Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Anger" vom 31.5.2016 bzgl. Anlegung von Parkbuchten für Kurzzeitparker auf dem städtischen Grünstreifen vor den Häusern Pommernstraße 24 - 28
Vorlage
32-1/044/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Herstellung von Parkbuchten für Kurzzeitparker auf dem städtischen Grünstreifen vor den Häusern Pommernstraße 24 - 28 ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Anger" vom 31.5.2016 ist abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Am Anger" am 31.5.2016 wurde u. a. der Antrag gestellt, in der Pommernstraße auf dem dortigen Grünstreifen vor den Anwesen Pommernstraße 24 - 28 (vgl. Anlage Übersichtsplan Grünfläche) Parkbuchten für Kurzzeitparker herzustellen. Der Antrag wurde mit Mehrheit der Anwesenden angenommen.

Anhörverfahren

Im Zuge der Beteiligung der städtischen Fachdienststellen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass aus straßenbau- und verkehrstechnischen Gründen grundsätzlich keine Einwände bestehen, die beantragten Parkbuchten zu errichten. Allerdings setze dies eine beschlossene Planung und die Verfügbarkeit von nicht unbeträchtlichen Haushaltsmitteln voraus. Derartige Mittel seien weder im Haushalt 2016 vorhanden noch im MFP-Entwurf 2017 vorgesehen.

Seitens des Umweltamtes könnte der Errichtung von Stellplätzen auf dem Grünstreifen zugestimmt werden, wenn die erhaltenswerten Bäume ausreichend berücksichtigt würden und die Funktion des Grünstreifens erhalten bliebe. Die genaue Zahl der möglichen Stellplätz wäre anhand einer entsprechenden Planung zu ermitteln.

Aus Sicht der Abteilung Stadtgrün muss der Grünstreifen mit dem dort vorhandenen Baumbestand geschützt und erhalten werden. Er dient dem Seniorenstift als Abstandsfläche und "grüne Barriere" zur sehr nahe gelegenen BAB A 73, mit deren Lärmschutzwand. Ferner erscheint der Parkdruck in dieser reinen Anwohnerstraße nicht so hoch, als das weitere Flächen für PKW versiegelt werden müssten.


Einschätzung der Verkehrsbehörde

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vertritt die Auffassung, dass das Herstellen von Kurzzeitparkplätzen auf dem Grünstreifen weder sinnvoll noch erforderlich ist.

Wie schon oben aufgeführt, stellt der Grünstreifen eine Abstandsfläche zur BAB A 73 dar und wirkt sich auch positiv auf die Wohnqualität im Seniorenstift aus. Zur Erreichbarkeit der beantragten Parkplätze müssten die Parkflächen auf der Fahrbahn aufgelassen werden. Dies würde negative Auswirkungen für die Anwohner und deren Besucher zur Folge haben, die diese Dauerparkflächen zwingend benötigen. Auch würden sich auf Grund der dann zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite die gefahrenen Geschwindigkeiten erhöhen. Auch die zu erwartenden hohen Kosten sprechen gegen die Herstellung der beantragten Kurzzeitparkflächen.

Resümee

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Umsetzung der beantragten Maßnahme keine positiven Auswirkungen auf die Situation vor Ort erwarten lässt. Die Nachteile mit Erhöhung des Parkdrucks sowie der zu erwartenden höheren Geschwindigkeiten und der Reduzierung der Wohnqualität im Seniorenstift würden sich bei objektiver Betrachtungsweise einstellen. Aus diesen Gründen kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag nicht weiter verfolgt werden sollte.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtsplan Grünfläche