Betreff
Probeweise Umdrehung des Einfahrtverbots in der Leipziger Straße zwischen Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm
Vorlage
32-1/047/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Anwohner der  Leipziger Straße beantragen mit Schreiben vom 15.08.2016 mit umfangreicher Unterschriftenliste (119 Unterschriften) die generelle Umkehrung des Einfahrverbotes Leipziger Straße zwischen den Einmündungen Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm.

Die Einfahrt in die Leipziger Straße ist seit 1991 aus südlicher Richtung (Herzogenauracher Damm) mit Zeichen 260 StVO für den Kfz-Verkehr gesperrt. Anliegerverkehr sowie die Zufahrt zur Dresdener Straße sind vom Einfahrverbot ausgenommen. Aus Richtung Norden ist die Leipziger Straße nur für den Radverkehr freigegeben. Im Rahmen der Bauarbeiten des Staatlichen Bauamtes Nürnberg ist die Regnitzbrücke im Zuge Herzogenauracher Damm seit Frühjahr 2016 bis voraussichtlich Ende Nov. 2016 gesperrt. Mit Sperrung der Regnitzbrücke hatte sich in der Leipziger Straße ein erheblicher Schleichverkehr von Süd nach Nord entwickelt. Verkehrsteilnehmer nutzten aus Richtung Süden (Fürther Straße) die Leipziger Straße als Abkürzung, um auf die offiziellen Umleitungsstrecke Büchenbacher Damm zu gelangen.

In Abstimmung mit der Polizei wurde daraufhin (Anfang Mai 2016) die Einfahrtsregelung in der Leipziger Straße umgedreht. Die Einfahrt in die Leipziger Straße an der Einmündung Herzogenauracher Straße wurde für den  Kfz-Verkehr, ausgenommen Radfahrer, gesperrt. Die Zufahrt in die Leipziger Straße ist seitdem für den Kfz-Verkehr (ausschließlich Anlieger) nur aus Richtung Norden möglich. Der unzulässige Schleichverkehr durch die Wohnstraße Leipziger Straße von Süd nach Nord konnte so in Verbindung mit polizeilichen Kontrollen praktisch unterbunden werden.

Die Interessengemeinschaft der Anwohner Leipziger Straße beantragt nun die Beibehaltung dieser temporären Regelung und somit die dauerhafte Umdrehung des Einfahrverbotes von Nord auf Süd (vgl. Anlage).

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die temporäre Umdrehung der Zufahrtsregelung aus Sicht der Verwaltung und der Polizei während der Sperre Herzogenauracher Damm durchaus bewährt hat.

Die nachfolgend genannten kritischen Punkte bei einer dauerhaften Umdrehung können im Rahmen eines Probelaufs in der Praxis bewertet werden:



1) Vermehrt Linksabbiegevorgänge an der LSA Büchenbacher Damm / Leipziger Straße:

Diese Abbiegebeziehung ist bereits länger unfallauffällig. Daher wurde durch die Unfallkommission (Protokoll vom 09.06.2015) festgelegt, die LSA mit separaten Linksabbiegersignalen auszustatten. Somit wird eine Trennung der Freigabe der Linksabbieger vom Gegenverkehr und damit eine gesicherte Führung erreicht. Diese Umrüstung der Anlage soll im Zuge des Ausbaus des Büchenbacher Damms (März - November 2017) erfolgen und ist somit zeitlich absehbar. Bis dahin ist ein vermehrtes Linksabbiegen eher kritisch zu sehen.

2) Evtl. „Neu entstehende“ Einmündung der Leipziger Straße auf den Herzogenauracher Damm:

Bei Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung könnte sich der hier ausfahrende Verkehr erhöhen. Die ausfahrenden Verkehrsmengen bei einer dauerhaften Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung sind nicht abschätzbar. Vor allem das Linkseinbiegen kann kritisch werden, da dies bereits im Aufstell-(Rückstau-)-Bereich der LSA mit der Fürther Straße stattfindet. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen auf dem Herzogenauracher Damm sind teilweise keine ausreichenden Zeitlücken zum Einbiegen vorhanden.

Grundsätzlich bleibt jedoch die Durchfahrt der Leipziger Straße von Nord nach Süd gesperrt, so dass es sich, abgesehen vom bereits jetzt berechtigten Anliegerverkehr, um „unberechtigten Durchgangsverkehr“ handeln würde.

3) Nachteilige Auswirkungen für Gewerbebetriebe in der Dresdener Straße:

Aus südlicher oder westlicher Richtung muss zum Erreichen der Gewerbebetriebe Dresdener Straße die Äußere Brucker Straße weiter Richtung Norden befahren werden, um dann an der LSA mit der Langfeldstraße einen U-Turn zu machen. Dort evtl. entstehende Konflikte sind ohne detaillierte Zahlen nicht abschätzbar.

4) Auswirkungen während der Bauzeit „Sanierung Büchenbacher Damm 2017“.

Im Jahr 2017 ist die Sanierung des Regnitz-Talüberganges „Büchenbacher Damm“ geplant. Die Ausweichverkehre werden sich vor allem auf den Herzogenauracher Damm konzentrieren. Daher könnten sich die Effekte aus den Punkten 1 und 2 temporär verstärken.

 

Resümee:

 

Obwohl einige vorgenannte Aspekte eher gegen eine dauerhafte Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung sprechen und die eigentlichen Verkehrsmengen aufgrund der derzeitigen Sperrung des Herzogenauracher Dammes nicht abgeschätzt werden können, kommen Verwaltung und Polizei im Rahmen des Abwägungsprozesses zum Ergebnis, dass für die Zeit nach der Wiederöffnung des Herzogenauracher Dammes (voraussichtlich Ende Nov. 2016) ein ca. 3-monatiger Probelauf gestartet werden kann. Im Zuge dieses Probelaufs können etwaige negative Auswirkungen festgestellt und ausgewertet werden.


Sollten sich Sicherheitsdefizite einstellen, wird der Probelauf in Abstimmung mit Polizei beendet und die ursprüngliche Beschilderung wieder hergestellt. Über die Ergebnisse des Probelaufes werden die Ausschussmitglieder umfassend informiert.

 


Anlagen:        1 Beschilderungsplan