- Personen, die aus Anlass von
allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ein gemeindliches Ehrenamt in einem Wahl- bzw.
Abstimmungsvorstand ausüben, erhalten für ihre Tätigkeit die unter Ziffer
3.1 festgesetzten Entschädigungszahlungen. Weitere
ehrenamtliche Hilfstätigkeiten (Botendienste,
Ergebniserfassung, hausmeisterliche Betreuung von Wahllokalen, etc.) werden entsprechend entschädigt.
- Städtischen Beschäftigten
wird darüber hinaus ein Tag Dienstbefreiung gewährt (Teilzeitkräfte 8 Stunden).
Bei den besonders zeitintensiven Stadtrats-, Landtags- und Bezirkswahlen
werden 1,5 Tage Dienstbefreiung (Teilzeitkräfte 12 Stunden) gewährt.
- Erstrecken sich die
Auszählarbeiten unabwendbar auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten selbständig Tätige für die ihnen entstandene Zeitversäumnis
einen Pauschalbetrag von 90,-- Euro, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den
nachgewiesenen Verdienstausfall.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist bei vergangenen Wahlen immer schwieriger geworden. Dies gilt ganz besonders hinsichtlich der Kommunalwahl sowie der Landtags- und Bezirkswahl. Bei diesen Wahlen ist das Auszählverfahren sehr zeitaufwendig und kompliziert.
Insbesondere die verantwortungsvolle und schulungsintensive Funktion der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers wollen nur wenige übernehmen.
Hinzu kommt, dass Erlangen stark wächst. In dieser Hinsicht wäre es längst überfällig, in einigen Stadtteilen die Zahl der Stimmbezirke zu erhöhen, um die Zahl der Wahlberechtigten pro Stimmbezirk zu reduzieren, Wartezeiten in den Wahllokalen zu senken und auch die Dauer der Auszählung am Wahlabend wieder auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Dazu würden dann aber noch mehr Wahlhelfer benötigt als bisher.
Während im ländlichen Raum in der Regel eine sehr hohe Bereitschaft besteht, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, haben alle Großstädte enorme Probleme. In der Regel werden die berufliche Belastung oder Freizeitaktivitäten als Grund angegeben, ein Wahlehrenamt abzulehnen. Das gilt für städtische Mitarbeiter ebenso wie für die übrige Bevölkerung.
In der Vergangenheit wurden verschiedene Maßnahmen unternommen, Wahlhelfer zu gewinnen, z. B. Infostand an der Uni-Mensa, Aufruf über das Studentenwerk, Flugblätter in Briefkästen, Aufruf über Behördenleiter, Parteien, Firmen und Vereine, Zeitungsinserate, gezieltes Ansprechen städtischer Mitarbeiter. Leider war dies alles nicht sehr erfolgreich und in dem sehr engen Zeitfenster der Wahlvorbereitung stets auch sehr zeitaufwendig und zeitkritisch. Ähnlich wären förmliche Verpflichtungen von Wahlberechtigten und/oder Beschäftigten zu sehen, und werden deshalb nicht als zielführend erachtet.
Aus Sicht des Wahlamtes ist es deshalb dringend erforderlich, die monetären Anreize zu verbessern.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bayernweit sind die Wahlhelferentschädigungen aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung dem Grunde nach und in der Höhe sehr unterschiedlich geregelt, z. B. Staffelungen nach Wahlart, nach Funktion, Zuschläge für Personen, die keine Dienstbefreiung erhalten können oder besondere Aufgaben übernehmen.
Soweit Satzungen vorhanden sind, sind diese in der Regel Anfang der 2000er Jahre (Euroeinführung) überarbeitet worden. Lediglich München hat eine relativ neue Satzung aus dem Jahr 2013, die auf die oben beschriebene Problematik reagiert. Augsburg hat die Beträge ohne Satzung im Verwaltungsweg noch deutlicher erhöht, hat im Gegenzug aber als einzige Stadt die Dienstbefreiungen gestrichen.
Eine vollständige Vergleichsrechnung über alle Städte fällt aufgrund der sehr unterschiedlichen und komplexen Entschädigungstatbestände in den einzelnen Satzungen äußerst schwer. Um den Handlungsbedarf dennoch grob beurteilen zu können, werden nachfolgend exemplarisch die Grundbeträge (ohne Zuschläge unterschiedlichster Art) gegenübergestellt:
Stadt |
EU-Wahl |
BT-Wahl |
LT/Bez.-Wahl |
Kommunal-Wahl |
Bürger-
/Volks-entscheid |
ER |
30
€ |
30
€ |
35
€ |
60
€ |
30
€ |
N |
25
€ |
25
€ |
35
€ |
35
€ |
25
€ |
Fü |
30
€ |
30
€ |
35
€ |
40
€ |
30
€ |
Co |
25
€ |
40
€ |
50
€ |
60
€ |
25
€ |
Wü |
30
€ |
30
€ |
30
€ |
40
€ |
30
€ |
A* |
100
€ |
100
€ |
100
€ |
100
€ |
100
€ |
M |
35
€ |
35
€ |
60
€ |
60
€ |
35
€ |
*Augsburg gewährt mit Ausnahme für
Wahlvorsteher/innen keine Dienstbefreiungen |
Eine
Best-Practice-Lösung, die insgesamt für Erlangen übernommen werden könnte, gibt
es nicht, weil die Regelungen jeweils den örtlichen Rahmenbedingungen
geschuldet, historisch gewachsen, teilweise unnötig komplex, andernorts wieder
zu pauschalierend sind, um die notwendigen Anreize für die Übernahme wichtiger
Funktionen zu setzen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch andere
Städte ihre Entschädigungen noch anpassen müssen.
In der Zusammenschau der angetroffenen Regelungen und aus der Erfahrung
des Wahlamtes der Stadt Erlangen heraus sollte nach folgenden Kriterien
differenziert werden:
1. Die
unterschiedlichen Wahlarten bedeuten einen unterschiedlichen Zeitaufwand am
Wahlabend (siehe auch Anlage). Eine deutliche Differenzierung nach Wahlarten
ist
deshalb zweckmäßig und notwendig.
2.
Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin
bzw. die Vertretung werden besonders geschult und tragen die Verantwortung für
den Ablauf und die Ergebnisermittlung im Stimmbezirk. Für den besonderen
Zeitaufwand und die Verantwortung soll der Zuschlag von bisher 10 € auf 20 €
erhöht werden. Zuschläge für Schriftführer werden nicht für
erforderlich gehalten, weil die Verantwortung für die Niederschrift in Erlangen
bei den Wahlvorstehern liegt und der Zeitaufwand bei den Schriftführern nicht
höher ist als bei den übrigen Beisitzern. Hier kann gegenüber Lösungen in
anderen Städten gespart werden.
3. Die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind nach wie vor das unverzichtbare
Rückgrat der Wahlvorstände, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung gewohnt sind,
mit rechtlich formalisierten Abläufen im Publikumsverkehr umzugehen.
Dienstbefreiungen, die allenfalls vorübergehend in Form von Rückstellungen in
die Bilanz einfließen und nur im jeweiligen Wahljahr anfallen, sind ein
wichtiger und kostengünstiger Anreiz für die Beschäftigten, sich zur Verfügung
zu stellen. Deshalb wird eine Erhöhung der Dienstbefreiungen anlässlich der
zeitintensiven Landtags- und Bezirkswahl analog zur Kommunalwahl
(HFPA-Beschluss vom 19.09.2007) auf 1,5 Tage für notwendig erachtet, weil der
Zeitaufwand dieser Wahlen nahezu gleich hoch ist (siehe Anlage). Die Maßnahme
ist auch dem Umstand geschuldet, dass in Erlangen die Auszählarbeiten
regelmäßig am Wahlsonntag abgeschlossen werden, während in anderen Großstädten,
wie z. B. München und Nürnberg, am Montag weitergezählt und dadurch auch
Personalressourcen in erheblichem Umfang gebunden werden.
- Wahlhelfer/innen, die keine Dienstbefreiung erhalten können, sollen zum Ausgleich erstmals einen Zuschlag von 20 € (bzw. 30 € bei Kommunalwahl/Landtags- und Bezirkswahl) erhalten (zum Vergleich Nürnberg, Fürth: Zuschlag generell 40 €).
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 In Anlehnung an das Entschädigungssystem der
Landeshauptstadt München sollen ab 2017 folgende Entschädigungssätze gezahlt
werden:
Die Stadt München hat ein Baukastensystem etabliert, das den Aufwand für die unterschiedlichen Wahlen und Funktionen sehr gut abbildet. In Anlehnung daran werden folgende Entschädigungssätze vorgeschlagen:
3.1.1
Entschädigungssätze Wahlvorstandsmitglieder (Vorsitzende/Vorsitzender,
Stellvertreterin/Stellvertreter, Schriftführerin/Schriftführer,
Beisitzerin/Beisitzer)
1.1 |
Einsatz im Wahl- bzw. Abstimmungsraum während der Abstimmungszeit
bzw. zur Vorbereitung der Briefwahlauszählung |
20,00 € |
1.2 |
Entschädigungssätze
für die Ergebnisermittlung |
|
1.2.1 |
Europawahl |
10,00 € |
1.2.2 |
Bundestagswahl |
15,00 € |
1.2.3 |
Landtagswahl |
20,00 € |
1.2.4 |
Bezirkswahl |
20,00 € |
1.2.5 |
Volksentscheid |
10,00 € |
1.2.6 |
Stadtratswahl
mit Oberbürgermeisterwahl |
15,00 € |
1.2.7 |
Oberbürgermeisterwahl
bzw. Stichwahl |
10,00 € |
1.2.8 |
Bürgerentscheid |
10,00 € |
3.1.2 Sonstige
Entschädigungssätze
2.1 |
Vorsitz/stellv. Vorsitz in Brief-/Wahlvorständen |
20,00 € |
2.2 |
Abholung von
Unterlagen und Ausstattung am Tag vor der Wahl/Abstimmung |
10,00 € |
2.3 |
Rücklieferung
der Abstimmungsniederschrift, Stimmzettel und sonstigen Unterlagen an das
Wahlamt am Wahlabend |
15,00 € |
2.4 |
Reservekräfte,
die am Wahl-/Abstimmungstag nicht eingesetzt werden |
15,00 € |
2.5 |
Elektronische
Stimmenerfassung |
25,00 € |
2.6 |
Zuschlag für
Wahlvorstandsmitglieder, die keine Dienstbefreiung erhalten können |
20,00 € |
3.2 Auswirkungen der Neuregelung:
3.2.1 Neue Grundbeträge:
Vergleich |
EU-Wahl |
BT-Wahl |
LT/Bez.-Wahl |
Kommunal-Wahl |
Bürger-
/Volks-entscheid |
ER
bisher |
30
€ |
30
€ |
35
€ |
60
€ |
30
€ |
ER
neu |
30
€ |
35
€ |
60
€ |
60
€ |
30
€ |
M |
35
€ |
35
€ |
60
€ |
60
€ |
35
€ |
3.2.2 Mehrkosten
Bund und Freistaat bezuschussen kommunale Kosten überregionaler
Wahlen durch Pauschalen nach Anzahl der Wahlberechtigten. Dass diese Zuschüsse
künftig ebenfalls erhöht werden, ist zu erwarten, allerdings fallen solche
Entscheidungen regelmäßig erst kurz vor der jeweiligen Wahl.
Unabhängig davon muss aber erreicht werden, dass die ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer weiterhin motiviert bleiben, die Ergebnisermittlung bei
der Landtags- und Bezirkswahl sowie bei der Kommunalwahl noch am Wahlsonntag
abzuschließen. Eine Unterbrechung und Fortsetzung der Auszählung am Montag wie
in München und Nürnberg hätte weitreichende Konsequenzen (Schließung Rathaus,
Belegung von Schulgebäuden und Sporthallen und/oder Anmietung von externen
Räumen und Technik). Dies würde zu noch erheblich höheren Personal- und
Sachkostensteigerungen führen. Bei Externen müssten ggf. auch Verdienstausfälle
gezahlt werden. Deshalb hält die Verwaltung folgende Mehrkosten für
Entschädigungen für vertretbar und geht davon aus, dass das Amtsbudget des
Bürgeramtes dies aufgrund von Überschüssen in wahlfreien Jahren auch verkraften
kann.
|
EU-Wahl |
BT-Wahl |
LT/Bez.-Wahl |
Kommunal-Wahl |
Bürger-
/ |
Mehrkosten |
4.000 € |
10.000 € |
40.000 € |
16.000 € |
4.000 € |
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersicht Aufwand nach Wahlarten