Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen
Vorlage
50/056/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen wird gemäß dem Entwurf vom 06.06.2016 – siehe Anlage – beschlossen.


Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Obdachlosenbehörde (Art. 53 BV) stellt die Stadt Erlangen zahlreiche Wohnungen und Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Personen als öffentliche Einrichtungen im Sinne des Art. 21 GO zur Verfügung, deren Benutzung in der Satzung für die städtische Verfügungswohnungen geregelt ist (sogenannte Stammsatzung – zuletzt geändert am 22.05.2015).

 

Die bei der Benutzung von Verfügungswohnungen anfallenden Gebühren richten sich nach der dazugehörigen Gebührensatzung (zuletzt geändert durch komplette Neubekanntmachung am 22.05.2015) wobei nach den Regeln des bayerischen Kommunalabgabengesetztes (KAG) für die Gebührenkalkulation unter anderem auch die Einhaltung des Kostendeckungsgrundsatzes vorgeschrieben ist. Nennenswerte Kostenänderungen bei der Bereitstellung von Verfügungswohnungen erfordern deshalb entsprechende Anpassungen der Gebührensatzung.

 

Mit Wirkung vom 01.05.2016 hat die GEWOBAU für die Verfügungswohnungen der Kategorie A (§ 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Gebührensatzung – Wohnungen eines durchschnittlichen Wohnstandarts nach energetischer Sanierung) die von der Stadt zu bezahlende Miete von bisher 4,95 € pro m² auf 5,30 € pro m² angehoben. Die Mehrausgaben betragen jährlich 18.742,44 € (monatlich 1.561,87 €). Die Verwaltung schlägt deshalb eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung für die Verfügungswohnungen der Kategorie A vor.


Anlagen:        Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen
Verfügungswohnungen – Entwurf vom 06.06.2016