Betreff
Gewerbegebiet Geisberg; Fraktionsantrag 229/2015 der FWG; Antrag aus Bürgerversammlung Frauenaurach am 27.10.2015; PV aus dem HFPA 04.05.2016; PV aus dem UVPA 19.04.2016
Vorlage
611/130/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Fraktionsantrag FWG 229/2015 vom 22.11.2015 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken übersteigt das Angebot seit längerer Zeit bei Weitem. Die verfügbaren Flächen haben bereits in der Vergangenheit nicht ausgereicht, um selbst Bestandsunternehmen in Erlangen zu halten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es unabdingbar, ein ausreichend großes Angebot am Markt verfügbarer gewerblicher Baugrundstücke bereitzustellen, das hinsichtlich Lage, Größe, Zuschnitt, Zeitpunkt und anzusiedelnden Branchen flexibel handhabbar ist.

 

Die Stadt Erlangen bemüht sich daher um die Entwicklung von bedarfsgerechten gewerblichen Bauflächen, um den Unternehmen attraktive Entwicklungsperspektiven bieten zu können.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Erkenntnis, dass Maßnahmen der Innenentwicklung allein nicht ausreichen, um den Gewerbeflächenbedarf mittelfristig decken zu können, wurde die Verwaltung mit Beschluss des UVPA vom 12.04.2012 u.a. damit beauftragt, das Gewerbegebiet Geisberg zu entwickeln.

 

Auf Beschlüsse des Stadtrats vom 25.10.2012 hin wurden die erforderlichen Bauleitplanverfahren für die Entwicklung des Gewerbegebiets Geisberg eingeleitet sowie die Baulandumlegung angeordnet.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung führt noch Gespräche mit den Grundstückseigentümern. Sobald sich hieraus Änderungen ergeben oder Ergebnisse vorliegen, wird erneut berichtet.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag 229/2015 vom 22.11.2015