Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Vorlage
30/035/2016
Aktenzeichen
III/30; VI/EBE
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (BGS/EWS; Entwurf vom 13.09.2016, vgl. Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2015 wurde bewusst ein verkürzter Kalkulationszeitraum von zwei Jahren gewählt, um auf unvorhergesehene Entwicklungen bei der Gebührenerhebung kurzfristig reagieren zu können.

Die vorliegende Nachkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 weist für die Schmutzwassergebühr eine geringe Unterdeckung von ca. 222.000 € und für die Niederschlagswassergebühr eine geringe Überdeckung von ca. 279.000 € auf. Per Saldo ergibt sich damit eine sehr geringe Überdeckung von ca. 57.000 € über beide Jahre.

 

Die Gebührensätze für die Jahre 2017 – 2020 wurden nun in einer Vorauskalkulation ermittelt. Der jährliche Gebührenbedarf steigt nur geringfügig auf ca. 15,1 Mio. € (gegenüber zuvor ca. 14,8 Mio. € gem. Vorauskalkulation 2015-2016). Demgegenüber mussten jedoch die Verteilungsmengen angepasst werden: aufgrund des seit Jahren anhaltenden Trends zum sparsamen Umgang mit Frischwasser muss eine gesunkene jährliche gebührenpflichtige Schmutzwassermenge von 6,5 Mio. m³ angenommen werden. Bei der Niederschlagswassergebühr wurden hinsichtlich der  Verteilungsmenge dagegen zu vorsichtige Annahmen getroffen. Die Verteilungsmenge kann nun um 100.000 m² auf 7,39 Mio. m² angehoben werden.

Hierdurch entwickeln sich die Gebührensätze uneinheitlich.

 

Die Kalkulation wurde vorgenommen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVC Public Services GmbH aus Essen.
Danach ist die Schmutzwassergebühr von 1,73 € auf 1,87 € pro m³ anzuheben.

 

Hinsichtlich der Abwassergebühren eines durchschnittlichen Haushaltes kommt Erlangen damit auf Platz 3 der Großstädte Bayerns:

 

 

 

 

Rang

Stadt

Schmutz-wassergebühr

Niederschlags-wassergebühr

Jahresgebühr Abwasser 1)

€/m³

€/m²

€/Jahr

1

Regensburg

1,47

0,53

270,60

2

Augsburg

1,42

0,71

291,10

3

Erlangen

1,87

0,39

301,60

4

Würzburg

1,79

0,46

301,70

5

Ingolstadt

1,68

0,59

306,90

6

Fürth

1,80

0,66

333,00

7

Nürnberg

2,02

0,65

360,10

8

München 2)

1,56

1,30

397,80

 

1)     Berechnung basiert auf einem Wasserverbrach von 130 m³/Jahr und einer befestigten abflusswirksamen Fläche von 150 m² gem. Berechnungsbeispiel Musterhaushalt DWA.

2)     Die Stadt München erhebt keine Kanalbaubeiträge.

Datenstand (außer Erlangen): Sept. 2016

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um ab dem Jahr 2017 weiterhin kostendeckende Abwassergebühren erheben zu können, muss die Änderungssatzung zur BGS/EWS zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch den konstanten Niederschlagswassergebührensatz können die bisher erlassenen Dauerbescheide bestehen bleiben.

Der gestiegene Schmutzwassergebührensatz soll so schnell wie möglich in die rollierende Schmutzwasserverbrauchsabrechnung einfließen, sodass die Abschläge für den nächsten Abrechnungszeitraum bereits realistisch angesetzt werden können.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Städtische Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 


Anlagen:        Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-                          satzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 13.09.2016