Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/101/2016
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2012 der Stadt Erlangen zum 31.12.2012 in der im Prüfungsbericht vom 08.08.2016 abgedruckten Fassung festzustellen.

 

2.      Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

Hinweis: Die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung ist in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2016 vorgesehen.


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Aktuell befindet sich die Stadt im Prozess der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen der vergangenen Wahlperiode.

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 09.03.2016 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 08.08.2016 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung zeitnah wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister

Entlastung erteilt werden kann.

 

Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2012 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.


Anlagen:

 

·         Gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt
Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr. 04/2016) vom 08.08.2016 (siehe separate Verteilung)

·         Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 15.09.2016 (siehe separate Verteilung)