Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Der Kostenrichtwert, der bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen zur Berechnung der Höhe der Baukostenförderung herangezogen wird, wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11.05.2016 erhöht. Die Erhöhung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016:
Kostenrichtwert
seit 01.01.2014 |
3.883,00
€ je m² zuweisungsfähige Nutzfläche |
Kostenrichtwert
seit 01.01.2016 |
4.102,00
€ je m² zuweisungsfähige Nutzfläche |
Dies hat zur Folge, dass die Baukostenförderung für den Neubau von Kindertageseinrichtungen in Zukunft höher ausfallen wird. Bei Maßnahmen freier Träger betrifft dies sowohl den staatlichen als auch den städtischen Anteil an der Baukostenförderung. Für die Fördermittel, die nach dem 01.01.2016 bewilligt wurden und bewilligt werden, wird die Erhöhung des Kostenrichtwertes auch nachträglich berücksichtigt.
2. Zudem wurde laut Rundschreiben des Bayerischen Städtetags vom 11.08.2016 der Orientierungswert für die Baukostenförderung von Kindertageseinrichtungen von 40 auf 50 v. H. angehoben. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Finanztätigkeit Erlangens ergibt sich aus dem Orientierungswert ab 08/2016 eine Förderquote von 55 v. H.:
bisher:
Orientierungswert Bayern laut FAZR = Förderquote Erlangen |
40
v. H. |
ab
08/2016: Orientierungswert Bayern laut Rundschreiben |
50
v. H. |
ab
08/2016: Förderquote Erlangen |
55
v. H. |
Die höhere Förderquote führt zu einer höheren staatlichen Zuweisung für alle Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen. Für freie Träger ändert sich dadurch nichts: sie erhalten weiterhin 80 % Baukostenzuschuss (davon nun 55 % als staatliche Zuweisung und 45 % als Anteil der Stadt Erlangen).
3. Beispielrechnung für den Neubau einer Krippengruppe (vorher/nachher):
bis 2015 zwf. Kosten 128 m² x 3.883 €/m² = 497.024 €
Baukostenzuschuss an Träger 80 % (staatl. + städt.) = 397.600 € davon staatl. Zuweisung 40 % = 159.000 € davon städt. Anteil 60 % = 238.600 €
ab 08/2016 zwf. Kosten 128 m² x 4.102 €/m² = 525.056 €
Baukostenzuschuss an Träger 80 % (staatl. + städt.) = 420.000 € davon staatl. Zuweisung 55 % = 231.000 € davon städt. Anteil 45 % = 189.000 €
Anlagen: