hier: Grundsatzbeschluss
In Ergänzung der bestehenden Ortsbeiräte wird die Bildung von 6 Stadteilbeiräten für die Bereiche
- Innenstadt
- Alterlangen
- Ost
- Süd
- Anger / Bruck
- Büchenbach
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Satzungsregelung für Orts- und Stadtteilbeiräte auszuarbeiten.
Die Fraktionsanträge Nr. 059/2015 (SPD, FDP, Grüne Liste) vom 15.4.2015, 118/2015 (ÖDP) vom 10.7.2015 und 075/2016 (ÖDP) vom 5.7.2016 sind damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die seit der Gebietsreform 1972 in ehemals selbständigen Gemeinden bestehenden Ortsbeiräte haben sich sehr bewährt.
Durch die Einführung von 6 Stadtteilbeiräten im übrigen Stadtgebiet wird die Bürgerbeteiligung auch in diesen Stadtteilen gestärkt. Der räumliche Umgriff der Stadtteilbeiräte ist im beigefügten Plan dargestellt
Plan Nr. |
Bezeichnung |
08 |
Innenstadt |
09 |
Alterlangen |
10 |
Ost |
11 |
Süd |
12 |
Anger / Bruck |
13 |
Büchenbach |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einführung der Stadtteilbeiräte wird auf Empfehlung des Ältestenrates Zug um Zug, beginnend mit dem Stadtteilbeirat für den Bereich Anger /Bruck, erfolgen und soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bestellung der Mitglieder der Stadtteilbeiräte gemäß Vorschlagsrecht der Fraktionen / Stadtratsgruppierungen.
Aufgrund der Größe der Stadtteile haben die Stadtteilbeiräte 9 Mitglieder, die sich nach dem Berechnungsverfahren Hare / Niemeyer wie folgt verteilen
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Innenstadt |
Alterlangen |
Ost |
Süd |
Anger / Bruck |
Büchenbach |
Sitze |
9 |
9 |
9 |
9 |
9 |
9 |
|
|
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CSU |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
SPD |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Grüne Liste |
2 |
1 |
2 |
2 |
1 |
1 |
FDP |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Erlanger
Linke |
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|
1 |
1 |
ödp |
|
1 |
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FWG |
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Satzungsregelung: Es ist zweckmäßig, die Regelungen für die bestehenden Ortsbeiräte und die neu gebildeten Stadtteilbeiräte in einer Satzungsregelung zusammen zu fassen; die bisherige Satzung der Stadt Erlangen über die Ortsbeiräte gilt so lange weiter und ist übergangsweise für beide Gremien anzuwenden.
Abfrage bei städtischen Beiräten: Mit Antrag 075/2016 vom 5.7.2016 hat die ödp Stadtratsgruppe eine Umfrage bei allen Beiräten und beim Jugendparlament beantragt (Details siehe Antrag in der Anlage). Die Verwaltung wird eine entsprechende Umfrage durchführen und im Herbst berichten.
Die Zug um Zug vorgesehene Einführung der Stadtteilbeiräte ist unabhängig von den Ergebnissen der Umfrage weiter zu betreiben; evtl. Erkenntnisse können in die neue Satzungsregelung einfließen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
2.000
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 130290 / KTr 11110013 / Sk – verschiedene.
sind nicht vorhanden
Anlagen: Plan
Fraktionsanträge
Nr. 059/2015, 118/2015 und 075/2016.