hier: Aufstellungsbeschluss
Für das
Gebiet nördlich des Herbstwiesenwegs, östlich des Emmy-Noether-Gymnasiums und
südlich der Noetherstraße (siehe Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass
und Ziel der Planung
Das am
südlichen Ortsrand von Bruck gelegene Grundstück, das bis dato für Gartenzwecke
genutzt wurde, soll im Hinblick
auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs
nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche
Grundlage für das von der Deutschen Reihenhaus AG geplante Vorhaben zu
schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1058/21 der Gemarkung
Bruck und Flst.-Nr. 1154/2 der Gemarkung
Eltersdorf (Anlage 1). Die Fläche beträgt ca. 0,87 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im
wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das
Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und
teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um
das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen (siehe Beschlussvorlage
Nr. 611/152/2016 in gleicher Sitzung) .
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB.
d) Rahmenbedingungen
·
Das Baugebiet wird durch die
110-kV-Bahnstromleitung überspannt. Die erforderlichen Schutzabstände zur
Freileitung sind ebenso einzuhalten, wie der vorhandene Mast zu berücksichtigen
ist.
·
Beeinträchtigende
Schallimmissionen, die insbesondere von Verkehrswegen (BAB A 3 und A 73,
Schienenverkehr) auf das Plangebiet einwirken, sind zu berücksichtigen.
·
Der Ortsrand ist zur
angrenzenden Landschaft gestalterisch adäquat einzugrünen.
·
Das Gelände fällt in
Ost-Westrichtung um ca. 3 m.
·
Der vorhandene und
erhaltenswerte Baumbestand sowie der spezielle Artenschutz sind zu
berücksichtigen.
e) Städtebauliche Ziele
Planerisches Ziel ist eine ortsbildverträgliche Erweiterung des Siedlungsgebietes im Bereich Noetherstraße. Die Bebauung orientiert sich an den Strukturen der vorhandenen nördlich benachbarten Wohnbebauung, welche durch zweigeschossige Reihenhausgruppen geprägt ist. Es ist eine Bebauung mit ca. 23 zweigeschossigen Reihenhäusern und ausgebautem Satteldach vorgesehen. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die durch die Schallemissionen der BAB A 3, A 73 und der DB-Strecke Nürnberg-Bamberg hervorgerufenen Grenzwertüberschreitungen bewältigt werden. Eine attraktive Ortsrandeingrünung zum Landschaftsraum ist erforderlich.
Die äußere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Noetherstraße. Die innere Erschließung wird über private Flächen in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs geregelt. Zum Herbstwiesenweg sind Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr herzustellen, um eine direkte Nord-Süd-Verbindung von der Noetherstraße zu schaffen. Diese können auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
Das Amt für Stadtentwicklung und
Stadtplanung konnte in den Vorabstimmungen mit der Dt. Reihenhaus AG erreichen,
dass die geplante Bebauung
· vollständig EOF-förderfähig ist und dem Beschluss des Stadtrats zur Bindung von Wohnbauflächen für den geförderten Eigenheimbau vollständig entspricht, d.h. hiervon auch 25 % gesichert werden,
· mindestens den KfW 55-Standard einhalten werden wird sowie
· vollständig entwickelt und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird.
Diese Inhalte werden Gegenstand des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 466 –
Noetherstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a)
Aufstellung
Der
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. E 466 für das Gebiet nördlich des Herbstwiesenwegs, östlich
des Emmy-Noether-Gymnasiums und südlich der Noetherstraße nach den Vorschriften
des BauGB.
b)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der
Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c)
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Bebauungsvorschlag, Stand: 06.05.2016