Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Anwohner der Leipziger Straße beantragen mit Schreiben vom
15.08.2016 mit umfangreicher Unterschriftenliste (119 Unterschriften) die
generelle Umkehrung des Einfahrverbotes Leipziger Straße zwischen den
Einmündungen Dresdener Straße und Herzogenauracher Damm.
Die Einfahrt in die Leipziger
Straße ist seit 1991 aus südlicher Richtung (Herzogenauracher Damm) mit Zeichen
260 StVO für den Kfz-Verkehr gesperrt. Anliegerverkehr sowie die Zufahrt zur
Dresdener Straße sind vom Einfahrverbot ausgenommen. Aus Richtung Norden ist
die Leipziger Straße nur für den Radverkehr freigegeben. Im Rahmen der
Bauarbeiten des Staatlichen Bauamtes Nürnberg ist die Regnitzbrücke im Zuge
Herzogenauracher Damm seit Frühjahr 2016 bis voraussichtlich Ende Nov. 2016
gesperrt. Mit Sperrung der Regnitzbrücke hatte sich in der Leipziger Straße ein
erheblicher Schleichverkehr von Süd nach Nord entwickelt. Verkehrsteilnehmer
nutzten aus Richtung Süden (Fürther Straße) die Leipziger Straße als Abkürzung,
um auf die offiziellen Umleitungsstrecke Büchenbacher Damm zu gelangen.
In Abstimmung mit der Polizei
wurde daraufhin (Anfang Mai 2016) die Einfahrtsregelung in der Leipziger Straße
umgedreht. Die Einfahrt in die Leipziger Straße an der Einmündung Herzogenauracher
Straße wurde für den Kfz-Verkehr,
ausgenommen Radfahrer, gesperrt. Die Zufahrt in die Leipziger Straße ist
seitdem für den Kfz-Verkehr (ausschließlich Anlieger) nur aus Richtung Norden
möglich. Der unzulässige Schleichverkehr durch die Wohnstraße Leipziger Straße
von Süd nach Nord konnte so in Verbindung mit polizeilichen Kontrollen
praktisch unterbunden werden.
Die Interessengemeinschaft der
Anwohner Leipziger Straße beantragt nun die Beibehaltung dieser temporären
Regelung und somit die dauerhafte Umdrehung des Einfahrverbotes von Nord auf
Süd (vgl. Anlage).
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die temporäre Umdrehung der Zufahrtsregelung aus Sicht der Verwaltung und der Polizei während der Sperre Herzogenauracher Damm durchaus bewährt hat.
Die nachfolgend genannten
kritischen Punkte bei einer dauerhaften Umdrehung können im Rahmen eines
Probelaufs in der Praxis bewertet werden:
1) Vermehrt Linksabbiegevorgänge an der LSA Büchenbacher Damm / Leipziger Straße:
Diese Abbiegebeziehung ist bereits länger unfallauffällig.
Daher wurde durch die Unfallkommission (Protokoll vom 09.06.2015) festgelegt,
die LSA mit separaten Linksabbiegersignalen auszustatten. Somit wird eine
Trennung der Freigabe der Linksabbieger vom Gegenverkehr und damit eine
gesicherte Führung erreicht. Diese Umrüstung der Anlage soll im Zuge des
Ausbaus des Büchenbacher Damms (März - November 2017) erfolgen und ist somit
zeitlich absehbar. Bis dahin ist ein vermehrtes Linksabbiegen eher kritisch zu
sehen.
2) Evtl. „Neu entstehende“ Einmündung der Leipziger Straße
auf den Herzogenauracher Damm:
Bei Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung könnte sich der hier ausfahrende Verkehr erhöhen. Die ausfahrenden Verkehrsmengen bei einer dauerhaften Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung sind nicht abschätzbar. Vor allem das Linkseinbiegen kann kritisch werden, da dies bereits im Aufstell-(Rückstau-)-Bereich der LSA mit der Fürther Straße stattfindet. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen auf dem Herzogenauracher Damm sind teilweise keine ausreichenden Zeitlücken zum Einbiegen vorhanden.
Grundsätzlich bleibt jedoch die Durchfahrt der Leipziger
Straße von Nord nach Süd gesperrt, so dass es sich, abgesehen vom bereits jetzt
berechtigten Anliegerverkehr, um „unberechtigten Durchgangsverkehr“ handeln
würde.
3) Nachteilige Auswirkungen für Gewerbebetriebe in der Dresdener Straße:
Aus südlicher oder westlicher Richtung muss zum Erreichen
der Gewerbebetriebe Dresdener Straße die Äußere Brucker Straße weiter Richtung
Norden befahren werden, um dann an der LSA mit der Langfeldstraße einen U-Turn zu
machen. Dort evtl. entstehende Konflikte sind ohne detaillierte Zahlen nicht
abschätzbar.
4) Auswirkungen während der Bauzeit „Sanierung Büchenbacher
Damm 2017“.
Im Jahr 2017 ist die Sanierung des Regnitz-Talüberganges „Büchenbacher Damm“ geplant. Die Ausweichverkehre werden sich vor allem auf den Herzogenauracher Damm konzentrieren. Daher könnten sich die Effekte aus den Punkten 1 und 2 temporär verstärken.
Resümee:
Obwohl einige vorgenannte Aspekte eher gegen eine dauerhafte Umdrehung der Zufahrtsbeschränkung sprechen und die eigentlichen Verkehrsmengen aufgrund der derzeitigen Sperrung des Herzogenauracher Dammes nicht abgeschätzt werden können, kommen Verwaltung und Polizei im Rahmen des Abwägungsprozesses zum Ergebnis, dass für die Zeit nach der Wiederöffnung des Herzogenauracher Dammes (voraussichtlich Ende Nov. 2016) ein ca. 3-monatiger Probelauf gestartet werden kann. Im Zuge dieses Probelaufs können etwaige negative Auswirkungen festgestellt und ausgewertet werden.
Sollten sich Sicherheitsdefizite einstellen, wird der Probelauf in Abstimmung
mit Polizei beendet und die ursprüngliche Beschilderung wieder hergestellt.
Über die Ergebnisse des Probelaufes werden die Ausschussmitglieder umfassend
informiert.
Anlagen: 1 Beschilderungsplan