Umhausener Weg; Fl.-Nr. 1287/21;
Az.: 2016-1058-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
191 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
1. Überschreitung der Baugrenzen 2. Anzahl der Vollgeschosse 3. Traufhöhen nach Süden und nach Norden 4. Grundflächenzahl 5. Geschossflächenzahl 6. Grundfläche 7.
Geschossfläche |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
1. Historie
Für das Bauvorhaben wurde in der ersten Fassung
ein amöbenhafter Baukörper mit drei Wohnebenen geplant und im Juni 2016 dem
Baukunstbeirat der Stadt Erlangen (BKB) vorgestellt. Diese sehr
expressionistische Architektur wurde vom BKB nicht abgelehnt, aber als nicht
besonders gelungen beurteilt. Daraufhin wurde der Entwurf radikal verändert und
gibt sich nun modern, aber „normal“ in der Formgebung. Die Höhe wurde um eine
Ebene reduziert.
In der vorliegenden Planung
sollen vier Wohneinheiten auf zwei Ebenen gebaut werden.
Sieben Stellplätze werden in der Tiefgarage, welche aufgrund der starken
Hanglage von Norden ebenerdig anfahrbar ist, untergebracht. Ein weiterer
Stellplatz ist vor der Tiefgarageneinfahrt im Freibereich angeordnet. Das
Vorhaben wurde im Juli 2016 erneut im Baukunstbeirat behandelt, die Anregungen
des Beirates wurden in der vorliegenden Eingabeplanung weitgehend eingearbeitet.
Dies betrifft das Zurücksetzten des oberen Geschosses auf der Nordseite, um der
Fassade an Dominanz zu nehmen. Die Fassade springt um 1,50 m zurück und ist
damit an allen Seiten außer dem Treppenhaus ein Staffelgeschoss.
Die Einfahrtsituation in die Garage wurde ebenfalls geändert. Die Empfehlung
des BKB war, keine offenen Stellplätze (dunkler unangenehmer Vorraum) zu
planen, sondern die Stellplätze mit einem Garagentor als abgeschlossene
Tiefgarage zu konzipieren.
Die Empfehlungen für eine ruhigere Fassadengestaltung wurden nur bedingt
eingearbeitet. Eine Reduzierung der Fensterflächen ist nicht erfolgt, durch die
Auskragungen und den hohen Anteil an Fensterflächen wirkt die Gestaltung nicht
wesentlich ruhiger als im BKB-Entwurf.
2. Denkmalschutz
Der Neubau soll in der Nähe eines Baudenkmals
(Humboldtstraße 16) nach Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) errichtet werden.
Es wird daher empfohlen, den Neubau
nicht vis-à-vis zum Denkmal, sondern nach Osten versetzt zu planen, und
in seiner Kubatur kleiner und ruhiger auszubilden.
3. Erforderliche Befreiungen vom
Bebauungsplan
Überschreitung der Baugrenzen:
Durch eine Grundstücksteilung wird das Baufeld des B-Planes durchschnitten, der
Baukörper ist aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen nach Westen verschoben
und überschreitet die Baugrenze hier um ca. 2,50 m.
Anzahl der Vollgeschosse mit II anstatt I/II
(das Untergeschoss ist kein Vollgeschoss):
Traufhöhe 5,80 m nach Süden bzw. 8,00 m nach Norden anstatt 3,00 m bzw. 6,00 m.
Im Bebauungsplan wurde wohl davon ausgegangen, dass die untere Ebene nach
Norden als Wohnraum genutzt wird. Der vorliegende Entwurf hat hier aber die
Tiefgarage und Nebenräume untergebracht. Die Wohnebenen befinden sich darüber,
so dass der Baukörper eine Ebene höher wird und dadurch die festgesetzten
Traufhöhen nicht einhalten kann.
Grundflächenzahl: 0,28 anstatt 0,2
Geschossflächenzahl: 0,53 anstatt 0,3
Grundfläche: 291 m2 anstatt 200 m2
für Einfamilienhäuser bzw. 250 m2 für Doppelhäuser
Geschossfläche: 549 m2 anstatt 400
m2 für Einfamilienhäuser bzw. 500 m2 für Doppelhäuser
Das Vorhaben wird wegen der
umfangreichen Anzahl an notwendigen Befreiungen nicht befürwortet, da sie zu
einer Übernutzung des Grundstückes führen würden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.
Anlagen: Lageplan
Ansicht von Westen