1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 1.021.192,54 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 783.860,14 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
|
|
|
|
|
43 |
-62.521,50 EUR |
-62.521,50
EUR gemäß
Kontrakt mit dem Stadtrat |
BildA
21.04.2016: Das Fachamt schlägt einen Verlustvortrag in Höhe von
47.405,00 EUR und einen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes in Höhe von 18.116,50 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
50 |
-544.101,83 EUR |
-76.275,57
EUR nach
Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von
467.826,26 EUR zum Ausgleich des Verlustes |
SGA
05.04.2016: Abweichend von dem den Budgetierungsregeln
entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von 544.101,83 EUR schlägt das Fachamt
einen Verlustvortrag in Höhe von
496.050,24 EUR sowie eine Entnahme aus der Sonderrücklage des Sozialamtes
i.H.v. 48.051,59 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2015 haben 29 Fachämter (ohne das GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 1.987.456,19 EUR (2014: 452.219,83 EUR) erwirtschaftet.
Aufgrund der Umstellung der Personalkostenabrechnung ist wie bereits im Vorjahr nur noch das Sachmittelbudget abzurechnen.
Im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2015 wurde vom
Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt
-26.164.400,- EUR (2014: -23.548.500,- EUR)
beschlossen.
|
Erträge in
EUR |
Aufwendungen
in EUR |
Zuschussbedarf
(-) |
Sachmittelbudgets 2015 -ohne GME- |
89.891.500,- |
116.055.900,- |
-26.164.400,- |
davon
entfallen auf |
|
|
|
Amt 50 |
35.797.600,- |
47.392.500,- |
-11.594.900,- |
Amt 51 |
20.112.100,- |
35.407.000,- |
-15.295.600,- |
Im Lauf des Haushaltsjahres 2015 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget eine Verringerung des Zuschussbedarfs um saldiert 110.114, 14 EUR. Der Erhöhung des verfügbaren Budgetvolumens durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen von 176.588,90 EUR und Mittelnachbewilligungen von 86.163,74 EUR standen Haushaltssperren in Höhe von 372.866,78 EUR gegenüber.
Die Fachamtsbudgets haben, wie
der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2015 -Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven
Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 1.203.596,05 EUR (2014: 136.394,84 EUR) abgeschlossen. Nach
Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 783.860,14 EUR (2014:
315.824,99 EUR) zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetbudgetergebnis 2015 der Fachämter von 1.987.456,19 EUR (2014:
452.219,83 EUR). Details zu den
einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage_3_Bereinigungen_2015“ nachzulesen.
Nachzutragen ist an dieser Stelle, dass sich aufgrund erforderlicher
Korrekturbuchungen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer nach Feststellung
des Budgetergebnisses bei folgenden Ämtern noch geringfügige Änderungen der in
die Fachausschüsse eingebrachten Sachmittelbudgetergebnisse ergeben haben: Amt
20 schließt nun mit 8.385,95 EUR statt mit 8.390,95 EUR ab, Amt 23 mit
206.504,44 EUR statt mit 206.512,44 EUR, Amt 30 mit 56.407,77 EUR statt mit
56.930,25 EUR, Amt 31 mit 77.766,65 EUR statt mit 79.530,43 EUR, Amt 39 mit
-3.701,- EUR statt mit
-2.324,80 EUR und Amt 47 mit -7.801,48
EUR statt mit -3.591,21 EUR.
Das Personalmittelbudget 2015 der Fachämter (ohne GME), das vom Personal- und Organisationsamt ermittelt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung _Personalaufwendungen _2015“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 2.393.052,14 EUR (2014: 2.033.453,84 EUR) ab.
Die Personalkosten wurden quartalsweise vom Personal- und Organisationsamt
abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der
Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des
verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive
„Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.
Personalmitteleinsparungen ließen sich dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie
folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
|
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die Budgetierungsregeln 2015 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses
an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative
Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100% als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 1.665.918,54 EUR (2014: 953.730,53 EUR), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 532.374,44 EUR auf das Stadtjugendamt. Der Mittelbedarf in Zuschussbudgets dieser Größenordnung ist, wie die Erfahrung zeigt, eben nur schwer zu bemessen.
Durch den Verzicht der Ämter 14,
20 und 37 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag
von 4.614,30 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.
Zudem haben die Ämter 14, 20, 23, 30, 39, 40 und 45 Beträge von insgesamt 647.238,09 EUR zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung und im Rahmen der Budgetabrechnung aus ihrer Budgetrücklage an den Haushalt zurückgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2015“ insgesamt 1.021.192,54 EUR (2014: 189.882,61 EUR) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2015 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, schlägt die Kämmerei in Anwendung der vom
Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln vor, den Verlust in voller Höhe
vorzutragen, soweit er nicht durch eine Entnahme aus der
Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann.
Zu Zwecken des Verlustausgleiches sollen Beträge von insgesamt 562.472
,12 EUR aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. An in das
Haushaltsjahr 2016 vorzutragenden negativen Budgetergebnissen verbleiben danach
-141.797,07 EUR. Davon entfallen auf die VHS -65.521,50 EUR und auf das
Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen -76.275,57 EUR.
Die Verlustvorträge werden technisch durch Budgetreduzierungen im
laufenden Rechnungsjahr umgesetzt. Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind
die Fachämter nach den Budgetierungsregeln verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge
einzubringen.
Die Sonderrücklage
Budgetergebnisse (s. Anlage 4) hat sich wie folgt entwickelt:
|
2015 in EUR |
2014 in EUR |
Stand:
01.01. |
2.980.504,36 |
2.176.882,05 |
Entnahmen
aufgrund Fachamtsbeschluss |
-734.363,48 |
-391.488,83 |
Entnahmen
-unterjährig- zur Deckung von Personalkosten |
-403.786,43 |
-1.021.050,54 |
Entnahmen
im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH |
-215.400,00 |
|
Rückführung
in Budgetrücklage wg. Kostenunterschreitung |
24.530,55 |
|
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe |
-431.838,09 |
-33.065,15 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-562.472,12 |
-609.742,09 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
1.021.192,54 |
405.855,16 |
Zuführung
aus Personalkostenabrechnung |
2.679.887,69 |
2.453.113,76 |
Stand:
31.12. |
4.358.255,02 |
2.980.504,36 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2015 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
---
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2015 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 1.021.192,54
EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt
954.310,21 EUR entnommen, davon 562.472,12 EUR zum Ausgleich negativer
Budgetergebnisse sowie 431.838,09 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.
Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu
den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt einer
Haushaltskonsolidierung entgegen.
Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2015
Anlage_1b_B_Abrechnung_2015_Uebertrag
Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2015
Anlage_3_Bereinigungen_2015
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2015