Die zum Jahreswechsel bevorstehende Tariferhöhung soll im Bereich des seit 2013 bestehenden ÖPNV Sozialrabatts, bzw. als Vergünstigung für Erlangen Pass-Inhaber durch entsprechend höhere städtische Zuschussmittel ausgeglichen werden, sodass der Kaufpreis für die ermäßigten Sozialtickets für die berechtigten Personen auch im Jahr 2017 unverändert bleibt.
Die benötigten Haushaltsmittel sind bereits im Kämmereientwurf für das Sozialamtsbudget 2017 einkalkuliert, sodass insoweit keine Anhebung des Haushaltsentwurfs für 2017 erforderlich ist.
Zum 01.01.2013 wurde
in Erlangen für bestimmte Personengruppen (Bezieher von SGB II, SGB XII oder
AsylBLG) eine ÖPNV Ermäßigung im Erlanger Busverkehr für vier Zeitkarten
eingeführt (Solo 31, 3-Monatsticket, 6-Monatsticket, Jahresticket), die aus
Haushaltsmitteln des Sozialamtes finanziert wird. Diese Abo-Ermäßigungen gelten
seit dem 01.01.2016 auch für alle Erlangen Pass-Inhaber. Darüber hinaus wurden
für Erlangen Pass-Inhaber auch Ermäßigungen für 4er-Streifenkarten für
Erwachsene und für Kinder eingeführt.
Auch zum
Jahreswechsel 2016/2017 stehen im ÖPNV wieder Tarifanhebungen bevor, die alle
vier Abo-Tickets betreffen – dagegen sollen die Preise für 4er-Streifenkarten
für Erwachsene und für Kinder auch im nächsten Jahr unverändert bleiben. Da die
Verkaufssysteme der EStW rechtzeitig vorher an die neuen Tarife angepasst
werden müssen, ist eine frühzeitige Entscheidung der Stadt notwendig, ob diese
Tarifanhebungen 2017 im Bereich der ermäßigten Abo-Tarife durch entsprechend
angehobene städtische Zuschüsse aufgefangen werden oder ob die Tarifanhebung
2017 zu höheren Kaufpreisen für die subventionierten Abo-Tickets führen soll.
Die Verwaltung
schlägt vor die Tarifanhebungen 2017 bei den ermäßigten Abo-Sozialtickets in
vollem Umfang durch entsprechend höhere städtische Zuschüsse aufzufangen,
sodass die Kaufpreise für den Erwerb der ermäßigten Sozialtickets auch im
kommenden Jahr unverändert bleiben können. Zusätzliche Haushaltsmittel sind
hierfür nicht erforderlich, da die Kosten mit Billigung des Kämmerers bereits
im Haushaltsentwurf 2017 enthalten sind.
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2016 |
|
2017 |
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Wertmarke |
Preis pro Monat/ Stück |
Zuschuss pro Monat/ Stück |
Eff. Preis pro Monat/ Stück |
|
Wertmarke |
Preis pro Monat/ Stück |
Zuschuss pro Monat/ Stück |
Eff. Preis pro Monat/ Stück |
Solo 31 |
50,70
€ |
15,70
€ |
35,00 € |
Solo 31 |
51,60 € |
16,60 € |
35,00 € |
|
Abo 3 |
48,00
€ |
14,90
€ |
33,10 € |
Abo 3 |
49,20 € |
16,10 € |
33,10 € |
|
Abo 6 |
45,40
€ |
14,10
€ |
31,30 € |
Abo 6 |
46,20 € |
14,90 € |
31,30 € |
|
Jahres Abo |
38,90
€ |
12,40
€ |
26,50 € |
Jahres Abo |
39,80 € |
13,30 € |
26,50 € |
|
4er Streifenkarte Kind |
4,00
€ |
1,20
€ |
2,80 € |
|
4er Streifenkarte Kind |
4,00 € |
1,20 € |
2,80 € |
4er Streifenkarte Erw. |
8,10
€ |
2,40
€ |
5,70 € |
|
4er Streifenkarte Erw. |
8,10 € |
2,40 € |
5,70 € |
Damit würde im 4. Jahr in Folge die ÖPNV Tarifanhebung bei den ermäßigten Sozialtickets vom städtischen Haushalt übernommen. Der Umfang der Ermäßigung, der sich bei der Einführung im Jahr 2013 auf etwa 23 % des regulären Preises belief, würde sich dann im Jahr 2017 auf durchschnittlich ca. 33 % des regulären Preises erhöhen.