Vorentwurf DA-Bau 5.4
Der Vorentwurfsplanung für den Neubau des Fahrradparkhauses am Bahnhof wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
Es wird vorgeschlagen, das unten beschriebene Betreibermodell Nr. 1 weiter zu verfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der erhöhte Bedarf an Fahrradabstellplätzen im Bereich des Bahnhofs soll gedeckt werden. Ziel ist es, die Qualität der Fahrradabstellmöglichkeiten zu erhöhen und damit den Radverkehr zu fördern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neubau von 896 überdachten Fahrradstellplätzen. Die Räder werden in Doppelstockparksystemen und Doppelstockboxen untergebracht.
Auf die Mitteilung zur Kenntnis 610.3/008/2010 wird verwiesen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1
Grundstück
Für die geplante Errichtung
eines Fahrradparkhauses (Bike-and-Ride-Anlage) am Hauptbahnhof steht das
Gelände südlich des Bahnhofgebäudes zwischen Gleis 1 und der Stadtmauer zur
Verfügung. Die Übernahme der zusätzlichen Grundstücksflächen von der Deutschen
Bahn erfolgt vss. Ende 2017.
3.2
Bedarf /
Förderung
Für die Bike-and-Ride (B+R)-Anlage
am Erlanger Hauptbahnhof wurde durch den VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
GmbH) eine Bedarfsprognose erstellt. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze, die
durch die Regierung v. Mittelfranken gefördert wird, orientiert sich an den
Zahlen aus dieser Bedarfsprognose.
Es wird eine Förderung von 400 der insgesamt geplanten 896 Stellplätze erwartet. Die Förderung beträgt 165.000€
(55% der förderfähigen Kosten von 750€ je Stellplatz). Die auf dem Grundstück
vorhandenen 262 Stellplätze werden durch neue Doppelstockparker ersetzt.
Eine zusätzliche Förderung aus der Kommunalrichtlinie (nationale
Klimaschutzinitiative) wird z. Zt. noch geprüft.
3.3
Vorentwurfskonzept
Das Büro Osterwold & Schmidt
aus Weimar, das mit der Planung des Fahrradparkhauses beauftragt wurde, schlägt
nach eingehender Untersuchung und Abstimmung mit dem GME die im Grundriss
dargestellte Anordnung vor. Hierbei verlaufen die Fahrradabstellplätze längs
der Gleisrichtung als zweiseitige Anlage mit Mittelgang. Die Fahrräder werden
in Doppelstockparksystemen untergebracht und sind überdacht. Um den Bedarf an
abschließbaren Abstellmöglichkeiten zu decken, wurden in der Planung außerdem
36 vermietbare Fahrradabstellboxen vorgesehen. Der Mittelgang weitet sich nach
Süden hin auf und ermöglicht eine Durchgängigkeit von der Brücke kommend bis
zum Bahnhofsgebäude.
Im Bereich des Treppenabgangs zur Unterführung (Ausgang Innere Brucker Straße)
ist geplant den Zugang zur neuen Fahrradabstellanlage zur Stadtseite hin zu
betonen. Dies wäre durch eine neue gemeinsame Überdachung des Zugangsbereichs
und des Treppenabgangs möglich. Ob ein Abbruch der bestehenden Dachkonstruktion
möglich ist, wird derzeit vom Denkmalschutz geprüft.
Abstimmungsgespräche mit der DB Station & Service laufen.
3.4
Betreibermodelle
Für den Betrieb der
Fahrradabstellanlagen sind verschiedene Modelle möglich, auch Mischlösungen
sind vorstellbar, z. B.:
3.4.1
Modell 1: Betrieb durch Stadt Erlangen,
kostenlose Nutzung, offene Abstellanlage
Die Fahrradabstellanlage wird, wie
die anderen Anlagen im Bereich des Hauptbahnhofs auch, in Eigenregie der Stadt
durch Amt 66 und EB77 betrieben. Die Stadt ist dann sowohl für die Reinigung
als auch für die Wartung der Doppelstock-Parksysteme und die Vermietung der
Fahrradboxen verantwortlich.
3.4.2
Modell 2: Betrieb durch Stadt Erlangen,
externe Betreuung, kostenlose Nutzung, offene Abstellanlage
Ein externer Betreuer, z. B. ein Betreiber einer kleinen
Fahrrad-Servicestation, könnte gegen Entgelt oder Entgegenkommen bei der Pacht
für die Reinigung der Fahrradabstellanlagen zuständig sein.
Die Wartung und Instandhaltung der Anlage bliebe in der Zuständigkeit der
Stadt.
3.4.3
Modell
3: kostenpflichtige Nutzung, geschlossenes Fahrradparkhaus
Ein externer Betreiber ist
für den Betrieb des Fahrradparkhauses zuständig und erhält die Einnahmen
(Parkgebühren).
Bei einer Abfrage möglicher Interessenten hat sich allerdings abgezeichnet,
dass vss. kein Interesse an diesem Betreibermodell besteht. Ein
kostenpflichtiges Parkhaus am Bahnhof erscheint aufgrund seiner geringen Größe
als nicht rentabel. Auch sinkt möglicherweise die Akzeptanz wegen des
zusätzlichen zeitlichen Aufwands bei der Benutzung und der Parkgebühren.
Im Vorentwurf ist das „Fahrradparkhaus“ als komplett offene
Fahrradabstellanlage dargestellt. Für das Betreibermodell Nr. 3 bestünde die
Möglichkeit, auf dem südlichen Teil der Anlage einen Bereich als geschlossenes
Parkhaus auszuführen. Da sich hier das Grundstück weitet, kann neben dem
Parkhaus noch ein Weg eingeplant werden, um die Durchgängigkeit von Süden her
bis zum Bahnhofsgebäude zu erhalten.
3.5
Termine
2017 -
Beauftragung Fachplaner
(Bodengutachten, Statik, Entwässerungs- und
Elektroplanung)
-
Entwurfsplanung
-
Förderantrag Regierung v. Mittelfranken
2018 / 2019 -
Baugenehmigung
-
Ausführungsplanung und Ausschreibung vorbeh. der Finanzierung
-
Bauphase
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.404.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 1.923.200 € und 2.884.800 € liegen.
Investitionskosten: |
2.404.000 € |
bei IPNr.: 546.410 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
noch nicht bezifferbar |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
165.000 € |
bei
Sachkonto: |
|
Die Betreibermodelle 1 und 2 bedingen eine personelle und finanzielle Ressourcenerhöhung, die nach dem momentanen Planungsstand jedoch noch nicht beziffert werden kann.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind in Höhe von 106.500 € vorhanden auf IvP-Nr. 546.410
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden (Differenzbetrag von 2.297.500 €)
Die fehlenden Mittel werden in der Aufstellung des Haushaltes 2017 für
2018 und 2019 eingebracht.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schnitt
Anlage 3 Vogelflugperspektive