Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Bürgerversammlung „Burgberg“ hat mit Mehrheit den Antrag Nr. 4 angenommen, eine Erhaltungssatzung, eine Gestaltungssatzung sowie einen Ensembleschutzbereich für das Gebiet östlich der Atzelsberger Steige zwischen Atzelsberger Steige, Meilwald und Spardorfer Straße zu prüfen. Der Antrag gilt durch den UVPA-Beschluss vom 19.07.2016 als bearbeitet.
Die Verwaltung hat die Überprüfung einer Denkmaleigenschaft durch das zuständige Landesamt für Denkmalpflege veranlasst. Bei einer Begehung des Bereichs Am Meilwald, Atzelsberger Steige und Spardorfer Straße durch das Landesamt für Denkmalpflege gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde festgestellt, dass hier keine Eigenschaften eines Ensembles nach Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) vorliegen.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan – Gebiet östlich Atzelsberger Steige