Hauptversammlung am 08.07.2016
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den
Vertreter der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung am 08.07.2016 an, den
folgenden Punkten zuzustimmen.
- Der Gewinnvortrag in Höhe von 943,43 € aus dem Wirtschaftsjahr 2014 wird mit dem Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2015 in Höhe von 34.719,05 € auf neue Rechnung vorgetragen.
- Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung des Aufsichtsrates
- Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
- Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG
Die vom Vertreter in der Hauptversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates. Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die zustimmungspflichtigen Teile zur Vorbereitung der Hauptversammlung und gibt einen groben Lagebericht.
1. Stimmabgabe in der Hauptversammlung
Als Aktionärsvertreter vertritt
Herr Oberbürgermeister Dr. Janik die Stadt in der Hauptversammlung. Bei der
Entlastung des Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des Oberbürgermeisters nicht
möglich, da er sich nicht selbst entlasten kann. Es muss daher ein Vertreter
des Oberbürgermeisters die Stimmabgabe vornehmen. In einvernehmlicher
Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem
Revisionsamt und dem Beteiligungsmanagement wurde eine praktikable Lösung
erarbeitet. Dabei ist eine schriftliche Stimmabgabe durch die gesetzlichen
Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen.
Der HFPA stimmt zu, dass die Stimmabgabe für die Entlastung des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung in schriftlicher Form durch Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens bzw. einen weiteren Vertreter erfolgen kann.
2. Beschluss zur Ergebnisverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Bilanz des Geschäftsjahres 2015 schließt mit einer Summe von 22.083,65 € (Anlage 1) ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.719,05 € (Anlage 2) aus. Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den von ihm aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 08.07.2016 zu billigen. Damit ist der Jahresabschluss gem. § 172 AktG festgestellt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 943,43 € mit dem Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2015 in Höhe von 34.719,05 € zu verrechnen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner hat auftragsgemäß die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Lagebericht des Vorstandes wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Die Erlangen AG fördert die Gründung, Ansiedlung und Weiterentwicklung
forschender und produzierender Unternehmen in Erlangen. Sie agiert hierbei
insbesondere als Dienstleister für interessierte Unternehmen. Für das
Geschäftsjahr 2015 konnten keine Aufträge akquiriert werden. Aufgrund dessen
konnte die Erlangen AG keine Erlöse tätigen.
Geschäftsverlauf
Im Jahr 2015 wurde über die Fortführung der Erlangen AG diskutiert und
verschiedene Szenarien geplant. Es war davon auszugehen, dass im Jahr 2015
keine Umsätze getätigt werden und die Gesellschaft ruht.
Lage der Gesellschaft - Ertragslage
Die Bilanz der Erlangen AG für das Jahr 2015 wurde mit einem Verlust
abgeschlossen. Grund dafür ist, dass im Geschäftsjahr 2015 keine Umsätze
realisiert werden konnten. Der Verlust aus dem Jahr 2015 wird mit dem
restlichen Gewinnvortrag vergangener Jahre fortgeschrieben. Für das Jahr 2015 gelten
nach wie vor die gleichen Rahmenbedingungen. So wurden sämtliche Betriebskosten
der Erlangen AG auf ein Mindestmaß reduziert und auch das Ziel, den Verzehr des
Stammkapitals zu beschränken, umgesetzt. Durch die Einhaltung dieser
Zielgrößen, besteht für die Erlangen AG kein akuter Handlungsbedarf.
Chancenbericht
Die Gesellschaft ruht gegenwärtig. Über die Fortführung der Gesellschaft
wird diskutiert. Eine Beendigung der Gesellschaft ist aktuell nicht
beschlossen. Aktuell werden jedoch keine Chancen gesehen.
Risikobericht
Es besteht das Risiko, dass die Erlangen AG auch in 2016 keinen Auftrag
erhält und somit keine Umsatzerlöse zur Deckung der Fix- und Sachkosten
erzielt.
Prognosebericht
Es ist mit einem Verlust von unter 10.000 Euro zu rechnen, der durch die
Mindestkosten zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit entsteht.
3. Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 wurde bereits von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ermächtigt, den entsprechenden Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2015
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015