Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen wird gemäß dem Entwurf vom 06.06.2016 – siehe Anlage – beschlossen.
Zur Erfüllung ihrer
Aufgaben als Obdachlosenbehörde (Art. 53 BV) stellt die Stadt Erlangen
zahlreiche Wohnungen und Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Personen als
öffentliche Einrichtungen im Sinne des Art. 21 GO zur Verfügung, deren
Benutzung in der Satzung für die städtische Verfügungswohnungen geregelt ist
(sogenannte Stammsatzung – zuletzt geändert am 22.05.2015).
Die bei der
Benutzung von Verfügungswohnungen anfallenden Gebühren richten sich nach der
dazugehörigen Gebührensatzung (zuletzt geändert durch komplette Neubekanntmachung
am 22.05.2015) wobei nach den Regeln des bayerischen Kommunalabgabengesetztes
(KAG) für die Gebührenkalkulation unter anderem auch die Einhaltung des Kostendeckungsgrundsatzes
vorgeschrieben ist. Nennenswerte Kostenänderungen bei der Bereitstellung von
Verfügungswohnungen erfordern deshalb entsprechende Anpassungen der Gebührensatzung.
Mit Wirkung vom 01.05.2016 hat die GEWOBAU für die Verfügungswohnungen der Kategorie A (§ 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Gebührensatzung – Wohnungen eines durchschnittlichen Wohnstandarts nach energetischer Sanierung) die von der Stadt zu bezahlende Miete von bisher 4,95 € pro m² auf 5,30 € pro m² angehoben. Die Mehrausgaben betragen jährlich 18.742,44 € (monatlich 1.561,87 €). Die Verwaltung schlägt deshalb eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung für die Verfügungswohnungen der Kategorie A vor.
Anlagen: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung für die städtischen
Verfügungswohnungen – Entwurf vom 06.06.2016