Betreff
Weitergeltung des ÖPNV Sozialrabatts im Jahr 2017
Vorlage
50/060/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die zum Jahreswechsel bevorstehende Tariferhöhung soll im Bereich des seit 2013 bestehenden ÖPNV Sozialrabatts, bzw. als Vergünstigung für Erlangen Pass-Inhaber durch entsprechend höhere städtische Zuschussmittel ausgeglichen werden, sodass der Kaufpreis für die ermäßigten Sozialtickets für die berechtigten Personen auch im Jahr 2017 unverändert bleibt.

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind bereits im Kämmereientwurf für das Sozialamtsbudget 2017 einkalkuliert, sodass insoweit keine Anhebung des Haushaltsentwurfs für 2017 erforderlich ist.


Zum 01.01.2013 wurde in Erlangen für bestimmte Personengruppen (Bezieher von SGB II, SGB XII oder AsylBLG) eine ÖPNV Ermäßigung im Erlanger Busverkehr für vier Zeitkarten eingeführt (Solo 31, 3-Monatsticket, 6-Monatsticket, Jahresticket), die aus Haushaltsmitteln des Sozialamtes finanziert wird. Diese Abo-Ermäßigungen gelten seit dem 01.01.2016 auch für alle Erlangen Pass-Inhaber. Darüber hinaus wurden für Erlangen Pass-Inhaber auch Ermäßigungen für 4er-Streifenkarten für Erwachsene und für Kinder eingeführt.

 

Auch zum Jahreswechsel 2016/2017 stehen im ÖPNV wieder Tarifanhebungen bevor, die alle vier Abo-Tickets betreffen – dagegen sollen die Preise für 4er-Streifenkarten für Erwachsene und für Kinder auch im nächsten Jahr unverändert bleiben. Da die Verkaufssysteme der EStW rechtzeitig vorher an die neuen Tarife angepasst werden müssen, ist eine frühzeitige Entscheidung der Stadt notwendig, ob diese Tarifanhebungen 2017 im Bereich der ermäßigten Abo-Tarife durch entsprechend angehobene städtische Zuschüsse aufgefangen werden oder ob die Tarifanhebung 2017 zu höheren Kaufpreisen für die subventionierten Abo-Tickets führen soll.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Tarifanhebungen 2017 bei den ermäßigten Abo-Sozialtickets in vollem Umfang durch entsprechend höhere städtische Zuschüsse aufzufangen, sodass die Kaufpreise für den Erwerb der ermäßigten Sozialtickets auch im kommenden Jahr unverändert bleiben können. Zusätzliche Haushaltsmittel sind hierfür nicht erforderlich, da die Kosten mit Billigung des Kämmerers bereits im Haushaltsentwurf 2017 enthalten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

 

2017

Wertmarke

Preis pro Monat/

Stück

Zuschuss pro Monat/ Stück

Eff. Preis pro Monat/ Stück

 

Wertmarke

Preis pro Monat/ Stück

Zuschuss pro Monat/ Stück

Eff. Preis pro Monat/ Stück

Solo 31

50,70 €

15,70 €

35,00 €

Solo 31

51,60 €

16,60 €

35,00 €

Abo 3

48,00 €

14,90 €

33,10 €

Abo 3

49,20 €

16,10 €

33,10 €

Abo 6

45,40 €

14,10 €

31,30 €

Abo 6

46,20 €

14,90 €

31,30 €

Jahres Abo

38,90 €

12,40 €

26,50 €

Jahres Abo

39,80 €

13,30 €

26,50 €

4er Streifenkarte Kind

4,00 €

1,20 €

2,80 €

 

4er Streifenkarte Kind

4,00 €

1,20 €

2,80 €

4er Streifenkarte Erw.

8,10 €

2,40 €

5,70 €

 

4er Streifenkarte Erw.

8,10 €

2,40 €

5,70 €

 

 

Damit würde im 4. Jahr in Folge die ÖPNV Tarifanhebung bei den ermäßigten Sozialtickets vom städtischen Haushalt übernommen. Der Umfang der Ermäßigung, der sich bei der Einführung im Jahr 2013 auf etwa 23 % des regulären Preises belief, würde sich dann im Jahr 2017 auf durchschnittlich ca. 33 % des regulären Preises erhöhen.