Betreff
Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Vorlage
331/006/2016
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage
  1. Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ein gemeindliches Ehrenamt in einem Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand ausüben, erhalten für ihre Tätigkeit die unter Ziffer 3.1 festgesetzten Entschädigungszahlungen. Weitere ehrenamtliche Hilfstätigkeiten (Botendienste, Ergebniserfassung, hausmeisterliche Betreuung von Wahllokalen, etc.) werden entsprechend entschädigt.
  2. Städtischen Beschäftigten wird darüber hinaus ein Tag Dienstbefreiung gewährt (Teilzeitkräfte 8 Stunden). Bei den besonders zeitintensiven Stadtrats-, Landtags- und Bezirkswahlen werden 1,5 Tage Dienstbefreiung (Teilzeitkräfte 12 Stunden) gewährt.
  3. Erstrecken sich die Auszählarbeiten unabwendbar auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten selbständig Tätige für die ihnen entstandene Zeitversäumnis einen Pauschalbetrag von 90,-- Euro, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den nachgewiesenen Verdienstausfall.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist bei vergangenen Wahlen immer schwieriger geworden. Dies gilt ganz besonders hinsichtlich der Kommunalwahl sowie der Landtags- und Bezirkswahl. Bei diesen Wahlen ist das Auszählverfahren sehr zeitaufwendig und kompliziert.

Insbesondere die verantwortungsvolle und schulungsintensive Funktion der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers wollen nur wenige übernehmen.

Hinzu kommt, dass Erlangen stark wächst. In dieser Hinsicht wäre es längst überfällig, in einigen Stadtteilen die Zahl der Stimmbezirke zu erhöhen, um die Zahl der Wahlberechtigten pro Stimmbezirk zu reduzieren, Wartezeiten in den Wahllokalen zu senken und auch die Dauer der Auszählung am Wahlabend wieder auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Dazu würden dann aber noch mehr Wahlhelfer benötigt als bisher.

Während im ländlichen Raum in der Regel eine sehr hohe Bereitschaft besteht, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, haben alle Großstädte enorme Probleme. In der Regel werden die berufliche Belastung oder Freizeitaktivitäten als Grund angegeben, ein Wahlehrenamt abzulehnen. Das gilt für städtische Mitarbeiter ebenso wie für die übrige Bevölkerung.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Maßnahmen unternommen, Wahlhelfer zu gewinnen, z. B. Infostand an der Uni-Mensa, Aufruf über das Studentenwerk, Flugblätter in Briefkästen, Aufruf über Behördenleiter, Parteien, Firmen und Vereine, Zeitungsinserate, gezieltes Ansprechen städtischer Mitarbeiter. Leider war dies alles nicht sehr erfolgreich und in dem sehr engen Zeitfenster der Wahlvorbereitung stets auch sehr zeitaufwendig und zeitkritisch. Ähnlich wären förmliche Verpflichtungen von Wahlberechtigten und/oder Beschäftigten zu sehen, und werden deshalb nicht als zielführend erachtet.

 

Aus Sicht des Wahlamtes ist es deshalb dringend erforderlich, die monetären Anreize zu verbessern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bayernweit sind die Wahlhelferentschädigungen aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung dem Grunde nach und in der Höhe sehr unterschiedlich geregelt, z. B. Staffelungen nach Wahlart, nach Funktion, Zuschläge für Personen, die keine Dienstbefreiung erhalten können oder besondere Aufgaben übernehmen.

Soweit Satzungen vorhanden sind, sind diese in der Regel Anfang der 2000er Jahre (Euroeinführung) überarbeitet worden. Lediglich München hat eine relativ neue Satzung aus dem Jahr 2013, die auf die oben beschriebene Problematik reagiert. Augsburg hat die Beträge ohne Satzung im Verwaltungsweg noch deutlicher erhöht, hat im Gegenzug aber als einzige Stadt die Dienstbefreiungen gestrichen.

Eine vollständige Vergleichsrechnung über alle Städte fällt aufgrund der sehr unterschiedlichen und komplexen Entschädigungstatbestände in den einzelnen Satzungen äußerst schwer. Um den Handlungsbedarf dennoch grob beurteilen zu können, werden nachfolgend exemplarisch die Grundbeträge (ohne Zuschläge unterschiedlichster Art) gegenübergestellt:

 

Stadt

EU-Wahl

BT-Wahl

LT/Bez.-Wahl

Kommunal-Wahl

Bürger- /Volks-entscheid

ER

30 €

30 €

35 €

60 €

30 €

N

25 €

25 €

35 €

35 €

25 €

30 €

30 €

35 €

40 €

30 €

Co

25 €

40 €

50 €

60 €

25 €

30 €

30 €

30 €

40 €

30 €

A*

100 €

100 €

100 €

100 €

100 €

M

35 €

35 €

60 €

60 €

35 €

 

*Augsburg gewährt mit Ausnahme für Wahlvorsteher/innen keine Dienstbefreiungen

 

Eine Best-Practice-Lösung, die insgesamt für Erlangen übernommen werden könnte, gibt es nicht, weil die Regelungen jeweils den örtlichen Rahmenbedingungen geschuldet, historisch gewachsen, teilweise unnötig komplex, andernorts wieder zu pauschalierend sind, um die notwendigen Anreize für die Übernahme wichtiger Funktionen zu setzen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch andere Städte ihre Entschädigungen noch anpassen müssen.

 

In der Zusammenschau der angetroffenen Regelungen und aus der Erfahrung des Wahlamtes der Stadt Erlangen heraus sollte nach folgenden Kriterien differenziert werden:

 

1.    Die unterschiedlichen Wahlarten bedeuten einen unterschiedlichen Zeitaufwand am
Wahlabend (siehe auch Anlage). Eine deutliche Differenzierung nach Wahlarten ist
deshalb zweckmäßig und notwendig.

2.    Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin bzw. die Vertretung werden besonders geschult und tragen die Verantwortung für den Ablauf und die Ergebnisermittlung im Stimmbezirk. Für den besonderen Zeitaufwand und die Verantwortung soll der Zuschlag von bisher 10 € auf 20 € erhöht werden. Zuschläge für Schriftführer werden nicht für erforderlich gehalten, weil die Verantwortung für die Niederschrift in Erlangen bei den Wahlvorstehern liegt und der Zeitaufwand bei den Schriftführern nicht höher ist als bei den übrigen Beisitzern. Hier kann gegenüber Lösungen in anderen Städten gespart werden.

3.    Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind nach wie vor das unverzichtbare Rückgrat der Wahlvorstände, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung gewohnt sind, mit rechtlich formalisierten Abläufen im Publikumsverkehr umzugehen. Dienstbefreiungen, die allenfalls vorübergehend in Form von Rückstellungen in die Bilanz einfließen und nur im jeweiligen Wahljahr anfallen, sind ein wichtiger und kostengünstiger Anreiz für die Beschäftigten, sich zur Verfügung zu stellen. Deshalb wird eine Erhöhung der Dienstbefreiungen anlässlich der zeitintensiven Landtags- und Bezirkswahl analog zur Kommunalwahl (HFPA-Beschluss vom 19.09.2007) auf 1,5 Tage für notwendig erachtet, weil der Zeitaufwand dieser Wahlen nahezu gleich hoch ist (siehe Anlage). Die Maßnahme ist auch dem Umstand geschuldet, dass in Erlangen die Auszählarbeiten regelmäßig am Wahlsonntag abgeschlossen werden, während in anderen Großstädten, wie z. B. München und Nürnberg, am Montag weitergezählt und dadurch auch Personalressourcen in erheblichem Umfang gebunden werden.

  1. Wahlhelfer/innen, die keine Dienstbefreiung erhalten können, sollen zum Ausgleich erstmals einen Zuschlag von 20 € (bzw. 30 € bei Kommunalwahl/Landtags- und Bezirkswahl) erhalten (zum Vergleich Nürnberg, Fürth: Zuschlag generell 40 €).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 In Anlehnung an das Entschädigungssystem der Landeshauptstadt München sollen ab 2017 folgende Entschädigungssätze gezahlt werden:

Die Stadt München hat ein Baukastensystem etabliert, das den Aufwand für die unterschiedlichen Wahlen und Funktionen sehr gut abbildet. In Anlehnung daran werden folgende Entschädigungssätze vorgeschlagen:

3.1.1 Entschädigungssätze Wahlvorstandsmitglieder (Vorsitzende/Vorsitzender,
          Stellvertreterin/Stellvertreter, Schriftführerin/Schriftführer, Beisitzerin/Beisitzer)

 

1.1

Einsatz im Wahl- bzw. Abstimmungsraum während der Abstimmungszeit bzw. zur Vorbereitung der Briefwahlauszählung

20,00 €

1.2

Entschädigungssätze für die Ergebnisermittlung
im Wahl-/Abstimmungsraum

 

1.2.1

Europawahl

10,00 €

1.2.2

Bundestagswahl

15,00 €

1.2.3

Landtagswahl

20,00 €

1.2.4

Bezirkswahl

20,00 €

1.2.5

Volksentscheid

10,00 €

1.2.6

Stadtratswahl mit Oberbürgermeisterwahl

15,00 €

1.2.7

Oberbürgermeisterwahl bzw. Stichwahl

10,00 €

1.2.8

Bürgerentscheid

10,00 €

 

3.1.2 Sonstige Entschädigungssätze

 

2.1

Vorsitz/stellv. Vorsitz in Brief-/Wahlvorständen

20,00 €

2.2

Abholung von Unterlagen und Ausstattung am Tag vor der Wahl/Abstimmung

10,00 €

2.3

Rücklieferung der Abstimmungsniederschrift, Stimmzettel und sonstigen Unterlagen an das Wahlamt am Wahlabend

15,00 €

2.4

Reservekräfte, die am Wahl-/Abstimmungstag nicht eingesetzt werden

15,00 €

2.5

Elektronische Stimmenerfassung
der Stadtratswahl am Wahlabend

25,00 €

2.6

Zuschlag für Wahlvorstandsmitglieder, die keine Dienstbefreiung erhalten können
* Kommunalwahl/Landtags- und Bezirkswahl

20,00 €
30,00 €*

 

 

3.2 Auswirkungen der Neuregelung:

 

3.2.1 Neue Grundbeträge:

 

Vergleich

 

EU-Wahl

BT-Wahl

LT/Bez.-Wahl

Kommunal-Wahl

Bürger- /Volks-entscheid

ER bisher

30 €

30 €

35 €

60 €

30 €

ER neu

30 €

35 €

60 €

60 €

30 €

M

35 €

35 €

60 €

60 €

35 €

 

           

3.2.2 Mehrkosten

 

Bund und Freistaat bezuschussen kommunale Kosten überregionaler Wahlen durch Pauschalen nach Anzahl der Wahlberechtigten. Dass diese Zuschüsse künftig ebenfalls erhöht werden, ist zu erwarten, allerdings fallen solche Entscheidungen regelmäßig erst kurz vor der jeweiligen Wahl.

Unabhängig davon muss aber erreicht werden, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer weiterhin motiviert bleiben, die Ergebnisermittlung bei der Landtags- und Bezirkswahl sowie bei der Kommunalwahl noch am Wahlsonntag abzuschließen. Eine Unterbrechung und Fortsetzung der Auszählung am Montag wie in München und Nürnberg hätte weitreichende Konsequenzen (Schließung Rathaus, Belegung von Schulgebäuden und Sporthallen und/oder Anmietung von externen Räumen und Technik). Dies würde zu noch erheblich höheren Personal- und Sachkostensteigerungen führen. Bei Externen müssten ggf. auch Verdienstausfälle gezahlt werden. Deshalb hält die Verwaltung folgende Mehrkosten für Entschädigungen für vertretbar und geht davon aus, dass das Amtsbudget des Bürgeramtes dies aufgrund von Überschüssen in wahlfreien Jahren auch verkraften kann.

 

 

EU-Wahl

BT-Wahl

LT/Bez.-Wahl

Kommunal-Wahl

Bürger- /
Volksentscheid

Mehrkosten

4.000 €

10.000 €

40.000 €

16.000 €

4.000 €

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersicht Aufwand nach Wahlarten