Betreff
Infopoint für das Gemeinsame Arbeitsmarktbüro; personelle Besetzung
Vorlage
502/005/2016
Aktenzeichen
V/50/MG009 T. 2998
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wird im September ein „gemeinsames Arbeitsmarkbüro“ errichtet. In dem gemeinsamen Arbeitsmarkbüro, das im Erlanger Rathaus sein Büro haben wird, werden die Agentur für Arbeit (SGB III), das Jobcenter/GGFA (SGB II) und die Ausländerbehörde gemeinsame Beratungen anbieten. Um die Zuständigkeiten und ausländerrechtlichen Voraussetzungen der zu beratenden Flüchtlinge vorab klären zu können, wurde ein Infopoint mit Terminierungs- und Verteilungsfunktion etabliert. Der Infopoint, in dem mehrsprachiges Personal eingesetzt wird, ist erste Anlaufstelle für die Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen. Im Infopoint werden 3 Teilzeitkräfte mit Sprachkenntnissen und zum Teil auch mit Fluchthintergrund eingesetzt. Flüchtlinge werden zum Infopoint gehen und das Personal im Infopoint wird klären, wer für den Fall zuständig ist (Agentur für Arbeit oder Jobcenter/GGFA), ob es ausländerrechtliche Hindernisse gibt und anschließend wird im Arbeitsmarktbüro ein entsprechender Termin vereinbart.

 

Ab 01.09.16 steht für Asylsuchende im Zimmer 513 des Rathauses dieser Infopoint zur Verfügung. Diese neue Anlaufstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

  • Terminvereinbarung für Asylbewerber und Asylberechtigte, die zum gemeinsamen
    Arbeitsmarktbüro (gemAMB) gehen wollen
  • Terminvereinbarung unter den Kooperationspartnern im gemAMB, wenn sie sich zur Abstimmung treffen
  • Bei nicht anerkannten Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob aufenthaltsrechtliche Hindernisse zur Arbeitsaufnahme vorliegen
  • Allgemeine Bürotätigkeiten
  • Protokolle schreiben
  • Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen im Rathaus
  • Dolmetschertätigkeiten für Flüchtlinge und Anerkannte im Rathaus

 

Personell wird der Infopoint mit drei Assistenzkräften à je 15 Wochenstunden besetzt. Die Finanzierung der Assistenzkräfte erfolgt vorerst bis zur Bewilligung des Zuschusses des Freistaates Bayern über die Budgetrücklage des Amtes 50/Integration Flüchtlinge. Die Vorfinanzierung ist
voraussichtlich für ein halbes bis ein Jahr nötig. Die Kosten belaufen sich für ein Jahr auf ca. 24.000,00 €.