Betreff
Bebauungsplan Nr. 295 - Erschließung Uni-Südgelände
Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau zwischen der Staudtstraße und der Erwin-Rommel-Straße
Vorlage
66/144/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung für die Erschlie-ßungsstraße für das Parkhaus am Chemikum

4 Lagepläne                            M 1:    250                  Unterlage   2-1609.1.1 A bis 1.4 A

1 Deckenhöhenplan               M 1:    250                  Unterlagen 2-1609.2.1 A

2 Höhenpläne                         M 1: 1.000/100           Unterlagen 2-1609.3.1 A und 3.2 A

4 Regelquerschnittspläne      M 1:      50                  Unterlage   2-1609.5.1 A bis 5.4 A

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Uni-Südgelände soll zwischen der Staudtstraße und der Erwin-Rommel-Straße verkehrs-technisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern wurde am 03.05.2016 ein Städtebauli-cher Vertrag für die Erschließungsstraße für das Parkhaus am Chemikum geschlossen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 295 wurde von dem Freistaat Bayern beauftragtem Inge-nieurbüro Weyrauther aus Bamberg die Ausführungsplanung für die Erschließungsstraße er-stellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser versickert über Bankett und Böschung bzw. über Mulden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Abwicklung erfolgt voraussichtlich von Frühjahr 2017 bis Herbst 2017 durch den Erschließungsträger in Abhängigkeit vom Baufortschritt des angrenzenden Parkhauses.

Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Er-schließungsstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

Die neue Erschließungsstraße wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beleuchtet. Die Beleuchtung erfolgt mit energieeffizienten LED-Mastleuchten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Jährliche Unterhaltskosten:

 

 

Beleuchtung

ca.   2.400 €

 

Straßenbau

ca. 13.000 €

 

Grünflächen

ca.   4.800 €

 

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt, da gemäß Städtebaulichem Vertrag die Herstellung der
                  Planstraßen durch den Erschließungsträger getragen wird.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

 

 

                                                                                                          22.09.2016, gez. Deuerling

Anlagen:        Übersichtslageplan – Anlage 1

                        Lageplan – Anlage 2