Betreff
Ferienbetreuung für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung in einer städtischen Einrichtung
Vorlage
512/034/2016
Aktenzeichen
IV/51/512
Art
Beschlussvorlage

Dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Beschluss steuert den Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Ferienbetreuung für interne und externe Kinder, in einer städtischen Einrichtung während der Sommerferien.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Stellenplanverfahren 2015 wurde, auf Antrag der SPD Fraktion, die Neuschaffung einer zusätzlich geschaffenen Fachkraftstelle (Volumen 0,5) für eine durchgehende Öffnung einer Notgruppe in einer städt. Kindertageseinrichtung in den Sommerferien, zugestimmt.

 

Nachdem eine Halbtageskraft nicht ausreichend ist, um eine Ganztagsbetreuung einer Kita-Gruppe zu gewährleisten, wurde von der Verwaltung folgendes Konzept für eine durchgehende Ferienbetreuung in den Sommerferien erarbeitet:

 

-       Jeweils in einem städt. Kindergarten wird in den Sommerferien eine durchgehende Öffnung ermöglicht.

-       In der jeweiligen Einrichtung können bis zu 40 Notplätze für Kinder im  Alter von 3,0 bis zur Ein-schulung angeboten werden.

-       Das Angebot richtet sich ausschließlich an Erlanger Kinder.

-       Es wird der gleiche Betreuungsbeitrag, wie bei der Ferienbetreuung des Bündnisses für Familien, erhoben.

-       Das Angebot kann nur wochenweise gebucht werden.

-       Die Vergabe der Notplätze erfolgt nach den Kriterien, Berufstätigkeit und soziale Notwendigkeit.

-       Die Öffnungszeiten für die Betreuung sind Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 14:00 Uhr.

-       Zur Umsetzung ist ein rotierender Personaleinsatz notwendig. Die halbe zusätzliche Fachkraftstelle muss die Urlaubstage der Fachkräfte abdecken, die in den Sommerferien die Notbetreuung durchführen. Aufgrund des rotierenden Personaleinsatzes, kann die zusätzliche halbe Fachkraft nicht in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Im Jahr 2016 fand die Ferienbetreuung in der Zeit vom 08.08.2016 bis zum 26.08.2016 im Kinderhaus Stadtinsel. Wasserturmstraße, statt. Anmeldungen für die Ferienbetreuung konnten bis zum ersten Tag der Ferienbetreuung abgegeben werden. Mit intensiver Werbung wurden für die erste Woche 25 Kinder, in der zweiten Woche 25 Kinder und in der dritten Woche 20 Kinder angemeldet. Anwesend von den angemeldeten Kindern waren in der ersten Woche im Durchschnitt 19 Kinder, in der zweiten Woche 18 Kinder und in der letzten Woche 11 Kinder. In jeder Woche fehlten fünf Kinder unentschuldigt. Berechnet man eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden pro Tag entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust. Um dem entgegen zu wirken und die Verbindlichkeit der Eltern zu erhöhen, soll im nächsten Jahr analog dem Bündnis der Familie ein Beitrag für die Betreuung bezahlt werden. Eine Ermäßigung der Betreuungsgebühr ist nicht möglich. Für das Mittagessen wird ein zusätzliches Essensgeld erhoben.

 

Die Öffnungszeiten der Ferienbetreuung waren im Jahr 2016 Montag bis Donnerstag von  7.00 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7.00 Uhr bis 14 Uhr. Bei der Befragung der Eltern, die ihre Kinder in die Einrichtung brachten stellte sich heraus, dass eine Verschiebung am Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr auf 7:30 Uhr und eine Verlängerung von 16:00 Uhr auf 16:30 Uhr gewünscht wird. Kein Kind wurde vor 7:30 Uhr gebracht. Die Betreuung am Freitag wird von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten.

 

Um die Auslastung der Halbtageskraft zu optimieren, werden ab dem Jahr 2017 fünf Vollzeitkräfte ihren Urlaub während des Betreuungsjahres einbringen, um in den Sommerferien den Notdienst abzudecken. Somit kann die Anzahl der betreuten Kinder auf bis zu 40 erhöht werden.

Von September 2016 bis Juli 2017 deckt die pädagogische Fachkraft die Ferienzeiten der Fachkräfte der Ferienbetreuung ab. Die Abdeckung von Vollzeitstellen mit einer Halbtagesstelle gestaltete sich für den Ablauf in den zu vertretenden Einrichtungen als sehr schwierig.  Eine Halbtagesstelle ersetzt in einer Kindertageseinrichtung vom Arbeitsaufwand keine Vollzeitstelle. Dies wird aber für einen reibungslosen Ablauf benötigt. Zwar verbleibt dann die Halbtagestelle die doppelte Urlaubszeit einer Vollzeitstelle in der Einrichtung aber das Abdecken  einer Vollzeitkraft mit einer Halbtageskraft geht immer zu Lasten der Einrichtung.

 

Die Schwäche des Konzepts besteht darin, dass das Modell ausschließlich auf eine einzige Halbtageskraft zugeschnitten ist. Denn bei längerem Ausfall dieser Kraft kann keine bzw. nur eine reduzierte Ferienbetreuung stattfinden.

 

Weiterhin ist ein Problem der hohe logistische und organisatorische Aufwand in der Verwaltung.

Im neuen Betreuungsjahr wird weiter an einer Optimierung des Konzepts gearbeitet.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Sachkosten:

€ 1.000
Material/Ausflüge

 

Personalkosten (brutto):

€ 25.000

Folgekosten

Korrespondierende Einnahmen

€ 6.000
Elternbeiträge

 

Weitere Ressourcen:

-Organisation SGL, 50 Std.          (62,60€)

Reinigungskosten :                ca.

 

€ 3.130

 

€ 1.250

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt – Sachkosten gedeckt durch Einnahmen

 


Anlagen: