hier: Änderungsbeschluss
Für den Teilbereich – Noetherstraße – nördlich des Herbstwiesenwegs, östlich des Emmy-Noether-Gymnasiums und südlich der Noetherstraße ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Flächennutzungsplan (FNP)
2003 soll geändert werden, um den o. g. Bereich im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. zur Deckung des in
Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umzuwandeln.
Das Grundstück wird derzeit für Gartenzwecke genutzt. Es handelt sich aber nicht um Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Der Änderungsbereich wurde bereits in den 1990er Jahren bei der Aufstellung des FNP 2003 betrachtet. Von der Darstellung als Wohnbaufläche im FNP wurde abgesehen, da verschiedene technische Schwierigkeiten (v. a. abwassertechnische Erschließung) eine wirtschaftliche Bebaubarkeit nicht erwarten ließen.
Die nun geplante Bebauung der Deutschen Reihenhaus AG, für die parallel der Bebauungsplan Nr. E 466 – Noetherstraße – aufgestellt werden soll, reagiert auf die Anforderungen des Standortes.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,91 ha. (vgl. Anlage 1)
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Mit der Änderung des FNP soll die Wohnbaufläche nach Süden erweitert werden. (vgl. Anlage 2)
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 466 – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/145/2016 in gleicher Sitzung). Mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird eine auf die verbindliche Bauleitplanung abgestimmte Darstellung gewährleistet.
Der Änderungsbereich der FNP-Darstellung unterscheidet sich im Norden und Westen von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 466. Einerseits ist im Norden im FNP bereits Wohnbaufläche dargestellt, dieser Bereich muss also nicht geändert werden, des Weiteren soll im Westen keine nicht beabsichtigte isolierte Grünfläche entstehen. Aus Sicht der Verwaltung ist die FNP-Darstellung deshalb auch für diese Restfläche in Wohnbaufläche zu ändern.
d) Rahmenbedingungen
·
Das Baugebiet wird durch die
110-kV-Bahnstromleitung überspannt. Die erforderlichen Schutzabstände zur
Freileitung sind ebenso einzuhalten, wie der vorhandene Mast zu berücksichtigen
ist.
·
Beeinträchtigende
Schallimmissionen, die insbesondere von Verkehrswegen (BAB A 3 und A 73,
Schienenverkehr) auf das Plangebiet einwirken, sind zu berücksichtigen.
·
Der Ortsrand ist zur
angrenzenden Landschaft gestalterisch adäquat einzugrünen.
·
Das Gelände fällt in
Ost-Westrichtung um ca. 3 m.
·
Der vorhandene und
erhaltenswerte Baumbestand sowie der spezielle Artenschutz sind zu
berücksichtigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbaufläche geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Noetherstraße – nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden,
dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung
und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird.
Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
b) Schutzverordnung
Eine
Änderung der Landschaftsschutzverordnung ist nach derzeitigem Stand nicht
erforderlich.
c) Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Die
Eingriffsregelung ist Bestandteil des parallel laufenden Verfahrens zum
Bebauungsplan Nr. E 466 – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan.
d) Umweltprüfung
Für die
Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
e)
Standortalternativen
Aus Sicht der Verwaltung ist es
unabdingbar, weiteren Wohnraum zu schaffen. Der bestehende Bedarf an
Wohneigentum sowie Mietwohnungen übersteigt
aktuell das Angebot auf dem Markt.
Die in den vergangenen Jahren erfolgreiche Innenentwicklung durch Nachverdichtung bestehender Wohnbauflächen und Nachnutzung brachgefallener Flächen zur Mobilisierung von Wohnbauflächen wird fortgesetzt. Sie reicht jedoch nicht aus, um mittelfristig den Wohnraumbedarf decken zu können.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003