Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
1.
dem aufgezeigten Entwurf für die „Erneuerung der
Druckleitungen Eltersdorf und Weidenweg“ gem. Nr. 5.5.3 DA Bau zugestimmt
und
der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Fortsetzung
des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 12.04.2016 mit der Zustimmung
zum Vorentwurf für die „Erneuerung der Druckleitungen Eltersdorf und Weidenweg“
·
Sicherstellung
der Funktionsfähigkeit und Erhöhung der Betriebssicherheit der „Druckleitungen
Eltersdorf und Weidenweg“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Druckleitungen Eltersdorf und Weidenweg werden erneuert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1.
Beschlusslage/Projektstand
In
Fortsetzung des Beschlusses zur Vorplanung für die „Erneuerung der
Druckleitungen Eltersdorf und Weidenweg“ des Bau- und Werkausschusses vom
12.04.2016 hat der Entwässerungsbetrieb
der Stadt Erlangen die Planungen in der Qualität einer Entwurfsplanung
erarbeiten lassen.
3.2. Sachstand
Die
bestehenden Druckleitungen vom Pumpwerk Weidenweg zum Sammler Eltersdorf und
vom Pumpwerk Eltersdorf nach Bruck, liegen überwiegend im Privatgrund und im
Überschwemmungsgebiet.
Die Druckleitungen sind größtenteils nicht zugänglich für Maßnahmen der
Überwachung, der Wartung und gegebenenfalls der Sanierung. Die Beseitigung
möglicher Schäden ist bei den im Überschwemmungsgebiet liegenden
Leitungsabschnitten bei Hochwasser nicht möglich.
Zur Sicherstellung der langfristigen Funktionsfähigkeit und zur Erhöhung der
Betriebssicherheit werden die Druckleitungen erneuert. Die Trassen werden
soweit möglich im öffentlichen Grund verlegt und Zugang über Revisionsschächte
geschaffen. Die Druckleitung „Weidenweg“ soll direkt in die neue Druckleitung
„Eltersdorf“ fördern, somit reduziert sich die Leitungslänge von 446 m auf ca.
15 m. Die Länge der Druckleitung „Eltersdorf“ verändert sich mit ca. 1.645 m
nicht. Es werden 15 Revisionsschächte im Abstand von ca. 100 m vorgesehen.
Die
nunmehr vorliegende Entwurfsplanung weicht nur geringfügig von der Vorplanung
ab. Der Trassenverlauf wurde im Bereich der Regnitz Flutbrücke optimiert, was
zu einer Verschiebung der Trasse aus dem Überschwemmungsgebiet führt.
Die
Autobahndirektion Nordbayern hat den EBE mit Schreiben vom 21.12.2015
aufgefordert, die erforderlichen Sicherungs- bzw.
Anpassungen-/Verlegungsarbeiten an seinen Anlagen für den geplanten 6-streifigen
Ausbau der A 3 im Bereich des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen umzusetzen. In der
Entwurfsplanung für die Erneuerung der Druckleitungen Eltersdorf und Weidenweg
wurden die Maßnahmen der Autobahndirektion Nordbayern entlang der A 3
berücksichtigt.
3.3.
Voraussichtlicher Terminplan
·
Ausführungsplanung Okt.
– Nov. 2016
·
Ausschreibung
und Vergabe Nov.
– Feb. 2017
·
Vorbereitung
und Baubeginn ab März
2017
·
Fertigstellung
und Inbetriebnahme bis Okt. 2017
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
Kostenberechnung auf Grundlage des Entwurfs ergibt ein Kostenvolumen von
2.245.000 € brutto inkl. 15 % Nebenkosten. Damit liegt die Kostenberechnung ca.
40.000 € unter der Kostenschätzung aus der Vorplanung mit 2.285.000 € brutto.
Die
geringfügige Kosteneinsparung begründet sich im Wesentlichen durch die
Optimierung des Trassenverlaufes im Bereich der Bundesautobahn A 3.
Die
erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme „Erneuerung der Druckleitungen
Eltersdorf und Weidenweg“ sind im Wirtschaftsplan 2017 eingestellt.
Die Planunterlagen zur Erneuerung der
Druckleitung Eltersdorf und Weidenweg werden in der Sitzung zur ergänzenden
Information aufgehängt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 72005101
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk
21.09.2016, gez. Deuerling
Anlagen: