Betreff
Soziale Teilhabe aller Mitbürgerinnen und Mitbürger anstreben
hier: zum CSU-Fraktionsantrag Nr. 026/2016 vom 05.04.2016
Vorlage
50/054/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 026/2016 vom 05.04.2016 ist damit bearbeitet.


Die Antragssteller streben an, dass nicht nur für Inhaber des ErlangenPasses die soziale Teilhabe in Erlangen erleichtert wird, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkommen knapp oberhalb der Grenze zum Sozialleistungsbezug.

 

Daneben wird vorgeschlagen,

  • dass die Verwaltung einen Teilhabe-Ratgeber erstellt, indem Tipps für Gewerbetreibende und Veranstalter zur teilhabefreundlichen Gestaltung von Angeboten gegeben werden
  • dass die Verwaltung ein Konzept erstellt wie die Teilhabe von wirtschaftlich schwächer gestellten Mitbürgern bei städtischen Veranstaltungen gefördert werden kann
  • dass teilhabefreundliche Veranstaltungen im städtischen Veranstaltungskalender besonders gekennzeichnet werden und
  • dass langfristig ein Teilhabeatlas mit gebündelter Darstellung aller Angebote und aller Vergünstigungen angestrebt werden soll.

 

Das Anliegen, den Personenkreis der Berechtigten zu erweitern, ist auch aus Sicht der Verwaltung selbstverständlich nachvollziehbar: soziale Teilhabe sollte generell nicht nur Sozialleistungsempfängern ermöglicht werden, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die einkommensmäßig oberhalb dieser Einkommensgrenze liegen.

 

Wie der Antrag richtigerweise unterstellt, kann es dabei jedoch nicht um die Schaffung zusätzlicher finanzieller Vergünstigungen für eine bestimmte Personengruppe gehen, weil das nämlich die Festlegung einer weiteren Einkommensgrenze (oberhalb des Sozialleistungsbezugs) erfordert – einschließlich entsprechender Einkommensüberprüfungen und der Ausstellung von Berechtigungsnachweisen.

Eine solche Erweiterung des Personenkreises würde Regularien, wie diese Einkommensgrenze zu ermitteln ist, erfordern. Antragsteller müssten umfangreiche Unterlagen vorlegen und sehr aufwendige  Berechnungen müssten zur Ermittlung der Einkommensgrenzen erstellt werden. Dies würde einen sehr großen Verwaltungsaufwand implizieren, der weder gewollt noch umsetzbar ist. Im Übrigen findet in der ErlangenPass-Stelle bei Bedarf eine Beratung über die mögliche Inanspruchnahme von noch nicht realisierten Sozialleistungen statt: so werden Antragsteller z.B. an die Wohngeldstelle verwiesen und erhalten über diesen Weg als Wohngeldempfänger auch den
ErlangenPass.

 

Weiter wird beantragt

  • die Veranstalter zur besseren, teilhabegerechten Gestaltung ihrer Angebote zu motivieren und sie dabei zu unterstützen (Erstellung eines Teilhabe-Ratgebers)
  • sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Bewerbung von Veranstaltungen die Teilhabefreundlichkeit besonders herauszustellen.

 

Derartige Aktivitäten liegen nicht im Aufgabenspektrum des Sozialamtes. Das Anliegen des Fraktionsantrags will vielmehr die Eigenverantwortung aller (städtischen und nicht städtischen) Veranstalter von öffentlichen Angeboten ansprechen, die ein Eigeninteresse daran haben müssen, dass ihre Veranstaltungsangebote von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern – auch aus den unteren Einkommensgruppen – besucht und genutzt werden können.

Unabhängig hiervon berät die ErlangenPass-Stelle die einzelnen (potentiellen) Anbieter persönlich und sehr individuell. Eine generelle Festlegung wie Angebote teilhabefreundlich gestaltet werden, erscheint aufgrund der Vielfalt und Diversität der Angebote sowie der unterschiedlichen Motive und Ziele der Anbieter nicht möglich. Eine Reglementierung der Art und Höhe der Ermäßigungen wird als nicht sinnvoll erachtet. So werden in den persönlichen Beratungen der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Ein Teilhabe-Ratgeber würde diesen Anforderungen an die individuelle Beratung nicht gerecht und erscheint daher – egal von welcher Stelle erstellt - als nicht erstrebenswert.

 

Derzeit ist ein städtischer Veranstaltungskalender, in welchem auf die Angebote des ErlangenPass aufmerksam gemacht werden könnte, in Planung. Die ErlangenPass Stelle hat bereits ihre Vorstellungen bezüglich der Bewerbung von ErlangenPass – Angeboten formuliert und wird dieses Anliegen weiter verfolgen.

 

Schließlich wird – langfristig – die Erstellung eines Teilhabeatlas beantragt. Nach den derzeitigen Erfahrungen der ErlangenPass-Stelle erscheint ein Teilhabeatlas kein geeignetes Medium um die durch den ErlangenPass ermäßigten Angebote aktuell zu präsentieren.

Das Angebot an sich, wie auch die Anzahl der Anbieter, weitet sich derzeit stetig aus. Eine aktuelle Darstellung in Form eines gedruckten Atlas ist nicht möglich. Daher werden derzeit andere Darstellungsmöglichkeiten gewählt um eine möglichst aktuelle Präsentation zu ermöglichen:

  • Flyer mit Infoblatt, das stets ausgeweitet werden kann; eine Kategorisierung auf dem
    Infoblatt ist geplant
  • Internetpräsentation, die täglich aktualisiert werden kann
  • Facebook Seite, auf welcher aktuelle Veranstaltungen beworben werden können

                 


Anlagen:             1. Antrag der CSU-Fraktion Nr. 026/2016 vom 05.04.2016