Betreff
Ferienkinder im Hort; Fraktionsantrag Nr. 051/2016 der SPD vom 01.06.2016
Vorlage
512/029/2016
Art
Beschlussvorlage
  1. In den städt. Horten können externe Ferienkinder, die in Erlangen wohnen, je nach Auslastung der Einrichtungen und vorhandenem Personalschlüssel, aufgenommen werden.

  2. Die Ferienkinder werden auf der Grundlage des BayKiBiGs in den städt. Horten angemeldet.

  3. Es wird der gleiche Betreuungsbeitrag wie bei der Ferienbetreuung des Bündnisses für Familien erhoben.

  4. Der Fraktionsantrag Nr. 051/2016 der SPD vom 01.06.2016 ist damit abschließend erledigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Beschluss steuert die Belegungssituation der städtischen Horte in den Ferienwochen. Er stellt gleichermaßen eine effektive Auslastung der Einrichtungen, die Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie die pädagogische / fachliche Qualität der Ferienangebote sicher.

 

Weiterhin gibt er den Einrichtungsleitungen Handlungsempfehlungen für die Praxis, um insbesondere in einzelnen Härtefällen pragmatisch Unterstützung leisten zu können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1. Entwicklung der Ferienbetreuung in Erlangen

 

Bei der Gründungsveranstaltung des Erlanger Bündnisses für Familien im Jahr 2005 wurde von Erlanger Familien als ein wichtiges Anliegen vorgebracht, die Ferienbetreuungsangebote für Schulkinder in Erlangen zu verbessern. Das Erlanger Familienbündnis hat sich dieses Themas angenommen. Im Jahr 2005 wurde unter Federführung des Kinderschutzbunds in Kooperation mit weiteren Partnern  eine Befragung von Erlanger Eltern von Schulkindern durchgeführt. Dabei wurde auch angeschaut, inwieweit bestehende Möglichkeiten geeignet sind, den Bedarf an Ferienbetreuung zu decken.

Unter anderem wurde die Möglichkeit geprüft, auch für Nicht-Hortkinder eine Ferienbetreuung in Horten anzubieten. Das Ergebnis war, dass die meisten Horte vereinzelt Schulkinder zusätzlich in den Ferien aufnehmen, aber keine grundsätzliche Bedarfsdeckung für die Kinder aus der Mittagsbetreuung oder Ganztagsschule über die Horte erreicht werden kann. Das Erlanger Bündnis für Familien kam auf der Basis der durchgeführten Erhebung dann zu dem Ergebnis, dass Bedarf nach zusätzlichen Ferienbetreuungsangeboten gerade auch in den kleinen Ferien besteht und hat daraufhin eine eigene Angebotspalette für die Ferienbetreuung von Schulkindern in Erlangen entwickelt und realisiert. Inzwischen werden in den unterschiedlichen Stadtteilen vielfältige Ferienbetreuungsangebote durch verschiedene Kooperationspartner des Familienbündnisses angeboten. Der Kooperationspartner Siemens stellt – neben den Plätzen für die Kinder der eigenen Beschäftigten - für Erlanger Schulkinder der Klassen 1 bis 5 in den ersten 5 Wochen der Sommerferien wöchentlich 100 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze werden nie vollständig von Erlanger Schulkindern genutzt. Es bleiben jedes Jahr etliche vorhandene Plätze unbesetzt. Der Kooperationspartner Universität hat für die Kinder der eigenen Beschäftigten seine Ferienbetreuungsangebote erheblich ausgebaut. Mittlerweilen wird vom Familienservice der Universität in allen Ferien mit Ausnahme der Weihnachtsferien Ferienbetreuung angeboten. Damit wird ebenfalls ein Teil des Ferienbetreuungsbedarfs für Erlangen abgedeckt Auch die Jugendfarm hat ihre Ferienbetreuungsangebote deutlich erweitert. Zusammen mit den weiteren Angeboten vieler kleiner Anbieter stehen damit Erlanger Kindern, auch unter Berücksichtigung eines durch den Ausbau von Ganztagszweigen an Grundschulen höheren Ferienbetreuungsbedarfs (Wechsel von Kindern von Horten an Ganztagszweige) vielfältige und ausreichende Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien zur Verfügung.

 

Die Realisierung der oftmals von Eltern gewünschten wohnortnahen Ferienbetreuungsangebote wird durch die Erfordernis einer Betriebserlaubnis und das damit verbundene Fachkräftegebot erschwert. Hierbei werden von Seiten der Regierung von Mittelfranken, die die Vorgaben des Ministeriums zu vollziehen hat, dieselben Maßstäbe angelegt wie für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung.

 

3.2 Ferienbetreuung im Hort

 

Die meisten Horte bieten in den Ferien eigene Ferienbetreuungsangebote für ihre angemeldeten Hortkinder an, sodass eine zusätzliche Aufnahme von externen Kindern nur im eingeschränkten Rahmen möglich ist. Die Hortkinder besuchen in den Ferien den Hort nicht von 11 bis 17 Uhr, sondern der Hort muss bereits um 8 Uhr geöffnet werden, damit eine ganztätige Betreuung der Kinder abgedeckt werden kann.

Außerdem besteht in den Ferien in den Horten häufig das Problem, dass nur eingeschränkt Personal zur Verfügung steht, d.h. die Betreuung der Hortkinder ab 8 Uhr muss durch Verschiebung der Arbeitszeiten bzw. auch mittels Überstunden des Personals abgedeckt werden, da mit dem gleichen Personalschlüssel pro Ferienwoche 15 Stunden zusätzliche Öffnungszeit abgedeckt werden müssen.

 

Die Betreuung von externen Kindern im Hort wurde vereinzelt ermöglicht. Die externen Kinder müssen konzeptionell in das Ferienangebot des Hortes eingebunden und es ist wichtig, dass die externen Kinder einen Bezug zum Hort haben, wie z. B. Freunde/Geschwister der Hortkinder.

 

3.3. Durchgehende Ferienöffnung mit der Schaffung einer halben Stelle

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde eine halbe Stelle für eine Kindergarten-Notgruppe in den Ferienzeiten geschaffen.

Um mit einer halben Erzieher-Stelle eine Gruppe durchgehend in den Ferien zu öffnen, musste ein eigenes Konzept mit einem städt. Kindergarten Wasserturm entwickelt werden.

Im Sommer 2016 wird das Konzept nun erstmalig erprobt und eine Notgruppe wird durchgehend geöffnet sein.
Um eine Öffnungszeit von 47 Stunden in der Woche (Öffnung ab 7 Uhr) durchgehend gewährleisten zu können, musste eine rotierende Personalplanung während des ganzen Jahres erfolgen. Damit können folgende Stammkräfte zusätzlich zu der halben neu geschaffenen Stelle in der Notgruppe eingesetzt werden: eine 30 Std.-Kraft, eine 35 Std.-Kraft und eine Vollzeitkraft. Diese Stammkräfte bringen im Laufe des Kindergartenjahres ihren Urlaub ein und werden dabei jeweils von der halben neu geschaffenen Stelle in der Gruppe vertreten.

Bisher wurde für die Notgruppe mit einem durchschnittlichen Anwesenheitsschlüssel von 2,5 Kräften geplant. Dies ist notwendig, da es sich um kleine Kindergartenkinder handelt, die Kinder sich nicht unbedingt kennen, sie zunächst eingewöhnt werden müssen und außerdem ein Mittagessen angeboten wird.

Eine weitere Ausweitung der Betreuungszeiten ist mit einer halben Stelle nicht möglich.

 

Das Angebot musste für den Kindergartenbereich intensiv beworben werden. Die Information über die Ferienbetreuung im Kindergarten in der Wasserturmstr. wurde mittels eines Informationsblattes an alle städt. Kindergärten weitergegeben. Es erfolgte der Auftrag an die Leitungen sicherzustellen, dass jedes Elternteil den Brief bekommt. Außerdem sollte zur Sicherheit der Brief auch an der Informationstafel ausgehängt werden. Des Weiteren hatten die Leitungen den Auftrag, alle ihre MitarbeiterInnen über den Inhalt des Briefes zu informieren, damit sie gegebenenfalls Ihren Eltern die Informationen dazu geben können.

Nach den Sommerferien 2016 wird das Angebot evaluiert werden und kann bei Bedarf im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

3.4. Rechtlicher Hintergrund der Ferienbetreuung im Hort


Nach den Vorschriften des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) haben Kindertageseinrichtungen unter anderem die Beschränkung der maximalen Zahl an Plätzen entsprechend ihrer Betriebserlaubnis sowie außerdem den geforderten Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,5 einzuhalten, um die staatliche Betriebskostenförderung zu erhalten.

 

Für die städtischen Horte gilt -wie für andere städtische Kindertageseinrichtungen- außerdem die per Stadtratsbeschluss festgelegte Steuerungsvorgabe, zur Sicherung der Qualität einen Anstellungsschlüssel von 1:10 einzuhalten.

 

Zur Beurteilung der Frage, inwieweit in Ferienwochen auf Plätzen von regulären Hortkindern, die sich jeweils mit ihren Eltern im Urlaub befinden, zusätzliche „reine Ferienkinder“ betreut werden können, findet sich im Kommentar zu § 17 des BayKiBiG zunächst folgendes:

„In Satz 3 wird ausdrücklich festgehalten, dass es auf die Anwesenheit der Kinder nicht an-kommt…. für die Feststellung des Anstellungsschlüssels sind …. die Anwesenheiten des pädagogischen Personals, andererseits die vertraglich festgelegten Buchungszeiten der Kinder entscheidend….“

Demnach wären auch die Buchungszeiten von im Urlaub befindlichen Kindern voll in den Anstellungsschlüssel einzurechnen, so dass in Horten bei einer zusätzlichen Aufnahme von Ferienkindern die einzuhaltenden Werte für den Anstellungsschlüssel sehr schnell überschritten würden.

Allerdings setzt der Kommentar fort:

„Eine Ausnahme gilt für den Fall von zusätzlichen Ferienbuchungen (§ 26 Abs. 3 BayKiBiG). In diesen Fällen sind die Buchungen von Kindern, die in den betreffenden Ferien nicht anwesend sind und deren Plätze befristet anderweitig vergeben werden, von vornherein nicht in den Anstellungsschlüssel des betreffenden Monats aufzunehmen.“

Eine Aufnahme zusätzlicher Ferienkinder ist damit also nicht von vornherein ausgeschlossen – entscheidend ist vielmehr der erzielte Anstellungsschlüssel, wenn man die abwesenden Kinder herausrechnet und die neu hinzukommenden Kinder -unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anwesenheit des Personals- hinzuzählt.

 

Bei der Steuerung der Belegung in den Horten ist folgendes zu beachten:


Gestaltung der Ferienbetreuung im Hort:

 

Während der Ferienwochen werden die Kinder nahezu doppelt so lange betreut als in Schulwochen - daher sieht die Satzung für diese Zeiträume auch eine Höherbuchung um 4 Stunden täglich vor.

 

Personalsituation während der Ferienwochen:

 

Obwohl die Einrichtungen jährlich an 5 oder 6 Wochen während der Ferien geöffnet haben und die Kinder in dieser Zeit sehr lange betreuen (s. oben), müssen vereinzelt auch Teammitglieder während dieser Phasen Urlaub einbringen. Dies ist betriebsnotwendig, weil ansonsten während der Schulwochen, in denen alle Kinder anwesend und z. B. intensiv bei Hausaufgaben zu betreuen sind (sowie eine Vielzahl paralleler Angebote zu gewährleisten ist) zu wenig Personal verfügbar wäre.

 

Sicherstellung des Anstellungsschlüssels in der Ferienzeit:

 

Wie geschildert, sind die Kinder während der Ferientage ca. doppelt so lange im Hort als an Schultagen. Das bedeutet folgerichtig, dass selbst bei voller Personalstärke (was in den Ferien kaum der Fall ist) nur halb so viele Kinder betreut werden können als an Schultagen, wenn der Anstellungsschlüssel konstant bleiben soll. Eine Evaluation der Belegung 2016 ergab, dass in einem Großteil der Horte nur ein Zehntel bis 1/3 der Kinder urlaubsbedingt an Ferientagen abwesend sind. Zeitgleich bringen dort auch jeweils ein oder mehrere Teammitglieder Urlaub ein. Eine Aufnahme zusätzlicher „reiner Ferienkinder“ scheidet in diesen Horten daher aus.


Aktuelle Betreuungsmöglichkeiten

 

In drei der städtischen Horte wird ca. die Hälfte der Kinder in den Ferien abwesend sein, so dass -je nach der konkreten Urlaubsplanung im Team- die wochenweise Aufnahme eines Kontingents externer Kinder, die in Erlangen wohnen ermöglicht werden kann.

 

Diese Möglichkeit besteht momentan im Hort Mitte, Turnstraße 8, im Sandberghort, sowie im Hort Donato-Polli-Straße. In diesen Einrichtungen können im laufenden Jahr insgesamt bis zu ca. 25 Kinder an zusätzlichen reinen Ferienkindern aufgenommen werden.

 

Aus pädagogischen Gründen kommen dafür aber nur Kinder in Betracht, die durch eine persönliche Anknüpfung (ehemaliges Hortkind, aktuell im Hort betreutes Geschwisterkind oder intensiver Kontakt zu den aktuellen Hortkindern durch gemeinsame Nachmittags- bzw. Freizeitaktivitäten) gut in die gewachsenen Gruppen integriert werden können.


Umgang mit Härtefällen:

 

Weiterhin ist es möglich, einzelne Kinder in besonderen Härtefällen (z. B. kurzfristige Erkrankung von Eltern, unlösbare organisatorische Probleme bei Alleinerziehenden o. ä.) aufzunehmen, was die Hortleitungen im Rahmen ihres Ermessens auch ermöglichen.


Aufnahme bei freien Plätzen:

 

Hat ein Hort Plätze ganzjährig frei, ist die Leitung natürlich gerne bereit, freie Kapazitäten zumindest für einen oder zwei Monate mit „reinen Ferienkindern“ zu bebuchen, so lange noch ausreichend freie Plätze für z. B. kurzfristig zuziehende Familien nutzbar bleiben.

 

Die Horte können damit in einem gewissen Maß einen Beitrag zur Ferienbetreuung leisten und sich damit als weiterer Baustein am Erlanger Ferienprogramm beteiligen, das -laut der zuständigen Mitarbeiterin im Jugendamt (Geschäftsführung Bündnis für Familien und Koordination Familienfreundliche Stadt)- ohnehin regelmäßig über ausreichend freie Plätze verfügt.

Die Aufnahme externer zusätzlicher Kinder, die in Erlangen wohnen, in den -aktuell drei benannten- städtischen Horten erfolgt nach den gleichen Regularien und mit den gleichen Elternbeiträgen wie im Erlanger Ferienprogramm. Im Jahr 2016 beträgt der Elternbeitrag für Kinder mit Wohnsitz in Erlangen pro Betreuungstag 10,00 Euro.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: