Betreff
Fußgängerstege über den Röthelheimgraben;
hier: Neubau und Rückbau von Fußgängerstegen
Vorlage
66/126/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der Fußgängerstege Haydnstraße und Saarstraße/Grazer Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme in 2016 zu realisieren.

 

Folgende Pläne werden ausgehängt:

 

            - Lageplan

            - Bauwerksplan BW 6.13       Fußgängersteg Haydnstraße

            - Bauwerksplan BW 6.17a     Fußgängersteg Saarstraße/Grazer Straße


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fußgängerquerungsmöglichkeiten über den Röthelheimgraben im Bereich Liebigstraße bis Gebbertstraße sollen wie im UVPA am 13.10.2015 beschlossen neu geordnet werden, da die vorhandenen Bauwerke baufällig sind und die Standsicherheit eingeschränkt ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der Straße Am Röthelheim zwischen der Liebigstraße und der Gebbertstraße befinden sich zur Querung des Röthelheimgrabens insgesamt 8 Bauwerke.

Diese Bauwerke sind gemäß der regelmäßig durchgeführten Prüfungen DIN 1076 in einem baulich kritischen Zustand.

Die Bauwerksschäden sind derart ausgeprägt, dass einzelne Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Die Bauwerke müssen vollständig erneuert werden.

Art und Umfang der Neubaumaßnahme wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und aus verkehrlicher Sicht durch den UVPA am 13.10.2015 beschlossen.

 

Die Fußgängerstege Haydnstraße und Saarstraße/Grazer Straße werden mit einer nutzbaren Breite von 2,20 m barrierefrei zu erneuert. Gemäß dem UVPA-Beschluss vom 13.10.2015 sind unter Berücksichtigung der bestehenden Bauwerke in der Zeppelinstraße, der Österreicher Straße sowie der Gebbertstraße insgesamt ausreichend Querungsmöglichkeiten vorhanden, so dass die vorhandenen Fußgängerstege in der Verlängerung der Schenkstraße, der Saarstraße und der Grazer Straße ersatzlos rückgebaut werden können.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Herstellung der Stege erfolgt in einer bereits im Stadtgebiet eingesetzten Stahl- / Holzkonstruktion. Neben einem wirtschaftlichen Bauwerksunterhalt hat diese Konstruktion den Vorteil sich gut in die naturnahe Umgebung einzupassen. Die Realisierung der Maßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt, der Fußgängerverkehr wird über die benachbarten Stege umgeleitet.

Zuerst wird die Erneuerung des Fußgängersteges Haydnstraße sowie der Neubau des Fuß-gängersteges Saarstraße/Grazer Straße durchgeführt. Erst nachdem diese beiden Bauwerke für den öffentlichen Verkehr freigegeben worden sind, werden die anderen drei Fußgängerstege vollständig zurückgebaut. Der Röthelheimgraben wird nach Beendigung der einzelnen Bauabschnitte wieder in seiner ursprünglichen Form hergestellt.

Für den in den beiliegenden Plänen dargestellten Neubau der Fußgängerstege sowie der Rückbau der bestehenden Fußgängerstege ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 150.000,- €.

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Oktober 2016 bis Ende November 2016 realisiert werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

150.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                    veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)


                                                                                                          27.06.16, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtslageplan

                        Anlage 2 – Schnitte Fußgängersteg Haydnstraße

                        Anlage 3 – Schnitte Fußgängersteg Saarstr./Grazer Str.