Die Richtlinien für den Erlanger Christbaummarkt (Anlage) werden beschlossen.
Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr
1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen
Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten,
Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden.
Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des
Christbaummarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und
Anforderungen regeln.
Der Erlanger Christbaummarkt rundet die Weihnachtsdekoration und das
Weihnachtsflair der Innenstadt, insbesondere am Schloß- und Marktplatz, ab. Er
besticht durch die besonderen Serviceleistungen, welche Käuferinnen und Käufer
gerne in Anspruch nehmen. Die in den Richtlinien vorgesehenen Anforderungen
sind speziell auf den Christbaummarkt abgestellt und sollen die Qualität des
Marktes erhalten.
Die Marktzeiten des Christbaumarktes wurden mit den derzeitigen
Anbieterinnen und Anbietern besprochen. Die Beschickerinnen und Beschicker des
Christbaummarktes sprachen sich einstimmig für die vorgeschlagenen Festlegungen
zu Dauer und Öffnungszeiten aus.
Haushaltsmittel werden nicht benötigt.
Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Christbaummarkt