1. An der Werner-von-Siemens-Realschule wird die zum
Stellenplan 2016 geschaffene 0,5 Stelle
„Jugendsozialarbeit“ auf eine ganze
Stelle aufgestockt.
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden durch die
Umwandlung einer 0,5 Stelle aus
dem Referatsbereich IV (bisherige
Clearingstelle) geschaffen.
3. Nach Genehmigung des Haushalts für 2017 wird diese 0,5
Stelle durch die 0,5 Stelle, die auf
Priorität 1 der Liste des Referats IV
gesetzt ist, ersetzt.
4. Bis dahin erfolgt die Finanzierung aus dem Budget des Jugendamts.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durchführung von sozialpädagogischer Arbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstockung der vorhandenen 0,5 Stelle auf eine ganze Stelle
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Antragstellung für eine JaS Fachkraft erfolgte durch die Schulleitung.
Die Indikatoren für eine JaS Fachkraft sind laut Förderrichtlinien des Staatsministeriums (u.a. Migrationshintergrund, soziale Benachteiligung Jugendlicher gem. § 13 SGB VIII) gegeben. Die Regierung hat die Förderung einer ganzen Stelle bereits bewilligt.
Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist die Aufstockung der bereits zum Stellenplan 2016 geschaffenen halben Stelle notwendig.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
4.1 Stellenplan
Die erforderlichen 0,5 Stammplanstelle wird durch Umwandlung einer der
Planstellen aus dem Bereich der Clearingstellen im Referat IV geschaffen. Nach
dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende
Organisationsverfügung erstellen.
4.2
Finanzmittel
Die
Kosten der 0,5 Stelle wird bis zur Genehmigung des Haushalts in 2017 aus dem Personalkostenbudget
des Jugendamts finanziert.
Personalkosten
(brutto) 2016 anteilig für 4 Monate 7.700,00 €
Korrespondierende Einnahmen (staatl. Förderung) 2.727,00 €
Folgekosten 2017 ff. (28.900,00 Personalkosten
minus 8.180,00 Förderung 20.720,00
€
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Personalkostenbudget des Jugendamts vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine