Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Anger" vom 31.5.2016 bzgl. Ausweisen eines absoluten Haltverbots in der Pommernstraße im Bereich der Anwesen 24 - 28
Vorlage
32-1/043/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Ausweisen des Haltverbots ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Anger" vom 31.5.2016 bzgl. Ausweisen eines Haltverbots vor den Anwesen Pommernstraße 24 - 28 ist abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Am Anger" am 31.5.2016 wurde u. a. der Antrag gestellt, in der Pommernstraße im Bereich der Anwesen Pommernstraße 24 - 28 ein absolutes Haltverbot auszuweisen. Der Antrag wurde mit Mehrheit der Anwesenden angenommen.

Informativ wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung mit der Parkproblematik im Bereich  der Anwesen Pommernstraße 24 - 28 bereits im Jahr 2011 befasst hat. Nach damaliger Abstimmung mit der Feuerwehr und Polizei wurde entlang der Ostseite ab ggü. Einmündung Thüringerstraße bis ggü. Anwesen Pommernstraße 18 ein durchgehendes Haltverbot ausgewiesen. Zusätzlich wurde entlang der Westseite in Höhe des Anwesens Pommernstraße 24 mittels einer Haltverbotsbeschilderung eine Ausweichstelle auf 15 m Länge für den Fall des Begegnungsverkehrs geschaffen. Ein Übersichtsplan der im Jahr 2011 angeordneten Haltverbote ist als Anlage beigefügt.

Bei der Überprüfung der Situation vor Ort mit der Polizei am 20.7.2016 wurde festgestellt, dass die Haltverbotsbeschilderung entsprechend der Anlage vorhanden ist. Das eingeschränkte Haltverbot im Kurvenbereich in Höhe des Anwesens Pommernstraße 28 wurde Ende 2011 in ein absolutes Haltverbot umgewandelt. Zusätzlich befindet sich im Bereich des Anwesens Pommernstraße 26 eine Gehwegabsenkung auf etwa 10 m Länge, die ein gesetzliches Parkverbot auslöst. Damit stehen im Bereich der Anwesen 24 - 28 zwei Ausweichstellen mit einer Gesamtlänge von ca. 25 m zur Verfügung.

Die Abteilung Verkehrsplanung sieht keine Notwendigkeit zur Anordnung eines absoluten Haltverbots. Auf Grund der Sackgasse nördlich des Bereichs ist die Kfz.-Stärke gering. Ausweichmöglichkeiten sind in ausreichendem Maße vorhanden. Die Verbreiterung der Fahrbahn mittels des Haltverbots würde einen Anreiz für den Kfz.-Verkehr zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit schaffen. Es handelt sich um eine Fahrradstraße, in der der Kfz.-Verkehr entsprechende Vorsicht walten lassen muss. Ggf. könnte die Fahrradstraße mit zusätzlichen Piktogrammen nochmals verdeutlicht werden.

Nach Abwägung aller Interessen kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass aus folgenden Gründen ein zusätzliches Haltverbot nicht zwingend erforderlich und der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 31.5.2016 nicht weiter zu verfolgen ist:

Ø  Eine Verlängerung des Haltverbots hätte eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten zur Folge;

Ø  der relativ hohe Parkdruck im Bereich der Anwesen Pommernstraße 24 - 28 würde sich unnötig verstärken;

Ø  kein Durchgangsverkehr und geringe Verkehrsstärken;

Ø  Ausweichmöglichkeiten in ausreichendem Maß vorhanden;

Ø  Schaffung eines Bezugsfalles für andere Bereiche (z. B. Angergebiet)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Plan Haltverbotsbeschilderung 2011