Betreff
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen: Erhöhung des Kostenrichtwertes und der Förderquote
Vorlage
512/036/2016
Aktenzeichen
IV/512-3/GS013 T. 2729
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

1.   Der Kostenrichtwert, der bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen zur Berechnung der Höhe der Baukostenförderung herangezogen wird, wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11.05.2016 erhöht. Die Erhöhung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2016: 

 

Kostenrichtwert seit 01.01.2014

3.883,00 € je m² zuweisungsfähige Nutzfläche

Kostenrichtwert seit 01.01.2016

4.102,00 € je m² zuweisungsfähige Nutzfläche

 

Dies hat zur Folge, dass die Baukostenförderung für den Neubau von Kindertageseinrichtungen in Zukunft höher ausfallen wird. Bei Maßnahmen freier Träger betrifft dies sowohl den staatlichen als auch den städtischen Anteil an der Baukostenförderung. Für die Fördermittel, die nach dem 01.01.2016 bewilligt wurden und bewilligt werden, wird die Erhöhung des Kostenrichtwertes auch nachträglich berücksichtigt.

 

2.   Zudem wurde laut Rundschreiben des Bayerischen Städtetags vom 11.08.2016 der Orientierungswert für die Baukostenförderung von Kindertageseinrichtungen von 40 auf 50 v. H. angehoben. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Finanztätigkeit Erlangens ergibt sich aus dem Orientierungswert ab 08/2016 eine Förderquote von 55 v. H.:

 

 

bisher: Orientierungswert Bayern laut FAZR = Förderquote Erlangen

40 v. H.

ab 08/2016: Orientierungswert Bayern laut Rundschreiben

50 v. H.

ab 08/2016: Förderquote Erlangen

55 v. H.

 

      Die höhere Förderquote führt zu einer höheren staatlichen Zuweisung für alle Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen. Für freie Träger ändert sich dadurch nichts: sie erhalten weiterhin 80 % Baukostenzuschuss (davon nun 55 % als staatliche Zuweisung und 45 % als Anteil der Stadt Erlangen).

 

 

 

 

3.   Beispielrechnung für den Neubau einer Krippengruppe (vorher/nachher):

 

bis 2015               zwf. Kosten                                                      128 m² x 3.883 €/m²       =             497.024 €

                               Baukostenzuschuss an Träger   80 % (staatl. + städt.)     =             397.600 €                                                            davon staatl. Zuweisung            40 %                                      =             159.000 €                                                            davon städt. Anteil                         60 %                                      =             238.600 €

 

 

ab 08/2016         zwf. Kosten                                                      128 m² x 4.102 €/m²       =             525.056 €            

                               Baukostenzuschuss an Träger   80 % (staatl. + städt.)     =             420.000 €                                                            davon staatl. Zuweisung            55 %                                      =             231.000 €                                                            davon städt. Anteil                                  45 %                                            =             189.000 €

 

 

 


Anlagen: