Betreff
Erneuerung BW 5.26 Bimbachbrücke im Zuge der Steudacher Straße
Beschluss nach DA Bau
Vorlage
66/147/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll wie in der Begründung beschrie-

ben erneuert werden.

Folgende Pläne werden ausgehängt:            Bauwerksplan Neubau


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Neubau der Straßenbrücke über den Bimbach im Zuge der Steudacher Straße wird die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende Verrohrung der Bimbach wird vollständig abgebrochen und gegen eine neue Straßenbrücke ersetzt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verrohrung des Bimbachs im Zuge der Steudacher Straße südlich des Stadtteiles Büchenbach, die aus zwei parallel verlaufenden Stahlbetonrohren DN800 bestehen, wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei wurden z.T. massive Bauwerksschäden festgestellt, die die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit und insbesondere die Standsicherheit des Bauwerkes einschränken. Aufgrund der vorhandenen Bauwerksschäden wurde bereits die zulässige Belastung des Bauwerkes auf 7,5 t beschränkt.

Ursächlich für den schlechten Bauwerkszustand sind hauptsächlich die zahlreich vorhandenen Risse der Verrohrungen sowie das stark beschädigte Zulaufportal mit massiven Betonabplatzungen und Ausspülungen.

Zudem ist das Bauwerk gemäß der durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen durchgeführten hydraulischen Berechnung für die Ableitung des Hochwassers stark unterdimensioniert, so dass eine Instandsetzung der Verrohrungen nicht zweckmäßig ist und der Durchflussquerschnitt ohnehin vergrößert werden muss.

Der Neubau der Straßenbrücke ist gemäß UVPA-Beschluss vom 14.06.2016 mit einer Fahrbahnbreite von 3,75 m vorgesehen. Zuzüglich beidseitiger Entwässerungsrinnen von 25 cm ergibt dies eine Breite zwischen den Kappen von 4,25 m. Das Gewässer wird durch das Bauwerk mit einem gleichbleibenden Gewässerprofil wie im Ober- und Unterlauf durchgeführt. Die Bauwerksgeometrie und der vorgesehene Gewässerquerschnitt wurden mit der Unteren Wasserrechtsbehörde (Amt 31) auch hinsichtlich der zu berücksichtigenden Abflussmengen (Hochwasser) abgestimmt.

Für die Erneuerung der Brücke wurde im Vorfeld eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Dabei ergab sich, dass gemäß einer hydraulischen Berechnung als Rechteckdurchlass eine erforderliche Breite von 3,00 m vorhanden sein muss. Damit müsste das Bachbett, das bei der Brücke eine Sohlbreite von 1,50 m besitzt, auf ebenfalls 3,00 m deutlich verbreitert werden. Dies würde die Fließgeschwindigkeit und die Durchlässigkeit des Gewässers bei normaler Durchflussmenge deutlich einschränken und zu erheblichen Ablagerungen im Bereich des Durchlasses führen. Dies ist hinsichtlich der Gewässerunterhaltung und des Bauwerksunterhalt mit erhöhtem Aufwand versehen und ist daher nicht zu empfehlen. Weiterhin wäre für den Bau des Rechteckdurchlasses ein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich und durch den erweiterten Eingriff wäre zusätzlich zu den 3 bei dem Brückenbauwerk zu fällenden Bäumen noch weitere Bäume zu fällen.

Somit ist schon aus Sicht des reduzierten Eingriffs in private Grundstücksflächen und in das bestehende Landschaftsbild der Brückenvariante der Vorzug zu geben. Des Weiteren wird durch diese Brückenvariante dem bislang kanalisierten Bimbach nunmehr ein natürlicher Bachlauf geschaffen und dieser Gewässerabschnitt renaturiert.

Die Realisierung der Maßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt, der Verkehr wird über den Adenauerring umgeleitet.

Für den im beiliegenden Plan dargestellten Neubau der Brücke ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 189.000,- €.

Die Maßnahme soll im Herbst/Winter 2016 ausgeschrieben werden und ab Frühjahr 2017 realisiert werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

189.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk

 

 

                                                                                                    28.09.2016, gez. Deuerling

 


Anlagen:        Lageplan