Die am 26.03.2015
beschlossenen Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger
Waldweihnacht am Schloßplatz“ werden wie folgt geändert:
1. Punkt 1 Absatz 2
wird wie folgt ergänzt:
Fällt der 24.12. auf einen Sonntag, endet der Weihnachtsmarkt bereits am
23.12..
2. Punkt 4.1 Satz 3
erhält folgende neue Fassung:
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30.04. für das laufende Jahr.
3. Punkt 5 letzter
Satz erhält folgende neue Fassung:
Ein Ausschlussgrund sind offene Geldforderungen der Stadt Erlangen gegenüber
der Bewerberin/dem Bewerber.
4. Punkt 6.1 wird
wie folgt ergänzt:
Gehen mehr Bewerbungen mit gleichem oder ähnlichen Warenangeboten ein, so wird
um die Attraktivität und Vielfalt zu gewährleisten nur eine begrenzte Anzahl
von Bewerberinnen/Bewerbern, ggf. auch nur eine Bewerberin/ein Bewerber des
gleichen oder ähnlichem Warenangebotes zugelassen.
5. Die Änderungen (1. – 4.) treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Aus den Erfahrungen der letzten
1,5 Jahre hat sich ein Änderungsbedarf zu den Vergaberichtlinien für den
Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ ergeben.
Die Änderungen sind mit der Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht
abgestimmt.
Zu 1.
Der 24.12. erfordert eine spezielle Regelung. Die Festsetzung der
Öffnungszeiten des 24.12. (10:00 bis 14:00 Uhr) würde sonntags gegen Art 2 Abs.
4 Feiertagsgesetz (FTG), verstoßen. Die Händlerinnen und Händler sowie die
Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht befürworten diese Festlegung.
Zu 2.
Zahlreiche Veranstalter anderer Weihnachtsmärkte beginnen mit dem Bewerbungsverfahren
bereits im Frühjahr des jeweiligen Jahres. Viele interessierte Händlerinnen und
Händler bemängeln die späte Ausschreibung der Erlanger Waldweihnacht, da sie
dann bereits anderen Weihnachtsmärkten zugesagt haben. Aus
verwaltungsorganisatorischen Gründen ist die Vorverlegung der Bewerbungsfrist
vom 30.06. auf den 30.04. ebenfalls von Vorteil.
Zu 3.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Kämmerei Steuerschulden der vorgesehenen
Händlerinnen und Händlern dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt nicht mitteilen.
Zu Auskunftsersuchen bzgl. offener Geldforderungen bestehen keine Bedenken.
Zu 4.
Damit das Verkaufsangebot möglichst vielseitig bleibt, bedarf es einer Regelung
zur Begrenzung von gleichen oder ähnlichen Warenangeboten.
Zu 5.
Eine Anwendung der Änderungen ist für die Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz
2016 nicht mehr möglich. Die Änderungen sollen deshalb zum 01.01.2017 in Kraft
treten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: