1. Der Ausbau der Wegeverbindung zwischen der Brücke über die Gründlach und der Königsmühle für die dauerhafte Nutzung als Radweg ist als Einzelprojekt weiter zu verfolgen, für das gesonderte Finanzmittel in den städtischen Haushalt einzustellen sind.
2. Der CSU-Fraktionsantrag 028/2016 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit CSU-Fraktionsantrag 028/2016 wird beantragt, die Wegeverbindung im Erlanger Süden zwischen der Brücke über die Gründlach und der Königsmühle baulich so herzustellen, dass eine dauerhafte Nutzbarkeit als Radweg möglich ist. Um die unnötige Verkleinerung von Wiesenflächen am Wegerand zu vermeiden, soll der Weg antragsgemäß in seine ursprüngliche Breite zurückgeführt werden. Eine Aufnahme der Maßnahme in die Prioritätenliste „Kleine Baumaßnahmen Radverkehr“ unter Priorität 1 soll erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Straßenrechtliche Situation und Verkehrsbedeutung:
Die
genannte Wegeverbindung ist Bestandteil der städtischen Grünroute 1 und des im
Jahr 2015 neu beschilderten Regnitzradweges (vgl. Anlage 2). Der als
„Königsmühlweg“ bezeichnete Weg stellt die Verbindung zwischen der
Regnitzbrücke am Talblick und der Staatsstraße 2242 mit der Radwegverbindung
Erlangen - Fürth dar. Soweit auf dem Stadtgebiet verlaufend, ist er als
öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Widmung endet an der südlichen
Stadtgrenze, da sich der weitere Wegeverlauf auf eine Länge von ca. 70 m auf
dem Gebiet der Stadt Fürth befindet. Der Lückenschluss zur Staatsstraße auf
eine Länge von ca. 150 m wird durch die sogenannte „Brunnenstraße“ gebildet,
die sich im Eigentum des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer
Gruppe befindet, die Zufahrt zum dortigen Wasserwerk darstellt und demzufolge
ebenfalls keine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche besitzt.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die vorhandene Widmung auf der Grundlage der erforderlichen Erschließung für die angrenzenden Felder und Wiesen den Erfordernissen genügt.
Aufgrund der Nutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr sind entlang des beschriebenen Wegeabschnittes zahlreiche Schlaglöcher vorhanden, die die Nutzung für den Rad- und Fußverkehr deutlich einschränken.
Im Hinblick auf die Netzbedeutung
für den Radverkehr stellt der Weg eine Verbindung zwischen Hüttendorf und
Eltersdorf bzw. den nördlichen Fürther Stadtteilen Vach, Mannhof und Stadeln
dar. Nutzergruppen sind vorrangig der Freizeitverkehr. Die Verkehrsbelastungen
sind derzeit gering. Mit dem erfolgten Lückenschluss im Regnitzgrund in Eltersdorf
zwischen Wiesengrundweg und Regnitzweg, für den gemäß Bebauungsplan E 392
Baurecht besteht, ist zu erwarten, dass die Wegeverbindung auch für den Pendlerverkehr
an Bedeutung gewinnt. Der Weg wird im Sinne dessen Widmung auch für die
Bewirtschaftung der angrenzenden Wiesen und Felder genutzt. Weiterhin ist nach
stets wiederkehrenden Mitteilungen aus der Bevölkerung ein Schleichverkehr
durch Kfz wegen der dadurch möglichen Abkürzung Kreisstraße
ER 2 - St 2242 zu beobachten.
Bauzustand und herzustellende Ausbauqualität:
Der westliche Abschnitt des Weges ist seit Durchführung der Flurbereinigung Hüttendorf bis zur Einmündung der Gründlach in die Regnitz mittels Betonplatten befestigt, der restliche Abschnitt geschottert, in weiten Bereichen mit wassergebundener Deckschicht. Bedingt durch diese Befestigung und differenten Nutzungen sind hierbei eine Vielzahl von Schlaglöchern vorhanden, die zu Ausweichmanövern und dadurch bedingte Verbreiterungen zu Lasten der angrenzenden Wiesen geführt haben.
Bei der beantragten Verbesserung bestimmt nicht die Funktion des Radverkehrs, sondern die Nutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr die erforderliche Ausbauqualität. Demzufolge gilt es nicht nur eine Verbesserung der Deckschicht zu erzielen, sondern den Querschnitt, den Aufbau und die Wegeentwässerung dementsprechend zu dimensionieren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachdem es sich um ein Netzelement des Regnitzradweges handelt, wird grundsätzlich die Notwendigkeit für eine Verbesserung der Belagsqualität in der oben beschriebenen Ausbauqualität gesehen.
Angesichts des beschriebenen Sachverhaltes kann dem Vorschlag gemäß Fraktionsantrag, wonach der Vollzug im Rahmen der Prioritätenliste „Kleine Baumaßnahmen/Radverkehr“ erfolgen soll, nicht gefolgt werden. Neben der bautechnischen Erfordernis gilt es auch, rechtliche Fragen und Aspekte des Grunderwerbes zu klären. Der Vollzug im Rahmen der Prioritätenliste „Kleine Baumaßnahmen/Radverkehr“, die zudem alljährlich nur mit 50.000 € finanziert ist, ist demnach ausgeschlossen.
Demgemäß wird die Verwaltung die Maßnahme als Einzelprojekt auf den Weg bringen und entsprechende Finanzmittel für den Haushalt anmelden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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(brutto): |
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind derzeit nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: CSU-Fraktionsantrag 028/2016 Aufnahme des Fahrradweges "Brücke Gründlach - Königsmühle" in die Prioritätenliste "Kleine Baumaßnahmen Radverkehr / Priorität 1"
Anlage 2: Ausschnitt Fahrradstadtplan mit Wegeverbindung Brücke Gründlach - Königsmühle