Betreff
Fraktionsantrag Nr. 086/2016 der FDP-Fraktion vom 03.08.2016;
hier: Anbringung Verkehrsspiegel Bayernstraße/Friesenweg/Neumühlsteg
Vorlage
66/141/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag zur Anbringung von Verkehrsspiegeln wird nicht befürwortet. Den Verkehrssicherheitsbelangen wird zur Ergänzung mittels einer Aufpflasterung und Zusatzbeschilderung auf der Ostseite der Querung Rechnung getragen.

Der Fraktionsantrag gilt hiermit als beantwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Verkehrsführung an der Kreuzung Bayernstraße/Friesenweg/Neumühlsteg wurde zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 07.05.2013 für die Ausführung von  Straßenquerungen nach dem "Erlanger Standard" geändert. Die Inbetriebnahme mittels Zebrastreifen, roter RW-Furt, Beschilderung und Beleuchtung erfolgte Anfang Juni 2016.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Seitens der FDP-Fraktion wird die Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln wegen der Abschüssigkeit des Friesenweges und der durch Bepflanzung eingeschränkten Sichtverhältnisse mit Antrag vom 03.08.16 beantragt. Hierzu gilt anzumerken, dass die Regierung von Mittelfranken als zuständige Verkehrsaufsichtsbehörde auf Grund einer Bürgerbeschwerde die veränderte Verkehrsführung bereits begutachtet und ohne jegliche Beanstandung als rechtens beurteilt hat.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Anbringung von Verkehrsspiegeln bedarf keinerlei verkehrsrechtlichen Anordnung, da sie als Verkehrseinrichtung gelten und somit nicht der StVO unterliegen. Die Verwaltung wie auch die Polizeiinspektion Stadt lehnt die Anbringung von Spiegeln an der genannten Örtlichkeit einvernehmlich aus folgenden Gründen ab:

·         Spiegel zeichnen ein verzerrtes Bild und führen deshalb nur zu einer Scheinsicherheit.

·         Durch jahreszeitlich bedingte Witterungsverhältnisse ist die erwünschte Wirkung durch Beschlagung und Vereisung oftmals eingeschränkt bzw. nicht vorhanden.

·         Einrichtungen an derartig gering bebauten Örtlichkeiten sind wiederholt Gegenstand von vadalismusbedingten Schäden mit kostenverursachenden Ersatzbeschaffungen.

·         Insbesonders nachteilig wäre durch die Anbringung die Reduzierung der Reaktionszeit, da sowohl der Blick auf den Spiegel wie auf den Friesenweg erfolgen würde und müsste.

Subsummierend wird durch die beantragten Verkehrsspiegel keine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzielt. Seitens der Verwaltung wird jedoch ungeachtet der bereits rechtskonformen Verkehrsführung zur Reduzierung des "Durchschussfaktors" und Erhöhung der Aufmerksamkeit die Herstellung einer Aufpflasterung auf der Ostseite im Vorfeld der Straßenquerung zuzüglich einer Zusatzbeschilderung "Langsam fahren" vorgeschlagen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 1.000,- €

bei Sachkonto:  522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   5412

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan (Anlage 1)
                        Bildbetrachtung (Anlage 2)
                        Fraktionsantrag (Anlage 3)