Betreff
Natursteinquader im Stadtgebiet, Fraktionsantrag der CSU 058/2016 vom 07.06.2016
Vorlage
773/026/2016
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die städt. Grünflächen als Eigentümer da zu schützen, wo aufgrund des hohen oder zu erwartenden Parkdrucks mit einer Beschädigung der Grünfläche und der Bäume zu rechnen ist.

3.    Der Antrag der CSU vom 07.06.2016 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, städtische Grünflächen bei vorhandenen oder zu erwartenden Schäden durch parkende Kfz, mit geeigneten Mitteln abzusperren, wird bestätigt. Langfristig werden auf diese Weise die städtischen Grünflächen und Bäume geschützt und teure Instandsetzungsarbeiten vermieden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das unzulässige Beparken von Grünflächen im gesamten Stadtgebiet und die daraus resultierenden Schäden:

- an Rasenflächen durch Verdichtung und Radschlupf,
- teilweise erhebliche Anfahrschäden an Jung- und Altbäumen,
- nicht umkehrbare Verdichtungen und Beschädigungen des gesamten Wurzelbereiches der
  ohnehin knapp bemessenen Baumstandorte,

haben nach Beobachtung des EB 77 deutlich zugenommen.

Festzustellen ist, dass der gestiegene Parkdruck bei gleichzeitig subjektiv empfundenem Parkplatzmangel von einigen Verkehrsteilnehmenden ganz selbstverständlich durch Parken auf Grünflächen kompensiert wird.
Diese Sichtweise hat sich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, bei Ortsterminen so bestätigt. Nach Auffassung des EB 77 ist das Parken auf Grünflächen weder mit dem Zweck einer Grünanlage, noch mit den  damit verbundenen immer wiederkehrenden Mehraufwendungen für die städtischen Gärtnerinnen und Gärtner in Einklang zu bringen.

 

Im Hinblick auf eine kostengünstige Grünpflege sind aus Sicht des EB 77 Hindernisse auf
Grünflächen eigentlich nicht erwünscht, da Steine, Poller, Holzbarrieren auch immer zu einem Mehraufwand führen.
Bei in den Grünflächen abgestellten Fahrzeugen verhält sich dies aber ebenso. Hinzu kommen mögliche Lackschäden an den Fahrzeugen, die durch Steinschlag bei Mäharbeiten entstehen, incl. der anfallenden Bearbeitungszeiten zur Schadensregulierung für Verwaltungsmitarbeitende.

Nach BGB § 903 und der aktuellen Rechtsprechung ist die Stadt Erlangen als Eigentümerin
befugt, ihre Grünflächen vor ungewollten Einwirkungen zu schützen.
Sofern Absperrmaßnahmen, wie z.B. Steine oder auch Holzbarrieren, ausreichend groß
dimensioniert und bei Tageslicht beim Anfahren auch ausreichend gut zu erkennen sind, dürfen sie verwendet werden, um ein Befahren der Grünfläche zu verhindern. Eine Warnpflicht seitens des Grundstückeigentümers besteht dann nicht.

Darüber hinaus hat sich der Wegebenutzer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und die Verkehrsflächen so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten.


Neben dem schlechten optischen Eindruck einer mit PKW und LKW beparkten Grünfläche und der Tatsache, dass das Parken auf nicht befestigten Grünflächen an Straßen nach § 12 der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist, muss man auch die Schäden betrachten, die entstehen.

Grünflächen im Straßenbegleitgrün sind sehr häufig mit Jungbäumen bzw. altem Baumbestand  versehen, der nach der städt. Baumschutzverordnung zu schützen ist. Diese sieht neben dem Schutz von oberirdischen Pflanzenteilen auch den Schutz des gesamten Wurzelbereiches vor.
Durch das Beparken kommt es immer wieder zu Anfahrschäden in den unteren Stammbereichen, die gerade im Jungbaumstadium zu teilweise irreparablen Vitalitätseinbußen führen.
Zusätzlich ergeben sich durch permanente und irreparable Bodenverdichtungen im unmittelbaren Wurzelbereich der Bäume. Mechanische Bodenlockerungsarbeiten können in diesen Bereichen nicht ohne eine weitere Schädigung der Wurzeln durchgeführt werden.

Bodenverdichtungen bzw. Zerstörungen der Grasnarbe und mechanische Beschädigungen durch Über- bzw. Anfahren von Wurzeln, Stamm- und Astpartien führen für die Stadt Erlangen zu ständig wiederkehrenden, nicht hinnehmbaren Wiederherstellungskosten.
Auch können Schäden im Wurzelbereich von Bäumen und an oberirdischen Stammteilen sehr oft durch den Baum nicht kompensiert werden. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit ist die Folge und führt zu weiteren Kosten, da sich auf Dauer der Kontrollaufwand der Baumpflegemitarbeitenden erhöht.

Zum Vergleich:

Material

Beschreibung

Materialkosten/Stück bzw. m

Einbaukosten

Gesamtkosten/     Stück bzw. Element

Quadersteine

0,6-0,8m

60,00 €

20,00 €

80,00 €

Metallzaun

2,0m

150,00 €

160,00 €

310,00 €

Holz-Halbriegel

3,0m

50,00 €

160,00 €

210,00 €

Betonpoller

1,2m Länge

350,00 €

185,50 €

535,50 €

Absperrpfosten starr

1,2m Länge Metall

120,00 €

145,00 €

265,00 €



Der Kostenvergleich zeigt, dass das Verwenden von Steinen für den EB 77 die kostengünstigste Möglichkeit ist, Grünflächen vor den Falschparkenden zu schützen. Auch wenn diese angefahren werden, sind keine nennenswerten Folgekosten für den EB 77 durch Neuversetzen, Fundamentierungen etc. zu erwarten. Ebenso können Steine problemlos wieder entfernt werden, wenn sich an den Standorten die Situation beruhigt hat.


Der Verzicht auf Absperrungen in Grünflächen würde bei Beschädigungen Wiederherstellungskosten in Höhe von i.M. 15,-  €/qm verursachen. Auf einem Rasenstreifen von 50 m Länge und 2 m Breite wären das 1.500,- € Gesamtkosten, die je nach Höhe des Parkdrucks immer wiederkehrend wären.

Für die städt. Gärtnerinnen/Gärtner ist schon aus Sicht der Personalfürsorge dieser Mehraufwand bei dem ohnehin hohen Arbeitsdruck in der Grünpflege nicht zumutbar. Kosten für Schäden an Bäumen und Wurzelbereichen und die damit reduzierten Reststandzeiten durch Vitalitätseinbußen sind bei der vorgenannten Aufstellung noch nicht berücksichtigt und wären hinzuzurechnen. Gerade Schäden am Altbaumbestand sind in den meisten Fällen unersetzbar und können bestenfalls nur dann monetär eingefordert werden, wenn der Schadensverursacher einwandfrei nachgewiesen wird. Das ist jedoch in den seltensten Fällen möglich.

In der Vergangenheit waren Absperrmaßnahmen zum Schutz von Grünflächen und Bäumen in besonders stark belasteten Verkehrsbereichen wie z.B. auch im gesamten Röthelheimpark, immer auch ein Bestandteil bei der Neuanlage und Unterhaltung von Grünflächen.


Wo so geparkt wird, wie es erlaubt ist, entstehen keine Beschädigungen und es müssen auch keine Absperrungen installiert werden.

 

Aus Sicht des EB 77 dienen Grünflächen dem Wohle aller Bürgerinnen und Bürger und genießen in der Stadtgestaltung, besonders in den Wohnquartieren, einen großen Wert für Erholung, Ökologie und auch Biodiversität. Um diese Flächen auch langfristig zu erhalten, sind Schutzvorkehrungen nötig, um die Beschädigungen durch einzelne Verkehrsteilnehmende wirksam zu verhindern. Bei Verzicht auf Schutzmaßnahmen in besonders belasteten Grünflächen müssten die wiederkehrenden Folgekosten berechnet werden und die erforderlichen Haushaltsmittel incl. Personalressourcen dem EB 77 auch zur Verfügung zu stellen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)


4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Fraktionsantrag 058/2016 der CSU-Fraktion vom 07.06.16

                               2. Fotobeispiele aus dem Stadtgebiet