Betreff
Städtebauförderprogramm Soziale Stadt - Untersuchungsgebiet Erlangen - Südost: Vorstellung des Entwurfs "Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK)
Vorlage
610.3/032/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Stadtrat hat am 22.01.2015 beschlossen, im Gebiet Erlangen - Südost (siehe Anlage 1) ein "Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) zu erstellen, welches die Grundlage der konkreten Maßnahmen und die Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch die Städtebauförderung ist. Auf Antrag der Stadt wurde das Gebiet "Erlangen - Südost" 2015 in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen.

 

Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" legt die grundlegende zukünftige Entwicklung des Gebietes fest und zeigt auf, in welcher Weise Defizite und Mißstände behoben werden sollen.

Für die Erstellung des ISEKs wurde das Planungsbüro Topos team aus Nürnberg beauftragt.

Das Planungsbüro hat die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse weitgehend abgeschlossen und erste mögliche Entwicklungsziele und Maßnahmen erarbeitet.

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden die Bürgerinnen und Bürger (im Winter 2015/16) bereits durch drei Infoveranstaltungen in den Stadtteilen Rathenau, Sebaldus und Röthelheim informiert und eingebunden.

 

In der UVPA-Sitzung werden die anwesenden Vertreter des Büros Topos team das Entwicklungskonzept im Entwurf vorstellen und zur Diskussion stellen.

 

Der weitere Verfahrensablauf sieht wie folgt aus: Das hier vorgestellte Entwicklungskonzept (Entwurf) soll in weiteren Bürgerinformationsabenden (in den genannten Stadtteilen) im Oktober vorgestellt und diskutiert werden, um die Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess zur Erstellung des Konzeptes einzubinden.

 

Gleichzeitig mit der Bürgerbeteiligung soll im Oktober 2016 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 171e Abs. 4 BauGB stattfinden. Anschließend werden die Bedenken und Anregungen abgewogen und ggf. das Entwicklungskonzept überarbeitet. Danach wird das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" durch den Stadtrat beschlossen.

 

Ab 2017 sollen erste Maßnahmen des beschlossenen Konzeptes umgesetzt werden. Dementsprechend müssen ab 2017 für diese Maßnahmen und für ein Quartiersmanagement Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Laut § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung eines Gebietes, welches mit einer Sanierungssatzung beschlossen ist, innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.

 


Anlagen:        Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das ISEK "Erlangen - Südost"