Betreff
Parken am Martin-Luther-Platz;
SPD-Fraktionsantrag vom 8.3.2016 Nummer 16/2016
Vorlage
32-1/039/2016/1
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Alternative A:

 

Am Martin-Luther-Platz (West) sind die Lieferverkehrszeiten wieder auf die bis Herbst 2015 geltende Regelung "Lieferverkehr frei ohne zeitliche Einschränkung" zu ändern.
Die Verwaltung stimmt mit den Anwohnern die Standorte für Fahrradständer zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten ab und legt die Vorschläge dem UVPA zur Beschlussfassung vor. Grundsätzlich sollte der historische Platz aber durch die Zunahme von Stadtmöblierungselementen nicht beeinträchtigt werden.

 

Alternative B:

 

Die am Martin-Luther-Platz gegenwärtig geltenden Lieferverkehrszeiten von 18:30 - 10:30 Uhr sind beizubehalten.
Die Verwaltung stimmt mit den Anwohnern die Standorte für Fahrradständer zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten ab und legt die Vorschläge dem UVPA zur Beschlussfassung vor. Grundsätzlich sollte der historische Platz aber durch die Zunahme von Stadtmöblierungselementen nicht beeinträchtigt werden.


Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag weist die SPD-Fraktion darauf hin, dass speziell auf der Westseite des Martin-Luther-Platzes trotz vorhandener Beschilderung "Lieferverkehr von 18:30 - 10:30 Uhr frei" rechtswidrig geparkt wird. Dies führt zu Belästigungen der dortigen Anwohner. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung sich Gedanken drüber zu machen, wie das Parken auf dem Platz unterbunden werden kann, ohne dass die Belieferung der dort ansässigen Geschäfte unmöglich wird. Parallel dazu soll überlegt werden, durch welche Art der Außenmöblierung die Aufenthaltsqualität des Platzes verbessert werden kann. Dazu gehören auch Möglichkeiten für das geordnete Abstellen von Fahrrädern.

 

Die für die Ausschusssitzung am 14.6.2016 vorbereitete Vorlage wurde lediglich als Einbringung behandelt. Die Ausschussmitglieder wollten erst das Gespräch der Verwaltung mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden am 18.6.2016 abwarten, in dem die Vorstellung des Konzeptes zur Installation von Fahrradanlehnbügeln auf dem Martin-Luther-Platz (Anlage 2) erfolgen sollte. Im Zuge dieser Veranstaltung sollte auch die Haltung der Anwohner und der Gewerbetreibenden zum Parkverhalten und zu den Lieferverkehrszeiten eruiert werden.


Nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes nahmen am Gespräch am 18.6.2016 insgesamt
4 Anwohner, 4 Gewerbetreibende sowie 4 Mitglieder des Erlanger Stadtrats teil. Als wesentliche Ergebnisse des Gesprächs waren folgende Aspekte festzuhalten:

 

1.    Es besteht Konsens bei Anwohnern und Einzelhändlern, dass die Freigabe des Lieferverkehrs in der Fußgängerzone Martin-Luther-Platz Westseite ganztägig erfolgen soll (derzeit Freigabe von 18:30 bis 10:30).

2.    Die Teilnehmer wünschen ein gesondertes Gespräch mit Verkehrsbehörde und Polizei, in dem erläutert wird, welche Probleme bei der Überwachung des Parkverkehrs auf dem Martin-Luther-Platz (insbesondere in den Nachtstunden) bestehen.

3.    Die Sperrung der Einfahrt von der Pfarrstraße auf den Martin-Luther-Platz mit Fahrradständern gemäß vorgestellter Planung von Amt 61 soll nicht erfolgen.

4.    Das Anbringen von zusätzlichen Fahrradständern in anderen Bereichen des Martin-Luther-Platzes soll nochmals geprüft werden.


Informativ wird darauf hingewiesen, dass die Interessen der am Martin-Luther-Platz angesiedelten Gewerbetreibenden sowie von verschiedenen Anwohnern gegensätzlicher Natur sind. Die Gewerbetreibenden und deren Kunden wünschen eine Zufahrt zum Be- und Entladen auch tagsüber. Diese Regelung "Lieferverkehr frei ohne zeitliche Einschränkung" war bis Herbst 2015 ausgewiesen. Zur Erleichterung der Überwachungstätigkeit der Polizei sowie des ZV-KVÜ wurden die Lieferverkehrszeiten auf die Zeit von 18:30 - 10:30 Uhr analog der Fußgängerzone Hauptstraße geändert. Die Anwohner erstreben einen Platz mit höherer Aufenthaltsqualität ohne rechtswidrigen Fahr- und Parkverkehr.


Das unter Ziffer 2 gewünschte Gespräch mit Verkehrsbehörde und Polizei fand am 27.7.2016 statt. Anwesend neben den Vertretern der Politik, der Polizei sowie der Verwaltung waren insgesamt 9 Personen aus der Gruppe der Anwohner/Eigentümer/Gewerbetreibende. Trotz der vielfältigen und teilweise gegensätzlichen Interessen haben sich die Anwohner/Eigentümer/ Gewerbetreibenden einstimmig dafür ausgesprochen, die bis Ende 2015 geltende Regelung (Lieferverkehr frei ohne zeitliche Einschränkung) wieder einzuführen. Die Kurzniederschrift zum Gespräch am 27.7.2016 ist als Anlage 3 beigefügt.

Mit Stellungnahme vom 24.3.2016 teilt die Polizei folgendes mit:


In der Erlanger Nordstadt hat sich traditionell eine langjährige Kneipenszene etabliert, in welcher der Martin-Luther-Platz mit den ihn umgebenden Gaststätten und Lokalen (z. B. Studentenkneipe „Der Zirkel“; Musikkeller Strohalm; Mein lieber Schwan; Pleitegeier; Zum Geiernest; Lennox; u. a.) eine zentrale Position einnimmt. Hier findet ganzjährig ein reges Nachtleben statt, welches sich insbesondere an den Wochenenden und in warmen Sommernächten zunehmend ins Freie verlagert und häufig bis in die frühen Morgenstunden andauert.

 

Die Anwohner des Martin-Luther-Platzes sehen sich neben den damit verbundenen Belästigungen und Ruhestörungen durch angetrunkene und bisweilen aggressive Fußgänger, die durch Grölen, lautes Gelächter oder übertrieben laute Unterhaltungen unangenehm auffallen, zunehmend auch einem unerwünschten Parkverkehr ausgesetzt. Die Fahrer der parkenden Fahrzeuge begehen im Regelfall eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gemäß den einschlägigen Vorschriften der StVO (Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 bzw. 15,00 Euro), weil in vielen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass kein Lieferverkehr bzw. keine Ladetätigkeiten stattfinden. Derartige Beanstandungen (ruhender Verkehr) haben verkehrlich keine besonders hohe Priorität, da hier keinerlei negative Auswirkungen auf den fließenden Verkehr

(Behinderungen oder Gefährdungen) stattfinden.

 

Der Martin-Luther-Platz ist jedoch gerade aufgrund der dortigen Kneipenszene einer der polizeilichen Schwerpunkte, insbesondere auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs betreffend. Beanstandungen im ruhenden Verkehr können jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn die Auftragslage dies zulässt und keine vordringlicheren Aufgaben (Verfolgung von Straftaten und schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten) entgegenstehen.

 

Eine täglich bzw. regelmäßig stattfindende Überwachung des ruhenden Verkehrs am Martin-Luther-Platz kann seitens der PI Erlangen-Stadt nicht gewährleistet werden. Nächtliche Überwachungen sind ausschließlich während des Streifendienstes möglich und davon abhängig, dass die Streifen nicht anderweitig gebunden sind.

 

Aus polizeilicher Sicht ist eine zufriedenstellende Lösung zur Vermeidung unzulässigen Parkverkehrs lediglich durch bauliche Maßnahmen zu erreichen (z. B. Einbau von festen bzw. absenkbaren Pollern; Installation von Ein- oder Ausfahrtsschranken über Induktionsschleifen oder Transponder, etc.).

 

Resümee

 

Je nach Alternative ergeben sich folgende Vor- bzw. Nachteile.

Alternative A:

Diese Regelung würde die bestehenden Probleme der Gewerbetreibenden und deren Kunden lösen. Negative Auswirkungen wäre eine schwierigere Überwachung sowie Reduzierung der Aufenthaltsqualität und des optischen Gesamteindrucks.

Alternative B:

Diese Lösung würde die Überwachung durch ZV-KVÜ und Polizei erleichtern. Die Probleme der Gewerbetreibenden sowie deren Kunden würden bei dieser Regelung weiterhin Bestand haben.


Die in der Sitzung des UVPA am 14.6.2016 geäußerte Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (AG) für Geschäftsleute scheidet aus rechtlichen Gründen aus. Nach den maßgeblichen Vorschriften der StVO können Ausnahmegenehmigungen ausschließlich in besonders dringenden Einzelfällen erteilt werden. An den Nachweis der Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Zudem ist der Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind einem Kraftfahrzeug mit Nennung des amtlichen Kennzeichens zuzuordnen. Auf Grund der hohen Anzahl der verschiedenen Kunden/Nutzern ist diese rechtliche Vorgabe nicht umsetzbar. Zudem würde sich eine Erteilung bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als sehr schwierig gestalten.


Unabhängig von der zu treffenden Entscheidung ist eine intensive Überwachung des gesamten Martin-Luther-Platzes durch den ZV-KVÜ und die Polizei zwingend erforderlich.

Nachdem insbesondere die Gewerbetreibenden im Zuge des Gesprächs am 18.6. sowie 27.7.2016 auf eine schnelle Entscheidung bzgl. der Lieferverkehrszeiten drängten, hat die Verwaltung diese Vorlage gefertigt, ohne den Fraktionsantrag abschließend bearbeitet zu haben. Nach Überarbeitung der Planung für die Gestaltung des Martin-Luther-Platzes und Abstimmung mit den Bürgern wird diese dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 16/2106 (Anlage 1)
                       
Konzept des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Anlage 2)
                        Kurzniederschrift Gespräch 27.7.2016 (Anlage 3)