- Jahresabschluss 2015 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2015 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres
2015.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2015 fest und beschließt den bilanziellen Jahresgewinn in Höhe
von 1.218 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung
des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Erteilung
der Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Begutachtung im
BWA am 07.06.2016
- Beschluss im RevA am 26.10.2016
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
gewinns und Erteilung der Entlastung im
StR am 27.10.2016
Der Jahresabschluss 2015 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2016 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2015 durch die Fa. Rödl & Partner GmbH, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Vorprüfung im Monat Januar 2016 und in einer Hauptprüfung im Monat April 2016. Die Prüfung wurde am 29. April 2016 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2015 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2015 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionssausschuss am 26.10.2016 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 27.10.2016 den geprüften Jahresabschluss 2015 feststellen und über die Behandlung des Jahresgewinns beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2015 in Höhe von 1.218 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2015 für das Geschäftsjahr 2015 des Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für das Geschäftsjahr 2015.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2015 Erlöse und Erträge in Höhe von TEUR 22.719, betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 21.501 sowie einen Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.218. Gegenüber dem prognostizierten Jahresgewinn im Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von TEUR 380 ist der ausgewiesene Jahresgewinn somit um TEUR 838 höher als erwartet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: