Betreff
Richtlinien für den Erlanger Lichtmessmarkt
Vorlage
32-3/014/2016
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien für den Erlanger Lichtmessmarkt (Anlage, Entwurf vom 15.09.2016) werden beschlossen.


Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr 1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten, Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden. Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des Lichtmessmarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und Anforderungen regeln.


Auf Grund der kalten Jahreszeit ist der Lichtmessmarkt schwer zu veranstalten. Der Markt hat an Attraktivität sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Besucherinnen und Besucher verloren. Die in den Richtlinien vorgesehenen Maßnahmen sind speziell auf den Lichtmessmarkt abgestellt und sollen die Aufenthalts- und Erlebnisqualität wieder erhöhen.

 

Zu den Änderungen bzw. Neuregelungen bezüglich des Lichtmess- und Augustmarktes fand am 22.08.2016 eine Beschickerversammlung statt. Die über 20 anwesenden Händlerinnen und Händlern befürworteten einstimmig bzw. mehrheitlich die vorgeschlagenen Festlegungen insbesondere zu Dauer, Öffnungszeiten, Neuordnung der Stände, Attraktivitätssteigerung, etc.

 

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 


Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Lichtmessmarkt