Betreff
Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
30/031/2016
Aktenzeichen
III/30; I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung der Stadt Erlangen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

(Abfallwirtschaftssatzung – AbfS; Entwurf vom 02.08.2016, Anlage 1) wird beschlossen.


Aufgrund verschiedener Rechtsänderungen, vor allem aber aufgrund der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012, das das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst hat, wurde die Abfallwirtschaftssatzung überarbeitet. Die letzte Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen wurde im Jahre 2006 durchgeführt.

 

Bei der aktuellen Überarbeitung der AbfS wurden sowohl  die Vorschriften des KrWG in der Satzung umgesetzt als auch verschiedene Begriffserklärungen wie z.B. in §§ 3, 18 und 20 aktualisiert. Gleichzeitig wurden einige inhaltliche Veränderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen. So wird z.B. § 13 – Standplätze und Transportwege der Abfallbehälter – wesentlich ausführlicher dargestellt. Die bisherige Fassung führte in der Praxis regelmäßig zu Unklarheiten, sei es vor Ort mit Tonnennutzern, sei es mit Architekten, Landschaftsplanern und Bauherren. Auch § 18 – Sperr-
müll – wurde überarbeitet und die Anforderungen für die Bereitstellung und Abholung der Sperrmüllgegenstände ausführlicher geregelt.

 

Die Überarbeitung orientiert sich an der Mustersatzung des Deutschen Städtetages und an allgemeinen Vorgaben, die andere Kommunen bereits in Ihren Satzungen festgelegt haben. Ebenso wurden Arbeitsschutz- bzw. Sicherheitsbestimmungen und Vorgaben der Berufsgenossenschaften, Unfallversicherer etc. berücksichtigt.

Wegen der Vielzahl der erforderlichen  Anpassungen ist eine Änderung der alten Satzung nicht sinnvoll, sodass ein Neuerlass der Satzung vorgeschlagen wird.

 


Anlagen:

1. Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von    Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS)

2. Synopse Abfallwirtschaftssatzung alt/neu