Betreff
Vereinbarung zwischen Stadt Erlangen und dem AWO Kreisverband Erlangen und ASB RV Erlangen über den freiwilligen Zuschuss hinsichtlich der Integration von Asylsuchenden im Stadtgebiet Erlangen
Vorlage
502/008/2016
Aktenzeichen
50/V/MG006 T. 2998
Art
Beschlussvorlage

Die Vereinbarungen gültig ab 01.01.2016 (siehe Anhang) werden beschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit 1993 bezuschusst der Freistaat Bayern Personalaufwendungen, die in den bayerischen Kommunen durch die Betreuung von Asylsuchenden und Ausländern anfallen. Dies gilt jedoch nur für Beratungsstellen der Wohlfahrtverbände, nicht jedoch für kommunale Beratungsstellen. Die Stadt Erlangen hat deshalb seit dem Jahr 1993 die Aufgabe der Asylsozialberatung in Erlangen durch Vereinbarung an die AWO Erlangen übertragen. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der AWO Erlangen über die Betreuung von Asylbewerbern und der Migrationserstberatung in Erlangen vom 22.12.1993, zuletzt geändert am 07.07.2005 und ergänzt am 02.10.2014. Die Vereinbarung mit dem ASB wird in dieser Sitzung ab 01.01.2016 geschlossen.

 

Aufgrund der neuen Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern sind die Wohlfahrtsverbände verpflichtet, 10 % der Personalkosten selbst zu tragen. Durch die bisherige Vereinbarung der Bezuschussung durch die Stadt Erlangen, die in die Vereinbarung über die Durchführung der Asylsozial- und Migrationsberatung mit eingefügt war, sah sich der Freistaat Bayern gezwungen, die Zuschüsse für die Beratung in der Stadt Erlangen unter Anrechnung des geleisteten Zuschusses der Stadt Erlangen zu berechnen. Dadurch verringerte sich jährlich der Zuschuss des Freistaates, da von verminderten Personalkosten ausgegangen wurde.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Eine Überarbeitung/Erstellung der Vereinbarungen mit den beiden Vertragspartnern wurde deshalb dringend notwendig. Der Zuschuss musste unabhängig von der Asyl- und Migrationsberatung gefasst werden und bezieht sich nur rechnerisch auf die nicht abgedeckten Kosten.

 


Anlagen:             2 Vereinbarungen über den freiwilligen Zuschuss der Stadt Erlangen hinsichtlich der Integration von Asylsuchenden