Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet
"Anger" vom 31.5.2016 bzgl. Aufhebung der Aufparkregelung in der
Bayernstraße im Bereich des Motoradgeschäftes ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung einer ausreichenden Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufhebung der Aufparkregelung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Am Anger" am 31.5.2016 wurde von den Bürgern beantragt, die bestehende Aufparkregelung an der Ostseite der Bayernstraße im Bereich des Motoradgeschäfts aufzuheben. Bei der Überprüfung der Gehwegbreiten wurde festgestellt, dass der dortige Gehweg lediglich eine Breite von ca. 2 m aufweist und die erforderliche Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m beim teilweisen Aufparken nicht eingehalten werden kann.
Mit Verkehrsanordnung vom 8.7.2016 wurde die Aufhebung der Aufparkregelung angeordnet.
Die Entfernung der Parkbeschilderung erfolgte am 21.7.2016. Nachdem die
Fahrbahnbreiten bei ca. 5,50 m liegen und die Schleppkurven (LKW und Bus)
eingehalten werden können, ist eine Beschränkung des Parkverkehrs nicht zwingend
erforderlich.
Zusätzlich wurde die Polizei gebeten, den Bereich zu kontrollieren und die
Falschparker zunächst über die geänderte Regelung zu informieren und im zweiten
Schritt gebührenpflichtig zu verwarnen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden