Die Richtlinien für den Erlanger Lichtmessmarkt (Anlage, Entwurf vom 15.09.2016) werden beschlossen.
Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr
1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen
Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten,
Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden.
Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des
Lichtmessmarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und
Anforderungen regeln.
Auf Grund der kalten Jahreszeit ist der Lichtmessmarkt schwer zu veranstalten.
Der Markt hat an Attraktivität sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch
für Besucherinnen und Besucher verloren. Die in den Richtlinien vorgesehenen
Maßnahmen sind speziell auf den Lichtmessmarkt abgestellt und sollen die
Aufenthalts- und Erlebnisqualität wieder erhöhen.
Zu den Änderungen bzw. Neuregelungen bezüglich des Lichtmess- und Augustmarktes fand am 22.08.2016 eine Beschickerversammlung statt. Die über 20 anwesenden Händlerinnen und Händlern befürworteten einstimmig bzw. mehrheitlich die vorgeschlagenen Festlegungen insbesondere zu Dauer, Öffnungszeiten, Neuordnung der Stände, Attraktivitätssteigerung, etc.
Haushaltsmittel werden nicht benötigt
Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Lichtmessmarkt