Betreff
Fraktionsantrag Nr. 045/2016 F.W.G.
hier: Querungshilfe Ortsteil Neuses, Niederndorfer Straße auf Höhe Bushaltestelle
Vorlage
66/145/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Errichtung einer Querungshilfe erforderliche Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abzuschließen und die notwendigen HH-Mittel für den HH 2018 anzumelden.
Der Antrag gilt somit als vorerst bearbeitet. Dem BWA wird über den weiteren Sachstand berichtet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Nutzer des ÖPNV im Ortsteil Neuses haben an der Bushaltestelle Niederndorfer Straße Nordseite, Probleme die Straße sicher zu queren. Hervorgerufen wird dies durch den starken Verkehr auf der Niederndorfer Straße (St 2244) und einem nur auf der Straßensüdseite angrenzenden durchgängigen Fuß- und Radweg.

Seitens der Verwaltung wurden im Sinne des Antrages Möglichkeiten zur Verbesserung der diesbezüglichen Verkehrssicherheitsbelange untersucht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wie im Antrag bereits formuliert, wird seitens der Verwaltung die Errichtung einer Querungshilfe befürwortet und als notwendig eingestuft. Mit der Errichtung der Mittelinsel und des Gehweges auf der Nordseite wird eine gesicherte Möglichkeit geschaffen, von und zur nördlichen Bushaltestelle zu gelangen.

Die Maßnahme wurde im Übrigen bereits im UVPA vom 22.07.2008 zur Aufnahme in die Prioritätenliste "Überquerungshilfen" (Az. III/32-1) beschlossen, konnte jedoch wegen bis dato nicht bereit gestellter Mittel nicht weiter verfolgt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Realisierung der Maßnahme soll nach beiliegender Planung mittels Umbau im Bereich der beiden Haltestellen erfolgen. Bau- und Unterhaltslast für diesen Straßenabschnitt der Niederndorfer Straße - Staatsstraße 2244 obliegt dabei dem Freistaat Bayern. Für den Bau, den künftigen Unterhalt sowie damit verbundene Kosten bedarf es deshalb eines Vereinbarungsabschlusses mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg. Auf Grund anderweitiger Erfahrungen muss von einer überwiegenden Kostentragung seitens der Stadt ausgegangen werden. Bedingt durch die zeitliche Abwicklung ist eine früheste Realisierung in 2018 zu erwarten. Die erforderlichen HH-Mittel werden hierzu angemeldet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 25.000 €

bei IPNr.:541.840
(GW/RW – kleinere Baumaßnahmen)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Entwurf (Anlage 2)

                        Fraktionsantrag (Anlage 3)