Betreff
Änderung der Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt "Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz"
Vorlage
32-3/012/2016
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die am 26.03.2015 beschlossenen Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ werden wie folgt geändert:

1. Punkt 1 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt:
Fällt der 24.12. auf einen Sonntag, endet der Weihnachtsmarkt bereits am 23.12..


2. Punkt 4.1 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30.04. für das laufende Jahr.

 

3. Punkt 5 letzter Satz erhält folgende neue Fassung:
Ein Ausschlussgrund sind offene Geldforderungen der Stadt Erlangen gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber.

 

4. Punkt 6.1 wird wie folgt ergänzt:
Gehen mehr Bewerbungen mit gleichem oder ähnlichen Warenangeboten ein, so wird um die Attraktivität und Vielfalt zu gewährleisten nur eine begrenzte Anzahl von Bewerberinnen/Bewerbern, ggf. auch nur eine Bewerberin/ein Bewerber des gleichen oder ähnlichem Warenangebotes zugelassen.


5. Die Änderungen (1. – 4.) treten zum 01.01.2017 in Kraft.


Aus den Erfahrungen der letzten 1,5 Jahre hat sich ein Änderungsbedarf zu den Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ ergeben.
Die Änderungen sind mit der Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht abgestimmt.
Zu 1.
Der 24.12. erfordert eine spezielle Regelung. Die Festsetzung der Öffnungszeiten des 24.12. (10:00 bis 14:00 Uhr) würde sonntags gegen Art 2 Abs. 4 Feiertagsgesetz (FTG), verstoßen. Die Händlerinnen und Händler sowie die Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht befürworten diese Festlegung.

Zu 2.
Zahlreiche Veranstalter anderer Weihnachtsmärkte beginnen mit dem Bewerbungsverfahren bereits im Frühjahr des jeweiligen Jahres. Viele interessierte Händlerinnen und Händler bemängeln die späte Ausschreibung der Erlanger Waldweihnacht, da sie dann bereits anderen Weihnachtsmärkten zugesagt haben. Aus verwaltungsorganisatorischen Gründen ist die Vorverlegung der Bewerbungsfrist vom 30.06. auf den 30.04. ebenfalls von Vorteil.

Zu 3.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Kämmerei Steuerschulden der vorgesehenen Händlerinnen und Händlern dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt nicht mitteilen. Zu Auskunftsersuchen bzgl. offener Geldforderungen bestehen keine Bedenken.

Zu 4.
Damit das Verkaufsangebot möglichst vielseitig bleibt, bedarf es einer Regelung zur Begrenzung von gleichen oder ähnlichen Warenangeboten.

Zu 5.
Eine Anwendung der Änderungen ist für die Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz 2016 nicht mehr möglich. Die Änderungen sollen deshalb zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

 

      Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: