Betreff
Städtische Zuschüsse an die Erlanger Naturschutzverbände im Jahr 2016
Vorlage
31/116/2016
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2016 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2015 dem Umweltamt fristgerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat, mit Ausnahme des Vereins Natur- und Umwelthilfe, ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden. Im Haushalt 2016 stehen insgesamt 54.900 EURO im Budget des Umweltamtes zur Verfügung.

 

Die bisherige Vergabepraxis sah vor, dass alle vier Verbände zu gleichen Teilen gefördert werden. Nachdem durch die Verwaltung erstmals zusätzliche Fördermittel für die Umweltbildung gewährt werden, werden folgende Zuschussvorschläge unterbreitet:

 

 

Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 18.04.2016):

 

Bezogen auf den Förderantrag erachtet die Verwaltung folgende Positionen als förderfähig:

 

Pos. 1 Biotoppflegearbeiten (Fläche ca. 8 ha)

 

Die NUH pflegt und unterhält verschiedene Biotopflächen im Bereich des Stadtgebietes, darunter die Klingelweiher in Alterlangen, ein Biotop an der Pommernstraße, den Laubfroschweiher in Dechsendorf, einige Hangwiesen zwischen Frauenaurach und Kriegenbrunn, das sog. Stählin-Biotop am Langenaugraben, das Feuchtbiotop mit Wasserrad-Wiesenbewässerungssystem (Schöpfrad) in Bruck sowie weitere Flächen in den Regnitzwiesen und am Schronfeld. Diese dienen als Lebensraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, wie  z.B. Moorfrosch, Knoblauchkröte und Bekassine. Diese Flächen werden jährlich in weit über 1000 Arbeitsstunden gepflegt und dabei rd. 5000 km Wegestrecke zurückgelegt. Im lfd. Jahr sind folgende Arbeiten geplant:

 

Baumschneide- und Mäharbeiten                                                                      4.500 EURO

 

Werkzeuge und Arbeitsmaterialien (Neuanschaffungen/Reparatur)                1.000 EURO

 

Erneuerung der Beschilderung am Klingelweiher (Vandalismus)                        200 EURO

 

Betriebskosten/Rücklagen für NUH-Fahrzeug                                                  1.000 EURO

 

Verwaltung, Telefon, Post, Papier                                                                        300 EURO

 

                                                                                                    Summe:         7.000 EURO

 

Die Verwaltung erachtet diese Maßnahmen als förderfähig, wenn sie unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgen und mit der Naturschutz- bzw. Wasserrechtsbehörde abgestimmt sind. Hinsichtlich der anzuerkennenden Aufwendungen, die über die sog. Aufwandspauschale (4.000 EURO) abgerechnet werden können, gelten die bisherigen Festlegungen des UVPA weiter; durch die Aufwandspauschale abgegolten sind damit sämtliche Aufwandentschädigungen der Mitarbeiter, sämtliche Bürokosten (Materialien und Geräte), Fahrtkosten und die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Ausstellungen, Vorträge, Honorarkosten für Referenten u.ä.).

 

 

Pos. 2: Schutz und Pflegemaßnahmen für Horst, Nist-, Brut- und Ruheplätze für verschiedene Vogel- und Fledermausarten:

Die NUH betreut mehrere Schwalbennester in der Erlanger Altstadt. Diese Kunstnester

müssen rechtzeitig vor Bezug abgebaut und gereinigt werden, da diese in der Regel von

Milben befallen sind. Diese Schädlinge stellen eine große Gefahr für die Brut dar. So dass viele Nester auch ersetzt werden müssen. Ebenso müssen häufig die sog. „Schmutzbretter“ ausgetauscht werden. Diese Bretter fangen den Kot der Brut auf und sind für die Akzeptanz der Nester durch die Bevölkerung an den Wohnhäusern sehr wichtig.

Die NUH betreibt zudem weitere Vogelstationen in zwei ausgedienten Trafohäusern

(Weidenweg/Bruck und Fürther Straße/ Eltersdorf). Auch hier sind immer wieder Pflege-,

Reparatur- und Ersatzarbeiten notwendig. Daneben werden Tierschutzarbeiten durchgeführt, z.B. bei verunglückten Störchen und die Schäden an den Storchenhorsten beseitigt.

 

Die notwendigen Mittel für diese Maßnahmen im Jahr 2016 betragen voraussichtlich:

Reparatur/Ersatz von Nisthilfen                                                                         1300 EURO

Futter für verunglückte Vögel                                                                              150 EURO

Aufwendungen für Literatur und Filme                                                                300 EURO

Beringung Jungstörche mit Hubwagen und Horstschäden beseitigen*            3000 EURO

Summe:         4750 EURO


Geschätzter Gesamtaufwand für 2016 (Summe aus Pos. 1 und 2 )              11750 EURO

*Hinsichtlich der Position „Storchenhorsteingriff mit Hubwagen“ teilt die Regierung von Mittelfranken folgendes mit: Genehmigt ist das einmalige Anfahren zur Beringung, bei der Gelegenheit können auch Plastikteile aus dem Horst gefischt werden. (Nicht genehmigt ist das reine Kontrollieren der Horste auf Strohschnüre und anderes Plastik, wenn die Störche schon zurück sind, oder gar brüten. Weitere Anfahrten sind bei akuten Notfällen zulässig, darüber hinaus nur Absprache mit den Naturschutzbehörden. Abrechnungsfähig sind somit eine Kontrollanfahrt (vor Rückkehr der Störche), eine Beringungsanfahrt und evtl. eine Fahrt bei Notfällen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein für seine vorgenannten Arten- und Biotopschutzmaßnahmen einen Betrag in Höhe von 8.000 EURO zu gewähren. Der Vorschlag basiert auf dem Umstand, dass die gewährten Fördermittel des Vorjahres nicht in vollem Umfang nachgewiesen wurden und eine Rückforderung von rd. 2000 EURO zu erheben war. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Verein die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine weitere Bezuschussung von bis zu 2.000 EURO zu erhalten.

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass die Projekte vorher mit dem Umweltamt oder der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt und naturschutzfachlich positiv bewertet werden.

 

 

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. – BN - (Antrag vom 23.03.2016)

 

Der vorliegende Förderantrag beinhaltet auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes die Weiterführung von Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen des Holzweg-Aktionstages in Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet. Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von der Stadt Erlangen angepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg für Pflegemaßnahmen verwendet werden. Das Grundstück wurde in den letzten Jahren zu einem öffentlich zugänglichen Obstlehrgarten entwickelt.

 

Zusammenfassend wird der Stadtzuschuss für folgende Projekte und Planungen erbeten (Begründungen siehe beiliegender Zuschussantrag):

 

 

Arten- und Biotopschutz auf städt. Flächen                                                       bis 8.940 EURO

Garten in der Stadt                                                                                             bis    610 EURO

Klimaschutz und Energie                                                                                   bis 2.120 EURO
Umweltbildung                                                                                                   bis 1.150 EURO

Verbraucherschutz und gesunde Ernährung                                                     bis 1.500 EURO

Verbraucherberatung                                                                                         bis 1.400 EURO

 

 

Für die o.g. Positionen wird seitens der Verwaltung ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 10.000 EURO vorgeschlagen.

 

 

Naturschutzgemeinschaft Erlangen –NGE-  (Antrag vom 17.03.2016)

 

Der Verein betreut seit vielen Jahren die Amphibienwanderungen an den sog. Hellersweihern bei Neuses. Die dortige Verbindungsstraße nach Steudach wurde bislang während der typischen Amphibienwanderzeiten im März / April eines Jahres bisher während der Nachtzeit für den Verkehr durch eine Schranke gesperrt, um die Amphibien gefahrlos absammeln und zu ihren Laichgewässern bringen zu können. Dies hat in der Vergangenheit einen sehr hohen Personalaufwand im Umweltamt, im Straßenverkehrsamt und bei den unmittelbar beteiligten Sammlern erfordert. Der Verein plant daher die Installation eines dauerhaften Amphibienleitsystems mit ca. 150 Metern pro Straßenseite und einer Tunnelröhre; hierfür werden Kosten in Höhe von mind. 23.000 EURO veranschlagt. Die Projektfinanzierung soll von Vereinsseite auf mehrere Jahre ausgelegt werden.
Vom Grunde her kann die Herstellung eines Amphibienleitsystems nach den staatl. Landschaftspflegerichtlinien mit 50 % Staatszuschuss gefördert werden, erfordert aber weitere Recherchen, insbesondere den Auftrag zu einem artenschutzfachlichen Gutachten. Mit dem Verein wurden durch das Umweltamt die Kriterien hierfür festgelegt und am 25.07.2016 vereinbart, dass bis zu 5.000 EURO vom städt. Zuschuss für die Erstellung eines Gutachtens durch ein Planungsbüro verwendet werden können.

 

Für das lfd. Jahr ist zudem beabsichtigt, die neue Toilettenanlage auf dem Weihergrundstück an der Barthelmeßstraße fertig zu stellen, am bestehenden Gehege für Feuersalamander soll die Frontscheibe ersetzt werden und drei Schauterrarien müssen neu abgedichtet werden. Im „Grünen Klassenzimmer“ sollen die Sitzgelegenheiten erneuert werden und der begehbare Bereich des Weihergrundstücks wird neu gemulcht.

Wie in den Vorjahren beantragt die Naturschutzgemeinschaft des Weiteren die Bezuschussung der Personalstelle für eine pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 2.000 EURO, die die zahlreichen Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück  durchführt. Das Umweltamt vertritt die Auffassung, dass der Verein damit einen wichtigen Beitrag zur familien- und kinderfreundlichen Stadt Erlangen leistet. Im Jahr 2015 fanden 33 Veranstaltungen statt.

 

Insgesamt werden für das Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle 14.650 EURO als städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes nach folgender Maßgabe gewährt werden sollte:

 

Erstellung eines Gutachtens für Amphibientunnel am Hellersweiher                bis 5.000 EURO

Sanierungsarbeiten auf dem Weihergrundstück und Aufwendungen für
landschaftspflegerische Maßnahmen:                                                              bis 10.000 EURO

 

Zuschuss für die Personalkostenaufwendungen für Führungen                       bis  2.000 EURO

 

Die Verwaltung schlägt für die Naturschutzgemeinschaft Erlangen somit eine Förderung mit einer Gesamthöhe von 12.000 EURO vor.

 

 

Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen (Antrag vom 14.04.2016)

 

Die örtliche Kreisgruppe des LBV hat mit dem sich in der Anlage befindlichen Schreiben einen Zuschuss in Höhe von 10.225 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planen auch 2016 zehn naturkundliche Führungen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, u.a. im Rahmen der bayernweiten „BayernTourNatur-Aktion“ sowie bei der „Rädli“, dem Büchenbacher „Holzweg-Aktionstag“ im Juni und der Referatsveranstaltung „Deine Stadt und Du“ im September 2016. Der Verein beteiligt sich zudem am Ferienprogramm und dem der Jugendkunstschule der Stadt Erlangen. Die LBV-Kindergruppe „die wilden Möhren“ im Ortsteil Bruck hat regen Zulauf und möchte ihre Umweltbildungsaktionen intensivieren.

 

Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt und der hierfür geschaffene Internetauftritt sollen auch im lfd. Jahr weitergeführt werden. Der Verein kooperiert im Besonderen mit dem städt. Gebäudemanagement und Bauträgern, um auf die Vereinbarkeit von baulicher Nachverdichtungen mit den Lebensräumen heimischer Tierarten hinzuweisen und Lösungen anzubieten.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Botanischen Garten soll intensiviert werden durch das Angebot einer neuen Vogelmusterfutterstelle und neuen Informationstafeln für die Besucher.

 

Auch die vom LBV in Erlangen angebrachten Nisthilfen bedürfen weiterer Pflege und müssen besonders im Stadtwesten ersetzt und ausgebaut werden. Der LBV möchte zudem die örtlichen Amphibienschutzmaßnahmen unterstützen und weiterhin das „Fledermaustelefon“ für Bürger anbieten, um aufgefundene Tiere pflegen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt die (erbetene) Förderung in einer Gesamthöhe von 10.000 € vor. Auf die vorgelegte Kostenaufstellung (Anlage) wird hingewiesen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gewährung von freiwilligen Fördermitteln an die vier Erlanger Naturschutzverbände wie im Sachbericht aufgezeigt. Auf die Zuschussanträge in den Anlagen wird im Übrigen verwiesen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auszahlung der Mittel gegen Vorlage von Verwendungsnachweisen bis 30.03.2017.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

40.000 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderanträge für das Jahr 2016 der vier Erlanger Naturschutzverbände

Anlage 1_Zuschussantrag LBV 2016

Anlage 2_Zuschussantrag NUH 2016 überarbeitet

Anlage 3_Zuschussantrag BN 2016

Anlage 4_Zuschussantrag NGE 2016