Betreff
Unterbringung von osteuropäischen Zuwanderern
hier: Betrieb einer Notschlafstelle im Winter 2016/2017 und Bedarfsbeschluss "Fischhäusla"
Vorlage
50/061/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

(1) Die Beauftragung des Obdachlosenhilfevereins Erlangen durch das Sozialreferat mit dem Betrieb einer Notschlafstelle für Armutszuwanderer aus Osteuropa im städtischen Anwesen „Fischhäusla“, Dechsendorfer Str. 1, im Zeitraum Oktober 2016 bis März 2017 zu den gleichen Konditionen wie in den Vorjahren (siehe Anlage 1) wird gebilligt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Sozialamtsbudget 2016, im Budgetentwurf 2017, bzw. in der Budgetrücklage des Sozialamts enthalten.

(2) Das Angebot einer Notschlafstelle in den Wintermonaten für osteuropäische Armutszuwanderer wird auch in den kommenden Jahren dringend benötigt. Trotz intensiver Suche hat sich dafür kein anderer, geeigneter Standort finden lassen, sodass ein dringender Bedarf besteht, diese Nutzung als Notschlafstelle auch in den kommenden Wintern im Anwesen „Fischhäusla“ zu realisieren. Deshalb wird der bisher gefasste Beschluss zum Verkauf des Anwesens „Fischhäusla“ aufgehoben.


Seit 2013 hält der Obdachlosenhilfeverein Erlangen im Auftrag des Sozialreferats in den Wintermonaten von Oktober bis März im städtischen Anwesen „Fischhäusla“ eine Notschlafstätte für ca. 20 osteuropäische Armutszuwanderer bereit. Die dabei anfallenden, vergleichsweise geringen Kosten trägt das Sozialamt. Im Gegenzug verzichtet diese Personengruppe ganzjährig auf den Einsatz von Kindern beim Betteln und zeichnet sich durch ein ausgesprochen zurückhaltendes Auftreten im öffentlichen Raum aus. Die überwiegend durch ehrenamtliche Kräfte (zum Teil mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen) erfolgende Betreuungsarbeit wird auch im kommenden Winter durch den Obdachlosenhilfeverein Erlangen sichergestellt, mit dem hierzu die gleiche Vereinbarung wie in den Vorjahren abgeschlossen wurde (siehe Anlage). Die Verwaltung bittet deshalb, den Abschluss dieser Vereinbarung zum Betrieb der Notschlafstelle im Winter 2016/2017 zu billigen.

 

Bereits vor einigen Jahren wurde vom Stadtrat ein Verkaufsbeschluss für das städtische Anwesen „Fischhäusla“, Dechsendorfer Str. 1, gefasst. Um den Betrieb der Notschlafstelle während der Wintermonate zu ermöglichen, wurde jedoch seit dem Jahr 2013 regelmäßig die Umsetzung dieses Verkaufsbeschlusses jeweils ausgesetzt. Im Frühjahr 2016 wurde der gesamte städtische Gebäudebestand darauf überprüft, ob ein Alternativstandort für eine Winternotschlafstelle zu finden ist. Die Suche blieb jedoch ergebnislos.

 

Zwar rät das GME von einer längerfristigen Nutzung des Gebäudes als temporäre Notschlafstelle ab; die Suche nach Alternativen sollte daher mit Nachdruck wieder aufgenommen werden.

Dennoch schlägt die Verwaltung vor den bestehenden Verkaufsbeschluss für das Anwesen
Dechsendorfer Str. 1 aufzuheben, um den noch weiterhin benötigten Standort für eine Winternotschlafstelle solange zu sichern, bis eine geeignete Alternative gefunden wurde. Das Objekt soll deshalb zukünftig wieder als Bestandsobjekt der Stadt geführt werden.

 


Anlagen:             1. Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Obdachlosenhilfeverein vom 23.07.2016