Betreff
Anhebung der VGN-Tarife im Stadtverkehr Erlangen zum 1. Januar 2017
Vorlage
III/026/2016
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

Der/Die Vertreter/Vertreterin der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg, VGN, wird beauftragt, der vorgeschlagenen und im Sachbericht beschriebenen Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2017 in der Sitzung am 26. Juli 2016 zuzustimmen.

 


  1. Hintergrund

 

Aufgrund der Regelung in Artikel 5 des Grundvertrages des VGN und dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 ist von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die Verbundtarife auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.

Das Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH beläuft sich im Jahr 2015 auf rund 5,8 Mio. € vor Steuern. Der Kostendeckungsgrad, d. h. das Verhältnis von Erträgen (im Wesentlichen die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die Verkehrsleistung) beträgt weniger als 70 %. Ein Verzicht auf eine Tarifanhebung, die sich an den gestiegenen Kosten orientiert, verschlechtert den Kostendeckungsgrad weiter und erhöht das Defizit, welches aus dem Ergebnis der Erlanger Stadtwerke AG vollständig ausgeglichen werden muss.

Grundlage für die Tariffortschreibung 2017 bildet der VGN-Warenkorb, nachdem eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2016 auf 2017 mit 2,12 % errechnet wurde. Auf diesen Preisanpassungsindex erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß des Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aus Verbundraumerweiterungen.

Damit beträgt die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung 2017 durchschnittlich 2,62 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 12. April 2016 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2017 um diesen Wert einstimmig getroffen. Der Grundvertragsausschuss des VGN hat diesen Richtungsbeschluss am 26. April 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


 

2.   Regularien zur Preisfindung

 

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,62 % für 2017.

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs − ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

3.   Preisliche Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

 

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,10 € auf 2,20 €. Der Preis der Einzelfahrt Kind bleibt unverändert bei 1,10 €.

Der Preis des TagesTicket Solo bleibt bei 4,60 €. Das TagesTicket Plus wird um 10 Cent erhöht und kostet künftig 7,40 €.

Die Preise für das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene (8,10 €) und der Preis für das 4er Ticket für Kinder (4,00 €) bleiben unverändert wie in 2016. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten beträgt dann bei Erwachsenen 70 Cent und bei Kindern 40 Cent.

Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um 50 Cent auf 17,10 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 1,50 € auf 58,00 €. Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2017 dann 47,20 € und damit 1,20 € mehr.

Der Preis der Solo 31 steigt um 90 Cent auf 51,60 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,00 € auf 38,70 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten 2017 dann 12,90 €. Dies sind 30 Cent mehr als im Vorjahr.

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 90 Cent auf 39,80 € pro Monat. Die Erhöhungen für das Abo 3, das Abo 6 und das JahresAbo Plus bleiben unter der durchschnittlichen Erhöhung von 2,62 %.

Die Preise für das Semesterticket entwickeln sich wie folgt: Die Preise der Basiskarte betragen für das Wintersemester 2016/2017: 70,00 € (2015/2016: 65,00 €) und für das Sommersemester 2017: 71,00 €. Die Zusatzkarte kostet im Wintersemester 2016/2017: 199,00 € (2015/2016: 193,00 €) und im Sommersemester 2017: 204,20 €.

Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt künftig 16,40 € und steigt damit um 40 Cent.

In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2017 dargestellt.

 

4.   Weiteres Vorgehen

 

Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG führt seine schriftliche Abstimmung bis zum 24. Juni 2016 durch. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 5. Juli 2016.

 


Anlagen:        - VGN Preisblätter 2017

                        - Tariffortbildung im VGN – Wege ins nächste Jahrzehnt, Jürgen Haasler, Geschäftsführer der VGN GmbH