Am Dorfweiher 25; Fl.-Nr. 855;
Az.: 2016-361-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
171 (6. Deckblatt) |
Gebietscharakter: |
Reines Wohngebiet (WR) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Vollgeschossanzahl; |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
1.
Auf
dem Grundstück in Kosbach nördlich des Dorfweihers soll ein Doppelhaus mit
Garagen errichtet werden. ·
1
Vollgeschoss ·
Satteldach
bis 38° oder Flachdach ·
Wandhöhe
max. 3,5 m Die vorliegende
Planung weist zwei Vollgeschosse auf, da das Staffelgeschoss auf seiner
ganzen Grundfläche höher als 2,30 m ist. Die Überschreitung
der Wandhöhe mit 8,20 m anstatt der festgesetzten 3,50 m entsteht ebenfalls
durch dieses Staffelgeschoss sowie die Hanglage nach Süden. Aufgrund der Lage
der Straße im Norden kann das Gebäude nicht tiefer gesetzt werden
(Rückstauebene). Die Befreiungen von
der Anzahl der Vollgeschosse und der Wandhöhe werden nicht befürwortet, da
die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Kosbacher Ortsrand ist aus
städtebaulichen Gründen bis auf wenige Bereiche 1-geschossig festgesetzt. Die
2-geschossigen Bereiche sind den bei Aufstellung des Bebauungsplanes schon vorhandenen
2-geschossigen Gebäuden geschuldet. Die Erteilung der beantragten Befreiungen
würde einen städtebaulich nicht erwünschten Bezugsfall schaffen. |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: |
Alle Nachbarn haben zugestimmt. |
Anlagen: Lageplan M 1 / 1000
Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan
Grundrisse EG und
DG
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