Betreff
Bebauungsplan Nr. 295 der Stadt Erlangen - Erschließung Uni-Südgelände -
mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/139/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.      Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen  – Erschließung Uni-Süd­gelände – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird entsprechend ergänzt.

2.      Dieser wird in geänderter Fassung vom 27.09.2016 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Neben den derzeit regen bzw. kurz bevor stehenden Bautätigkeiten auf dem Südgelände der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (wie z.B. Neubau Chemikum I, Max-Planck-Institut, Neubau von Studierendenwohnungen mit angrenzendem Parkhaus oder des Interdisziplinären Instituts für nanostrukturierte Filme) hat auch die Zahl der Studierenden auf derzeit ca. 11.000 zugenommen.

 

Auf Grund der gegebenen Situation gehen hiermit bisher auch Parksuchverkehre durch Beschäftigte und Studierende in der Sebaldus-Siedlung und eine suboptimale Erschließung durch den ÖPNV (Bus) als wesentliche Probleme einher.

Ziel des Bebauungsplanes ist es deshalb - bezogen auf alle Verkehrsarten - ein neues klares Ordnungsprinzip, freiräumliche Qualitäten und Verbesserungen bei der ÖPNV-Anbindung zu schaffen sowie die technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten jeweils mit leistungsfähigen Anschlüssen unmittelbar an die Kurt-Schumacher-Straße anzubinden, um den o.g. Problemen konzeptionell zu begegnen.

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1946/624, 1946/646, 1946/647, 1946/652, 1946/655, 1946/658, 1946/659, 1946/662, 1946/665, 1946/666, 1946/670, 1946/678 sowie Teilflächen von den Flst.-Nrn. 1945/82, 1945/176, 1946/593, 1946/595, 1946/596, 1946/613, 1946/614, 1946/615, 1946/679, 1946/685 – Gemarkung Erlangen – und weist eine Fläche von ca. 4,9 ha auf.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 295 wird der rechtsverbindliche Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – in einer kleinen Teilfläche hinsichtlich der Querung des Röthelheimgrabens und Einmündung in die Staudtstraße geändert.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“, Waldgebiet und Grünland dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 295 - Erschließung Uni-Südgelände - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

1.        Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Verfahrensstand

Der Erlanger Stadtrat hat am 28.04.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 295 in der Fassung vom 18.02.2016 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 01.07.2016 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden aus dem Kreis der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 24.05.2016 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 12 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

 

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 27.09.2016 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

  4.800,- pro Jahr

bei Sachkonto:
Grünflächenunterhalt

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Anlage 1:  Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Anlage 2:  Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

Anlage 3:  Neue Erschließungsstraße und Parkhäuser im Uni-Südbereich