Betreff
Budgetergebnisse 2015; Ergebnisüberträge und Verlustvorträge 2015
Vorlage
II/161/2016
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 1.021.192,54 EUR  gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 783.860,14 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Bei den Ämtern, die mit einem  n e g a t i v e n  Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:

 

 

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

43

 

-62.521,50 EUR

 

-62.521,50 EUR gemäß Kontrakt mit dem Stadtrat

 

BildA 21.04.2016:

Das Fachamt schlägt einen Verlustvortrag in Höhe von 47.405,00 EUR und einen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes in Höhe von 18.116,50 EUR vor.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe
mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 47.405,00 EUR bei gleichzeitiger Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes in Höhe von 18.116,50 EUR
mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt
mit ... gegen ... Stimmen

 

50

 

-544.101,83 EUR

 

-76.275,57 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 467.826,26 EUR zum Ausgleich des Verlustes

 

SGA 05.04.2016:

Abweichend von dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von 544.101,83 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von 496.050,24 EUR sowie eine Entnahme aus der Sonderrücklage des Sozialamtes i.H.v. 48.051,59 EUR vor.

Einstimmig angenommen

 

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in Höhe von -76.275,57 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 467.826,26 EUR

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von -496.050,24 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 48.051,59 EUR
mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushaltsjahr 2015 haben 29 Fachämter (ohne das GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 1.987.456,19 EUR (2014: 452.219,83 EUR) erwirtschaftet.

 

Aufgrund der Umstellung der Personalkostenabrechnung ist wie bereits im Vorjahr nur noch das Sachmittelbudget abzurechnen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung  2015 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -26.164.400,- EUR (2014: -23.548.500,- EUR)
beschlossen.

 

 

Erträge in EUR

Aufwendungen in EUR

Zuschussbedarf (-)
in EUR

Sachmittelbudgets 2015 -ohne GME-

89.891.500,-

116.055.900,-

-26.164.400,-

davon entfallen auf

 

 

 

Amt 50
(Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen)

35.797.600,-

47.392.500,-

-11.594.900,-

Amt 51
(Stadtjugendamt)

20.112.100,-

35.407.000,-

-15.295.600,-

 

Im Lauf des Haushaltsjahres 2015 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget eine Verringerung des Zuschussbedarfs um saldiert 110.114, 14 EUR. Der Erhöhung des verfügbaren Budgetvolumens durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen von 176.588,90 EUR und Mittelnachbewilligungen von 86.163,74 EUR standen Haushaltssperren in Höhe von 372.866,78 EUR gegenüber.

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2015 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 1.203.596,05 EUR (2014: 136.394,84 EUR) abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 783.860,14 EUR (2014: 315.824,99 EUR) zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2015 der Fachämter von 1.987.456,19 EUR (2014: 452.219,83 EUR). Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“  in „Anlage_3_Bereinigungen_2015“ nachzulesen. Nachzutragen ist an dieser Stelle, dass sich aufgrund erforderlicher Korrekturbuchungen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer nach Feststellung des Budgetergebnisses bei folgenden Ämtern noch geringfügige Änderungen der in die Fachausschüsse eingebrachten Sachmittelbudgetergebnisse ergeben haben: Amt 20 schließt nun mit 8.385,95 EUR statt mit 8.390,95 EUR ab, Amt 23 mit 206.504,44 EUR statt mit 206.512,44 EUR, Amt 30 mit 56.407,77 EUR statt mit 56.930,25 EUR, Amt 31 mit 77.766,65 EUR statt mit 79.530,43 EUR, Amt 39 mit -3.701,- EUR statt mit
 -2.324,80 EUR und Amt 47 mit -7.801,48 EUR statt mit -3.591,21 EUR.

 

 

Das Personalmittelbudget 2015 der Fachämter (ohne GME), das vom Personal- und Organisationsamt ermittelt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung _Personalaufwendungen _2015“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 2.393.052,14 EUR (2014: 2.033.453,84 EUR) ab.


Die Personalkosten wurden quartalsweise vom Personal- und Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.

 

Personalmitteleinsparungen ließen sich dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.

 

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.

Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:

 

 

Budgetabrechnung

 

 

 

Sachmittelbudgetergebnis aus nsk

+/-

Bereinigungen

=

Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis

-

abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln

=

Zu übertragendes Gesamtergebnis

-

abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes

=

Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat

 

 

 

Die Budgetierungsregeln 2015 sehen vor, dass vom Fachamt  70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100% als Verlust vorgetragen.

 

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 1.665.918,54 EUR (2014: 953.730,53 EUR), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“  in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 532.374,44 EUR auf das Stadtjugendamt.  Der Mittelbedarf in Zuschussbudgets dieser Größenordnung ist, wie die Erfahrung zeigt, eben nur schwer zu bemessen.

 

Durch den Verzicht der Ämter 14, 20 und 37 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 4.614,30 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.

Zudem haben die Ämter 14, 20, 23, 30, 39, 40  und 45 Beträge von insgesamt  647.238,09 EUR zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung und im Rahmen der Budgetabrechnung aus ihrer Budgetrücklage an den Haushalt zurückgegeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2015“ insgesamt 1.021.192,54 EUR (2014: 189.882,61 EUR) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

 

Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2015 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, schlägt die Kämmerei in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln vor, den Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann.

 

Zu Zwecken des Verlustausgleiches sollen Beträge von insgesamt 562.472 ,12 EUR aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. An in das Haushaltsjahr 2016 vorzutragenden negativen Budgetergebnissen verbleiben danach -141.797,07 EUR. Davon entfallen auf die VHS -65.521,50 EUR und auf das Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen -76.275,57 EUR.

 

Die Verlustvorträge werden technisch durch Budgetreduzierungen im laufenden Rechnungsjahr umgesetzt. Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind die Fachämter nach den Budgetierungsregeln verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge einzubringen.

 

Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. Anlage 4) hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2015 in EUR

2014 in EUR

Stand: 01.01.

2.980.504,36

2.176.882,05

Entnahmen aufgrund Fachamtsbeschluss

-734.363,48

-391.488,83

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

-403.786,43

-1.021.050,54

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

-215.400,00

 

Rückführung in Budgetrücklage wg. Kostenunterschreitung

24.530,55

 

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe

-431.838,09

-33.065,15

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-562.472,12

-609.742,09

Zuführung Budgetergebnisse

1.021.192,54

405.855,16

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

2.679.887,69

2.453.113,76

Stand: 31.12.

4.358.255,02

2.980.504,36

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2015 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

---

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2015 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 1.021.192,54 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt  954.310,21 EUR entnommen, davon 562.472,12 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 431.838,09 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.

Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt einer Haushaltskonsolidierung entgegen.

 

 

 


Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2015

Anlage_1b_B_Abrechnung_2015_Uebertrag

Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2015

Anlage_3_Bereinigungen_2015
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2015