hier: Neubau und Rückbau von Fußgängerstegen
Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der Fußgängerstege Haydnstraße und Saarstraße/Grazer Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme in 2016 zu realisieren.
Folgende Pläne werden ausgehängt:
- Lageplan
- Bauwerksplan BW 6.13 Fußgängersteg Haydnstraße
- Bauwerksplan BW 6.17a Fußgängersteg Saarstraße/Grazer Straße
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Fußgängerquerungsmöglichkeiten über den Röthelheimgraben im Bereich Liebigstraße bis Gebbertstraße sollen wie im UVPA am 13.10.2015 beschlossen neu geordnet werden, da die vorhandenen Bauwerke baufällig sind und die Standsicherheit eingeschränkt ist.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der Straße Am Röthelheim zwischen der Liebigstraße und der Gebbertstraße befinden sich zur Querung des Röthelheimgrabens insgesamt 8 Bauwerke.
Diese Bauwerke sind gemäß der regelmäßig durchgeführten Prüfungen DIN 1076 in einem baulich kritischen Zustand.
Die Bauwerksschäden sind derart ausgeprägt, dass einzelne Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Die Bauwerke müssen vollständig erneuert werden.
Art und Umfang der Neubaumaßnahme wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und aus verkehrlicher Sicht durch den UVPA am 13.10.2015 beschlossen.
Die Fußgängerstege Haydnstraße und Saarstraße/Grazer Straße werden mit einer nutzbaren Breite von 2,20 m barrierefrei zu erneuert. Gemäß dem UVPA-Beschluss vom 13.10.2015 sind unter Berücksichtigung der bestehenden Bauwerke in der Zeppelinstraße, der Österreicher Straße sowie der Gebbertstraße insgesamt ausreichend Querungsmöglichkeiten vorhanden, so dass die vorhandenen Fußgängerstege in der Verlängerung der Schenkstraße, der Saarstraße und der Grazer Straße ersatzlos rückgebaut werden können.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Herstellung der Stege erfolgt in einer bereits im Stadtgebiet eingesetzten Stahl- / Holzkonstruktion. Neben einem wirtschaftlichen Bauwerksunterhalt hat diese Konstruktion den Vorteil sich gut in die naturnahe Umgebung einzupassen. Die Realisierung der Maßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt, der Fußgängerverkehr wird über die benachbarten Stege umgeleitet.
Zuerst wird die Erneuerung des Fußgängersteges Haydnstraße sowie der Neubau des Fuß-gängersteges Saarstraße/Grazer Straße durchgeführt. Erst nachdem diese beiden Bauwerke für den öffentlichen Verkehr freigegeben worden sind, werden die anderen drei Fußgängerstege vollständig zurückgebaut. Der Röthelheimgraben wird nach Beendigung der einzelnen Bauabschnitte wieder in seiner ursprünglichen Form hergestellt.
Für den in den beiliegenden Plänen dargestellten Neubau der Fußgängerstege sowie der Rückbau der bestehenden Fußgängerstege ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 150.000,- €.
Die Maßnahme soll in der Zeit von Oktober 2016 bis Ende November 2016 realisiert werden.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
150.000,- € |
bei IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
27.06.16, gez. Deuerling
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtslageplan
Anlage
2 – Schnitte Fußgängersteg Haydnstraße
Anlage 3 – Schnitte Fußgängersteg Saarstr./Grazer Str.