Betreff
Jugendsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule
Vorlage
51/094/2016
Art
Beschlussvorlage

1. An der Werner-von-Siemens-Realschule wird die zum Stellenplan 2016 geschaffene 0,5 Stelle
   „Jugendsozialarbeit“ auf eine ganze Stelle aufgestockt.

 

2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden durch die Umwandlung einer 0,5 Stelle aus
    dem Referatsbereich IV (bisherige Clearingstelle) geschaffen.

 

3. Nach Genehmigung des Haushalts für 2017 wird diese 0,5 Stelle durch die 0,5 Stelle, die auf
    Priorität 1 der Liste des Referats IV gesetzt ist, ersetzt.

 

4. Bis dahin erfolgt die Finanzierung aus dem Budget des Jugendamts. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durchführung von sozialpädagogischer Arbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstockung der vorhandenen 0,5 Stelle auf eine ganze Stelle

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Antragstellung für eine JaS Fachkraft erfolgte durch die Schulleitung.

Die Indikatoren für eine JaS Fachkraft sind laut Förderrichtlinien des Staatsministeriums (u.a. Migrationshintergrund, soziale Benachteiligung Jugendlicher gem. § 13 SGB VIII) gegeben. Die Regierung hat die Förderung einer ganzen Stelle bereits bewilligt.

Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist die Aufstockung der bereits zum Stellenplan 2016 geschaffenen halben Stelle notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      4.1 Stellenplan

      Die erforderlichen 0,5 Stammplanstelle wird durch Umwandlung einer der Planstellen aus dem Bereich der Clearingstellen im Referat IV geschaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende Organisationsverfügung erstellen.

      4.2 Finanzmittel

      Die Kosten der 0,5 Stelle wird bis zur Genehmigung des Haushalts in 2017 aus dem Personalkostenbudget des Jugendamts finanziert.

      Personalkosten (brutto) 2016 anteilig für 4 Monate         7.700,00 €
Korrespondierende Einnahmen (staatl. Förderung)         2.727,00 €
Folgekosten 2017 ff. (28.900,00 Personalkosten
minus 8.180,00 Förderung                                              20.720,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im Personalkostenbudget des Jugendamts vorhanden      

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: keine