Betreff
Richtlinien für den Erlanger Christbaummarkt
Vorlage
32-3/016/2016
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien für den Erlanger Christbaummarkt (Anlage) werden beschlossen.


Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr 1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten, Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden. Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des Christbaummarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und Anforderungen regeln.


Der Erlanger Christbaummarkt rundet die Weihnachtsdekoration und das Weihnachtsflair der Innenstadt, insbesondere am Schloß- und Marktplatz, ab. Er besticht durch die besonderen Serviceleistungen, welche Käuferinnen und Käufer gerne in Anspruch nehmen. Die in den Richtlinien vorgesehenen Anforderungen sind speziell auf den Christbaummarkt abgestellt und sollen die Qualität des Marktes erhalten.


Die Marktzeiten des Christbaumarktes wurden mit den derzeitigen Anbieterinnen und Anbietern besprochen. Die Beschickerinnen und Beschicker des Christbaummarktes sprachen sich einstimmig für die vorgeschlagenen Festlegungen zu Dauer und Öffnungszeiten aus.

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 


Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Christbaummarkt