Betreff
Einführung von Stadtteilbeiräten
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
13/127/2016
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

In Ergänzung der bestehenden Ortsbeiräte wird die Bildung von 6 Stadteilbeiräten für die Bereiche

 

  • Innenstadt
  •             Alterlangen
  •             Ost
  •             Süd
  •             Anger / Bruck
  •             Büchenbach

 

beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Satzungsregelung für Orts- und Stadtteilbeiräte auszuarbeiten.

 

Die Fraktionsanträge Nr. 059/2015 (SPD, FDP, Grüne Liste) vom 15.4.2015, 118/2015 (ÖDP) vom 10.7.2015 und 075/2016 (ÖDP) vom 5.7.2016 sind damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die seit der Gebietsreform 1972 in ehemals selbständigen Gemeinden bestehenden Ortsbeiräte haben sich sehr bewährt.

Durch die Einführung von 6 Stadtteilbeiräten im übrigen Stadtgebiet wird die Bürgerbeteiligung auch in diesen Stadtteilen gestärkt. Der räumliche Umgriff der Stadtteilbeiräte ist im beigefügten Plan dargestellt

     

Plan Nr.

Bezeichnung

08

Innenstadt

09

Alterlangen

10

Ost

11

Süd

12

Anger / Bruck

13

Büchenbach

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Einführung der Stadtteilbeiräte wird auf Empfehlung des Ältestenrates Zug um Zug, beginnend mit dem Stadtteilbeirat für den Bereich Anger /Bruck, erfolgen und soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bestellung der Mitglieder der Stadtteilbeiräte gemäß Vorschlagsrecht der Fraktionen / Stadtratsgruppierungen.

 

Aufgrund der Größe der Stadtteile haben die Stadtteilbeiräte 9 Mitglieder, die sich nach dem Berechnungsverfahren Hare / Niemeyer wie folgt verteilen

 

 

Innenstadt

Alterlangen

Ost

Süd

Anger / Bruck

Büchenbach

Sitze

9

9

9

9

9

9

 

 

 

 

 

 

 

CSU

3

3

3

3

3

3

SPD

3

3

3

3

3

3

Grüne Liste

2

1

2

2

1

1

FDP

1

1

1

1

1

1

Erlanger Linke

 

 

 

 

1

1

ödp

 

1

 

 

 

 

FWG

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzungsregelung: Es ist zweckmäßig, die Regelungen für die bestehenden Ortsbeiräte und die neu gebildeten Stadtteilbeiräte in einer Satzungsregelung zusammen zu fassen; die bisherige Satzung der Stadt Erlangen über die Ortsbeiräte gilt so lange weiter und ist übergangsweise für beide Gremien anzuwenden.

 

Abfrage bei städtischen Beiräten: Mit Antrag 075/2016 vom 5.7.2016 hat die ödp Stadtratsgruppe eine Umfrage bei allen Beiräten und beim Jugendparlament beantragt (Details siehe Antrag in der Anlage). Die Verwaltung wird eine entsprechende Umfrage durchführen und im Herbst berichten.

Die Zug um Zug vorgesehene Einführung der Stadtteilbeiräte ist unabhängig von den Ergebnissen der Umfrage weiter zu betreiben; evtl. Erkenntnisse können in die neue Satzungsregelung einfließen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

2.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 130290 / KTr 11110013 / Sk – verschiedene.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Plan
                        Fraktionsanträge Nr. 059/2015, 118/2015 und 075/2016.