- Hans-Geiger-Straße - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet nördlich der
Paul-Gossen-Straße, westlich der Nürnberger Straße, südlich der
Stintzingstraße und östlich der östlichen Grundstücke an der Aufseßstraße
(Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) aufzustellen. |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Mit dem Beschluss vom 22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt,
die nächsten Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich
technischer und sozialer Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur
Nachverdichtung insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu
entwickeln und die entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Das Areal zwischen Nürnberger Straße und Paul-Gossen-Straße ist eine
locker bebaute Zeilensiedlung mit ausgedehnten Freiräumen aus den 1950er
und 1960er Jahren. Somit ist in diesem Quartier ein Potential zur maßvollen
Nachverdichtung, wie es die Beschlüsse fordern, gegeben. Um ein verträgliches
Konzept zu entwickeln hat in Abstimmung
mit der Verwaltung ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Realisierungswettbewerb für die
Quartiersentwicklung durch die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin
stattgefunden, dessen 1. Preis laut
Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 26.01.2016 die Grundlage für die
weitere Planung darstellt.
Auf der Grundlage wurde ein
städtebaulicher Rahmenplan (Anlage 2) ausgearbeitet, der den aktuellen
Abstimmungsstand (Juni 2016) darstellt und die Basis für den Bebauungsplan
bildet. Die Rahmenplanvarianten stellen den Diskussionsstand der GBW mit ihren
Mietern da, ob die Entwicklung des Bestandes oder Neubauten favorisiert werden.
Der neu geschaffene Wohnraum wird sich zwischen ca. 675 und 750 Wohneinheiten
bewegen, von denen 25% EOF-gefördert sein werden. Es kann im Weiteren noch
durch die Berücksichtigung von naturschutz- und denkmalfachlichen Belangen zu
städtebaulichen Anpassungen kommen.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll der bestehende Baulinienplan Nr. 72 durch einen qualifizierten Bebauungsplan tlw. überplant werden. Gleichzeitig wird der Forderung aus dem Baugesetzbuch nach Innenentwicklung und Bodenschutz durch die Planung genüge getan.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet Flst. Nrn. 1949/ 1, 1949/ 2,
1949/ 7, 1949/ 8, 1949/ 9, 1949/ 10, 1949/ 11, 1949/ 12, 1949/ 13, 1949/ 14,
1949/ 16, 1949/ 19, 1949/ 25, 1949/ 26, 1949/ 27, 1949/ 29, 1949/ 30, 1949/ 35,
1949/ 37, 1949/ 61, 1949/ 62, 1949/ 63, 1949/ 64, 1949/ 65, 1949/ 66, 1949/ 99,
1949/ 100, 1949/ 103, 1949/ 111, 1949/ 157, 1949/ 261, 1949/ 308 und jeweils
die östlichen Teilbereiche der Flurstücke 1949/ 18 und 1949/ 28 der Gemarkung
Erlangen. Die Größe des Planbereichs beträgt circa 14,2 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche dargestellt. Weiter stellt
der FNP entlang der Paul-Gossen-Straße dar, dass Vorkehrungen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
getroffen werden sollen. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht
entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 72 aus dem Jahr 1954 wird durch
den Bebauungsplan tlw. überplant.
1990 wurde bereits schon einmal die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
345 - Hans-Geiger-Straße - beschlossen, der 1994 gebilligt und öffentlich
ausgelegt wurde. Das Verfahren wurde jedoch danach nicht weiter verfolgt, da
die Nachverdichtung durch den VPA/UEA (1995) abgelehnt wurde. Der
Geltungsbereich wird den heutigen Anforderungen entsprechend angepasst.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des
Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
-
Grundlage für die Gestaltung
des Plangebiets bilden die Ziele des 1. Preises des Wettbewerbes
-
anlangenbezogener
Immissionsschutz (Sport: Siemens-Sportgelände, Gewerbe: Betriebe südl. der
Paul-Gossen-Straße) und verkehrlicher Immissionsschutz (Paul-Gossen-Straße, Nürnberger
Straße) erfordern tlw. besondere Vorkehrungen, um gesunde Wohnverhältnisse zu
gewährleisten
-
Natur und Landschaft
(spezieller Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz)
-
Verkehr
(MIV-Leistungsnachweis, ruhender Verkehr, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
-
Milieuschutzsatzung für das
Wohngebiet "Jaminstraße"
-
Denkmalschutz
(Paul-Gossen-Straße 119)
e) Städtebauliche Ziele
Die
städtebaulichen Ziele wurden bereits in der Auslobung zum städtebaulichen
und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb definiert. Die Nachverdichtung soll maßvoll
durch den Bau von neuen Mehrfamilienhäusern unter teilweisem Abriss von Bestandsgebäuden
erfolgen. Der Charakter des Quartieres soll dabei erhalten bleiben unter
Berücksichtigung ausreichenden Schutzes der bewohnten Bereiche und des Baumbestandes.
Die Freiflächen sollen grundsätzlich aufgewertet werden. Das Ergebnis des
Wettbewerbs hat gezeigt, dass diese Ziele erreichbar sind.
Die Beschlüsse des Stadtrats zur Sicherung von
Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau vom 23.10.2014 bzw. 27.11.2014
sollen im Gebiet umgesetzt werden. Auf
diese Weise kann auf die in Erlangen vorhandene Nachfrage in allen Teilbereichen
des Wohnungsmarkts bedarfsgerecht reagiert und eine ausgewogene soziale
Durchmischung gewährleistet werden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund,
dass das Gebiet im Geltungsbereich der Milieuschutzsatzung für das Wohngebiet "Jaminstraße" liegt, zu sehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 –
Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Be-bauungsplans für das Gebiet nördlich der Paul-Gossen-Straße, westlich der Nürnberger Straße, südlich der Stintzingstraße und östlich der östlichen Grundstücke an der Aufseßstraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchge-führt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleich-zeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
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